Mit Kurzzeitkennzeichen zum VW Treffen

  • Hallo zusammen,


    ich habe nicht sehr viel Ahnung und entschuldige mich jetzt schon dafür,wenn ich mich recht Laienhaft ausdrücke,hoffe jedoch das es verständlich bleibt :-(


    Mein Sohn,der jetzt nach dem begleiteten Fahren alleine Auto fahren darf,möchte auswärts nach zu einem Treffen.Sein Auto bekommen wir leider nicht mehr so schnell hin für den Tüv.Folgende Mängel sind vorhanden. Blinker hinten kleine Risse, die Reifen sind etwas zu gross und die Radläufe müssen noch gezogen werden.
    Ansonsten ist alles soweit i.o.
    Nun möchte er mit einem Kurzzeitkennzeichen dort hin, ist dies möglich oder könnte es Probleme geben ?


    Es wäre echt nett von Euch,wenn jemand mir hier antworten würde,bin schon etwas beunruhigt

  • Kurzzeitkennzeichen sind eigentlich immer nur zum Überführen von Fahrzeugen gedacht, wesshalb man auch Start und Ziel der Überführung auf diesem "Beipackzettel" zum Kennzeichen eintragen muss.


    Rechtlich sollte das also eigentlich nicht möglich sein. Natürlich lassen auch viele gerade desshalb diesen Zettel dazu unausgefüllt, fahren erstmal und reichen die Kennzeichen weiter, was so nicht gedacht und auch nicht legal ist.


    Solang ihr dabei keine angehalten wird, oder es nicht zum Unfall kommt, sollte das kein Problem sein. Wenn doch...naja...schlecht.

  • Hallo Woscht,
    danke für Deine schnelle Rückmeldung.Hört sich jetzt wirklich nicht prickelnd an. Wenn ich nun die Möglichkeit hätte Tüv zu bekommen aber mit Mängelbericht ??

  • moin,


    dass man da start und ziel eintragen muss wäre mir neu.
    einfach fahrgestellnr. und ein paar daten des fahrzeugs im roten schein ausfüllen, und dann kann man 5 tage fahren.
    dass die kurzzeitkennzeichen grundsätzlich nur für probe- und überführungsfahrten und fahrten zum tüv gedacht sind ist schon klar.
    dann macht man halt ne ausgedehnte probefahrt zum treffen und zurück. ich sehe da kein problem.

  • oder man will den KArren jemandem aufm Treffen verhökern. Der will ihn dann halt doch net...
    Kaufverträge kann man ja vorsichtshalber mitnehmen

  • Ausfüllen, Schilder dran und los.


    Nix Ziel und Start, das gibt es da nicht. Nur Fahrgestellnummer und ein paar andere Dinge.


    Gute Fahrt.

  • Mit dem neuen Führerschein , also Fahranfänger ,würd ich nix aufs Spiel setzen

  • Oder man heißt Ludolf und darf damit vor der Kamera allen möglichen Blödsinn mit den unterschiedlichsten Krücken machen

  • Prinzipiell darf man mit den Kurzzeitkennzeichen seine Karre überführen, wohin auch immer.
    Probefahrten sind ebenfalls möglich. Genauso wie fahrten zu eine Prüfgesellschaft.
    Der Versicherung ist das auch egal.
    Aber die Zulassungsstelle will, zumindest bei uns, mitlerweile wissen von wo nach wo man das Fahrzeug überführen will und welchem genauen Zweck die Fahrt dient.
    Das wird dann auf einem Zettel festgehalten den man unterschreiben muß.
    In wiefern das einen rechtlichen Hintergrund hat sei jetzt mal dahingestellt.
    Als Führerschein-auf-Probe-Inhaber wäre ich allerdings vorsichtig, sonst ist der "Lappen" schneller wieder weg als man gucken kann.

  • http://www.praxisverkehrsrecht.de/kurzkennzeichen.htm


    zitat" Der Missbrauch von Kurzzeitkennzeichen


    Von Oberamtsanwalt Heribert Blum, Kerpen*
    I. Die roten Kennzeichen und die Kurzzeitkennzeichen


    Grundsätzlich müssen Kraftfahrzeuge, wenn sie im öffentlichen Verkehrsraum in Betrieb genommen werden, zum Verkehr zugelassen sein (§ 3 I FZV). Eine Ausnahme von dieser Regel enthält § 16 I FZV. Nach dieser Norm dürfen auch nicht zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge zu Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie entweder ein sogenanntes Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund führen.


    Probefahrten sind Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs (§ 2 Nr. 23 FZV). Derartige Probefahrten können über eine längere Strecke erfolgen und auch auf mehrere Tage ausgedehnt werden, und es können daneben auch andere Zwecke verfolgt werden[1]. Die Fahrt muss allerdings in der Hauptsache der Erprobung des Wagens dienen.


    ... also ran die dinger und freie fahrt. allerdings lenken und bremsen sollte das Auto schon
    rechtlich kann dir keiner was

  • wenn die karre nicht verkehrssicher ist, was ja mit einem nicht tüv-fähigen auto wohl klar der fall zu sein scheint, dann isse nicht verkehrssicher. punkt. da reichen im dümmsten fall die zu großen kasperräder...

  • "Fahrzeugschein für Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen"


    unten links; kleingedruckt:


    "Unterschrift des Inhabers und Bestätigung auf Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs"


    WAS wird wohl passieren wenn der 18-jährige mit einem Proll-VW angehalten wird...!!??

    ...


    Mein Sohn,der jetzt nach dem begleiteten Fahren alleine Auto fahren darf,möchte auswärts nach zu einem Treffen...
    Folgende Mängel sind vorhanden. Blinker hinten kleine Risse, die Reifen sind etwas zu gross und die Radläufe müssen noch gezogen werden.


    ...vorschriftsmäßig !? :dc::michi:


    Bubo2012: er soll es lassen....



    Gruß
    Jürgen

    Einmal editiert, zuletzt von jawolf30 ()

  • Oder Stahlscheibenräder mit 155er REifen draufmachen. dann wären 2 Mängel behoben. Und aufm Treffen hat er nen echten Exoten D:

  • Bin auch mal mit Kurzzeitkennzeichen in den "urlaub" und nach Bockhorn gefahren.
    Was nun wirklich erlaubt ist und was nicht würde sich wahrscheinlich erst im Ernstfall rausstellen...

  • Davon ab was schon alles geschrieben wurde...


    ...ich frag mich ob diese Frage nicht besser in nem VW Forum gestellt wird. :gruebel:
    Die werden da schon wissen ob vorm Gelände entsprechende Kontrollen sind oder nicht.

  • es geht ja nicht (nur) um Kontrollen zum/weg Gelände...


    Lass' was passieren...selbst unverschuldet...dann -> :scheissepiek:

  • hat ein gewisser weisser consul kombi nicht ungefähr 37 übereinandergepappte kzk und ist damit auf ziemlich vielen treffen gewesen?


    wie auch immer. prost!

  • Ausserdem muss du ihn vorher versichern. Das ist ohne nachfolgeversicherung recht teuer. Ich wuerde es aufgrund der Rechtslage nicht machen. Besonders weil ihr wisst das er so keinen TÜV bekommt. Bei uns muss man keinen Grund angeben.