Hmmmmmm lecker Kombüse

  • ich versteh da was nicht: laut Verkäufer soll EZ 9/81 sein, aber die Karosse ...... haben Neuwagen denn damals schon jahre rumgestanden?

  • leckeres Wägelchen...aber wie bekommt man das mit der H-Zulassung hin...legal meinisch !?


    Ford Taunus Kombi, H-Zulassung, TOPZUSTAND, 83 500KM, Ungeschweißt.


    - Motorumbau auf 1993 Sierra 2,0 L DOHC 120PS
    - Spitze 190KM/H eingetragen
    - Beschleunigung ca. 9 s von 0 auf 100KM7H gemessen
    - Verbrauch zwischen 9 - 11 Litern
    - Getriebeumbau auf Sierra 5-Gang


    Erstzulassung ist 01.09.1981, Eingetragen ist alles was drin und dran ist, Motor...


    :?::?::?:

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  • Kilometerstand: 83 729


    Was soll das dann mit den 500km im Anzeigetitel?

    Zitat: Es ist noch im Einsatz, sodass noch ein paar Kilometer draufkommen werden.



    Ausserdem ist das bei 30 Jahre alten, umgebauten und frisch lackierten Fahrzeugen eh Woscht...die (austauschbaren) 5-stlg. Tachos sind geduldig 8)

  • In der Motorradbranche wird vieles eingetragen.
    und unrealistisch sehe ich das auch nicht, es ist ein motor aus einem modell im 10 jahresrahmen, vielleicht wurde das so ausgelegt
    aber wozu h wenn man kat hat?
    das erste mal, dass mir ein 3er wirklich auf anhieb gefällt, hehe ist ja ein 2er deshlab, hab nur auf baujahr geachtet

    Einmal editiert, zuletzt von OnkelB ()

  • leckeres Wägelchen...aber wie bekommt man das mit der H-Zulassung hin...legal meinisch !?

    ich würde jetzt mal in m,einem jugendlichen Leichtsinn sagen: garnicht!


    edit@Onkel: wenn ein anderer Motor des selben Herstellers eingebaut werden, so muß dieser mind. 30 jahre alt sein. Das kann aber ein DOHC aus 1990 nicht schaffen ....

    Einmal editiert, zuletzt von Ichbins ()

  • ich würde jetzt mal in m,einem jugendlichen Leichtsinn sagen: garnicht!


    edit@Onkel: wenn ein anderer Motor des selben Herstellers eingebaut werden, so muß dieser mind. 30 jahre alt sein. Das kann aber ein DOHC aus 1990 nicht schaffen ....


    Jugendlicher Leichtsinniger:
    a) lies' Dir bitte dir Anforderungen durch 8)
    b) schreibt er von einem '93er Sierra-Moddor...


    aber 81 - 93 passt bei mir rechnerisch - auch nicht mit ganz viel gutem Willen - ind den Rahmen...?

  • also in den Anforderungen die ich kenne steht (Ausnahme...) das ein anderer Motor des selben Herstellers mind. 30 jahre alt sein muss. hier. Den DOHC gab es von 1990-93 oder irre ich mich?, daher meinte ich, könnte man mit Augenzudrücken von 1990 ausgehen aber selbst dann wirds ja nix mit den 30 Jahren.

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  • also.


    nach neuem anforderungskataloch foljendes:


    das ding ist einwandfrei H-tauglich.


    warum?


    der wagen ist 30 jahre alt.
    der umbau auf DOHC war innerhalb 10 jahren nach EZ möglich-oder eben vor mindestens 20 jahren.
    da der DOHC 1993 technisch genauso war wie ein DOHC bj 1990 spricht nichts gegen den H -konformen umbau.
    einzig die felgen sind nicht H-fähig.
    und der umbau von 3er auf 2er taunus ist auch kein problem, auch das wäre früher schon machbar gewesen.


    davon ab gab es solche umbauten z.b von brauneiser motorsport schon direkt nach erscheinen des DOHC in den 80ern.
    diesbezügliche umbauten sind in der TÜV-datenbank hinterlegt.

  • Das hier aber auch jede Kiste gleich schlecht geredet werden muss....
    DOHC im Taunus ist, je nach Baujahr H-Konform, ja.
    Es muß halt innerhalb der ersten 10 Jahre möglich gewesen sein diesen Umbau durchzuführen.
    Und da der Motor ab 86 gebaut und 87 ins Programm genommen wurde ist das bei Fahrzeugen ab Bj. 77 möglich.
    Natürlich muß der Prüfer auch willig sein.


    Warum der den auf H genommen hat ? Weil er damit immer noch günstiger ist, es sei denn er rüstet um auf Euro2 und das wird dann auch noch anerkannt.
    Beim einzigen Bild von unten hab ich mich gewundert warum der Auspuff rechts hängt. Ich vermute jetzt mal (und das ist wirklich nur ne Vermutung) das da eine V6-Auspuffanlage drunter ist und sich das Hosenrohr teilt. Dann wird auch gar kein Kat drin sein.


    Wie auch immer, bei meinem Alltagsbomber hat mir der Prüfer direkt gesagt das ich wegen des offenen Luftfilters kein H bekommen würde (obwohl es die ja damals auch schon gab), er ansonsten aber kein Problem damit hätte. Und ich hab nicht mal nach H gefragt, da ich mir, wegen des eingetragenen G-Kats, da auch überhaupt keine Gedanken drum gemacht habe. So muß ich jedenfalls nicht auf irgendwelche H-Richtlinien achten.
    Den offenen Luftfilter hab ich übrigens nur drin weil der Sierra-Luftfilterkasten nicht unter die Haube passte.
    Entweder hätte ich das Luftfiltergehäuse verkleinern müssen (Höhe) oder das Radhaus ausschneiden. Und eine der beiden Varianten wird bei diesem Umbau auch gemacht worden sein.


    Warum die Felgen nicht H-Tauglich sein sollen weiss ich nicht. Kommt doch darauf an wie alt die sind.
    Ende der 80er / Anfang der 90er waren Felgen mit diesem Design auf jeden Fall zu haben.

  • Edit fügt an : hab mir die Bilder mal in groß angeguckt, der Auspuff hängt links, da Richtung Hinterachse fotografiert wurde.

  • Hi Micha,


    ich muß jetzt leider nochmal blöde nachfragen um es endlich zu verstehen:


    "1. Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein (Abmeldezeiträume unterbrechen diese Zehnjahresfrist nicht), d.h. sie müssen mindestens 20 Jahre alt sein. Sogenannte „Hot-Rod“-Fahrzeuge werden grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn, der Umbau erfolgte vor mehr als 20 Jahren. 2. Ausnahmen sind in den Fällen möglich, in denen im Anforderungskatalog ausdrücklich ein anderer Sachverhalt aufgeführt wird. Die Fahrzeuge und deren Umbauten müssen immer den Vorschriften der StVZO genügen. Z.B. sind scharfkantige Originalteile trotz Originalität nicht zulassungsfähig".


    1. Wie ich das verstehe, müsste der Besitzer dem Prüfer belegen, dass der Umbau bei diesem Taunus auf den DOHC innerhalb der ersten Zehn Jahre nach Zulassung (also von 09/81 bis 09/91) geschehen ist, sprich jetzt mind. 20 Jahre alt ist. Es nicht darum was grundsätzlich gemacht wurde, sondern was in dem konkreten Fall gemacht wurde.


    2. die spezielle Ausnahme hier wäre der Motoreneinbau eines Motores des selben Herstellers aber andere Modelllinie: "Kapitel III: MOTOR UND ANTRIEB • Ausnahmen: - Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich)". Hier sehe ich keine Flexibilität. 30 Jahre sind halt 30 Jahre und die schafft der DOHC aus 1990 nunmal nicht.


    Gruß
    Matthias

  • das ist der ALTE anforderungskatalog.


    der war bis zum 1.11.2011 gültig, DANACH NICHT MEHR.


    auszug aus dem neuen.



    Grundsätzliches zum Geltungsbereich der Richtlinie für Oldtimerfahrzeuge:


    Nur Fahrzeuge, die vor mehr als 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, können als Oldtimer positiv begutachtet werden und die Schlüsselnummer „98“ erhalten. Die Nachweispflicht liegt beim Fahrzeughalter. Bei der Festlegung des Fahrzeugalters legen manche Zulassungsbehörden nicht das exakte Datum der Erstzulassung zugrunde, sondern nehmen lediglich Bezug auf das Jahr der Erstzulassung. Z.B. wird am 15. Januar 1999 ein VW Käfer mit einer EZ vom 28. November 1969 anerkannt. Da die Vorgehensweise diesbezüglich unterschiedlich ist, wird empfohlen, bereits im Vorfeld mit der zuständigen Verwaltungsbehörde im Einzelfall Kontakt aufzunehmen.


    Gleichzeitig zur Begutachtung nach § 21c StVZO erfolgt eine Untersuchung im Umfang einer HU nach § 29 StVZO, wenn das Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis besitzt und die letzte HU mehr als zwei Monate zurückliegt. Liegt keine gültige Betriebserlaubnis vor, ist ein Gutachten gem. § 21 StVZO und eine Begutachtung gem. § 21c StVZO erforderlich.


    Die Originalität (siehe „Anforderungskatalog“) muß gegeben sein. Bei einigen Merkmalen kann im Einzelfall davon abgewichen werden (Absprache mit dem zuständigen Oldtimer-Fachmann).


    Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein (Abmeldezeiträume unterbrechen diese Zehnjahresfrist nicht), d.h. sie müssen mindestens 20 Jahre alt sein. Sogenannte „Hot-Rod“-Fahrzeuge werden grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn, der Umbau erfolgte vor mehr als 20 Jahren. Ausnahmen sind in den Fällen möglich, in denen im Anforderungskatalog ausdrücklich ein anderer Sachverhalt aufgeführt wird. Die Fahrzeuge und deren Umbauten müssen immer den Vorschriften der StVZO genügen. Z.B. sind scharfkantige Originalteile trotz Originalität nicht zulassungsfähig.


    Das vorgestellte Fahrzeug muß in einem erhaltungswürdigen Zustand sein. Als Voraussetzung dafür gilt eine bestandene HU und mindestens ein Zustand 3 aus den einschlägigen Bewertungsstufen der Oldtimerliteratur.

  • pardon, das war der alte.



    Durchgeführt werden die Begutachtungen bei allen anerkannten Überwachungsorganisationen wie GTÜ, TÜV, KÜS, Dekra. Die Hauptbaugruppen des Fahrzeugs müssen, angelehnt an den damaligen Originalzustand, vorhanden oder zeitgenössisch ersetzt sein. Modernes Tuning ist nicht erlaubt, dezente Umbauten mit zeitgenössischen Teilen schon. Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder Herstellungsdatum vorgenommen wurden und damit zeitgenössisch sind, werden anerkannt.


    Als Orginalitätsnachweis für technische oder optische Änderungen können vom Halter Nachweise wie damalige Gutachten, der Fahrzeugbrief eines Fahrzeugs desselben Typs, damalige Herstellerfreigaben, einschlägige Fachliteratur, fahrzeugspezifische Dokumente (z. B. Betriebsanleitungen oder Originalprospekte) oder geeignete Presseveröffentlichungen (Vorstellungen und Testberichte) vorgelegt werden.



    so stimmts.

  • Das hier aber auch jede Kiste gleich schlecht geredet werden muss....

    :?::?::?: wo hast Du das rausgelesen? Es wurden anständige, neugierige, neutrale Frägen gestellt... die auch kompetent beantwortet wurden ^^


    Gruß
    Jürgen


    edit: ersetze mal Dein Das -> Dass

    Einmal editiert, zuletzt von jawolf30 ()