Währungsangabe in der Speisekarte

  • Moin zusammen !
    Ist ein Gastwirt verpflichtet die Währung in der Karte anzugeben ?
    Z.B: Gyros 9,50 Euro oder €

  • es zählt immer die landeswährung. "eigentlich".


    findige wirte (z.b. in der türkei) schreiben das TRY-zeichen oftmals etwas *ääähm* "freestyle" - es sieht dann dem EUR-Zeichen zum verwechseln ähnlich und das arrogante herrenmenschherdenvieh zahlt natürlich ohne nachzudenken EUR statt TRY - ein satter unterschied von 1 zu 2,55 :dc:
    wenn's dann doch mal bemerkt wird oder zur sprache kommt ist "natürlich" immer der türke der böse - getreu dem mediamarktverarschermotto: "ICH bin doch nicht blöd"...


    hier TRY:und EUR:

    Einmal editiert, zuletzt von jawolf30 ()

  • Ich war gestern beim Gyros-Bräter essen.
    In der Karte war kein Hinweis auf die Währung.


    Hab dann ukrainische UHD auf den Tisch gelegt ( 1€ etwa 10UHD), wollten se nicht haben...

  • was sollte ich machen ?


    ich hatte 100€ und 1200UHD in der Tasche...


    Dann bezahl (oder versuche es) mit dem Geld zu bezahlen wo ich am meisten von hab.

  • beträge immer in der geltenden landeswährung, ausser in duty-free-bereichen (flughafen z.b) oder auf außerterritorialem bebiet mit freiem zugang-US-kasernengebiet mit restaurant beispielsweise.
    andere währungen sind zu kennzeichnen, siehe McDonalds oder burgerKing- in jeder filiale hängt eine tafel aus das US-$ akzeptiert sind.

  • ^^


    Moin zusammen !
    Ist ein Gastwirt verpflichtet die Währung in der Karte anzugeben ?

    Nein. Es gilt die Landeswährung.


    U.a. ist das nachzulesen; da nichts von Währungsangabe explizit erwähnt kann aber muss sie nicht angegeben werden.
    Ausnahmen wurden vom mitleser schon benannt...


    Preisangabenverordnung (PAngV)
    § 7 Gaststätten, Beherbergungsbetriebe
    (1) In Gaststätten und ähnlichen Betrieben, in denen Speisen oder Getränke angeboten werden, sind die Preise in Preisverzeichnissen anzugeben. Die Preisverzeichnisse sind entweder auf Tischen aufzulegen oder jedem Gast vor Entgegennahme von Bestellungen und auf Verlangen bei Abrechnung vorzulegen oder gut lesbar anzubringen. Werden Speisen und Getränke gemäß § 4 Abs. 1 angeboten, so muss die Preisangabe dieser Vorschrift entsprechen.
    (2) Neben dem Eingang der Gaststätte ist ein Preisverzeichnis anzubringen, aus dem die Preise für die wesentlichen angebotenen Speisen und Getränke ersichtlich sind. Ist der Gaststättenbetrieb Teil eines Handelsbetriebes, so genügt das Anbringen des Preisverzeichnisses am Eingang des Gaststättenteils.
    (3) In Beherbergungsbetrieben ist beim Eingang oder bei der Anmeldestelle des Betriebes an gut sichtbarer Stelle ein Verzeichnis anzubringen oder auszulegen, aus dem die Preise der im Wesentlichen angebotenen Zimmer und gegebenenfalls der Frühstückspreis ersichtlich sind.
    (4) Kann in Gaststätten- und Beherbergungsbetrieben eine Telekommunikationsanlage benutzt werden, so ist der bei Benutzung geforderte Preis je Minute oder je Benutzung in der Nähe der Telekommunikationsanlage anzugeben.
    (5) Die in den Preisverzeichnissen aufgeführten Preise müssen das Bedienungsgeld und sonstige Zuschläge einschließen.


    Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/__7.html

    Einmal editiert, zuletzt von jawolf30 ()

  • (4) Kann in Gaststätten- und Beherbergungsbetrieben eine Telekommunikationsanlage benutzt werden, so ist der bei Benutzung geforderte Preis je Minute oder je Benutzung in der Nähe der Telekommunikationsanlage anzugeben.


    Soll heissen du musst neben dem Telefon stehen oder was????? :la: