TÜV fällig - Granada zerlegt

  • Moin Leute,


    hab mal ne Blech-fremde Frage, gehört hier wahrscheinlich gar nicht rein...... trotzdem: Mein Granni muss zum TÜV, Termin wäre im April fällig gewesen. Karre ist aber momentan zerlegt, Getriebe draussen, Servo draussen, Auspuffanlage ab. Da ich einige Teile neu brauche und ich dafür im Moment nicht so viele Flocken locker machen kann, bzw. alles erst nach und nach wieder zusammenbaue wie es das budget eben zulässt, denke ich ich werde den granni erst im herbst wieder flott haben. soll ich den hobel abmelden? muss er dann bei wiederanmeldung einer volluntersuchung unterzogen werden? wie lange kann ich "legal" den TÜV termin ignorieren? wie meld ich eine kiste ab/an bei der dann der TÜV abgelaufen ist?


    lasst ma hören wie ihr das so angeht..... haut rein, nice evening!!!!!! :uglybeer: :uglybeer: :uglybeer:

  • Meld an solange du kannst und dann kannst du überziehen.
    Da gibt doch ne neue Regelung die datieren auch nicht mehr zurück.
    Heißt ab pruftag wieder 2 Jahre
    Achtung Halbwissen

  • Solange der Wagen nicht auf der Straße steht, ist abgelaufener TÜV m.W. unerheblich.


    Vollabnahme ist mittlerweile auch erst nach sieben Jahren oder so fällig, kannst also im Prinzip getrost abmelden.

  • Solang der Wagen ohne TÜV nicht auf Deutschlands Straßen unterwegs ist, ist alles in Ordnung. Bevor du den Wagen wieder auf die Straße bringst um dann Sofort zum TÜV zu fahren lässt du dir einen TÜV-Termin geben. Mit der Schriftlichen bestätigung dieses Termins kannst du dann auch von deiner Halle zum TÜV fahren ohne Ärger.


    Die Polizei bei uns tolleriert nur 2 Monate nach TÜV-Verfall ohne richtig Ärger anstatt nur dieses Mängelblattes oder wie das heist.


    Ob abmelden oder nicht kommt rein Rechnerisch drauf an, wieviel steuern und versicherung du sparen würdest im gegenzug zu den Ab- und Anmeldekosten beim Amt und der verlorenen Freizeit möglicherweise sogar Arbeitszeit.

  • Hab jetzt gerade gelesen, dass dem doch nicht so einfach ist.


    Angemeldetes Auto erfordert wohl GRUNDSÄTZLICH gültigen Tüv.


    D.h. wenn die Polizei Deinen Wagen sieht, kriegst Du wahrscheinlich Probleme.


    Abmeldung ist also sinnvoll.

  • Merke:


    Vollabnahme in dem Sinne gibts nicht mehr.
    Bei der Prüfung wird unerheblich vom letzen Termin alles geprüft!
    Ist der Wagen erstmal abgemeldet und der TÜV oder, und, AU abgelaufen gibts auch keine Anmeldung.
    D.h. entweder den Wagen jetzt angemeldet lassen und riskieren bei der Fahrt zum Tüv angehalten zu werden, oder abmelden und dann mit Trailer oder Kurzzeitkennzeichen zum TÜV.
    Alles andere ist hinfällig.


    Ich würde abmelden. Tageskennzeichen kosten 20 Euro und Vesicherungsbeitrag wird ja bei Anmeldung verrechnet. In jedem Fall wohl günstiger als für ein halbes Jahr Steuer und Versicherung zu zahlen.



    Habe den Spaß selbst durch und das ganze vorher mit der DEKRA genau besprochen. Wer s nicht glaubt....einfach mal selber dort nach fragen.


    Viel Spaß!

  • wenn du den abmeldest kannst (konntest) du mit den entwerteten kennzeichen und deckungszusage von deiner versicherung auch zum tüv fahren.
    jedenfalls ging das mal mit doppelkarte. wie das jetzt genau mit den evb nummern ist weiß ich nicht, am besten mal einen versicherer fragen.
    fahrten zum tüv und zur zulassungstelle gingen mal. aber die letzten kennzeichen mussten dran!

  • Ja, geht immer noch, würd ich mir aber vom Versicherer schriftlich geben lassen, sonst weiß der nachher von nichts.

  • Danke - jetzt bin ich schlauer!!!! also dann werd ich den hobel mal abmelden, muss mir dann auch keinen stress/hektik geben um irgendwelche zeitpläne einzuhalten...... und wenn die cops mal wieder durchs viertel fahren weil die nachbarn im suff randalieren kann ich auch beruhigt weiter schlafen.... :thumbsup: (steht aber eh in der scheune....aufgebockt + zerlegt!)
    also: MERCI für die kompetente und schnelle Hilfe :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup:

  • Was in einer Scheune steht, interessiert unsere Ordnungshüter kein Stück. Das Fahrzeug braucht nur dann TÜV, wenns am Straßenverkehr teilnimmt. Das tut es auch, wenn es am Straßenrand steht.
    Nach neuer Regelung (ab 01.07.2012) wirst Du im wasweißich.. Oktober oder so, wenn Du halt zum TÜV fährst, 24 Monate TÜV bekommen, aber 20% mehr zahlen müssen, weil Du mehr als 2 Monate überzogen hast.
    Wenn Du abmeldest bekommst Du ab Wiederzulassung ebenfalls 24 Monate, Vollabnahme gibt es noch, wird in Deinem Fall aber nicht dazu kommen. 84 Monate müssen die SVÄ die Daten Deines Fahrzeugs vorhalten, eine Vollabnahme ist also nicht nötig, danach kannst Du immernoch den alten Brief/Zulassungsbescheinigung vorlegen, dann reicht weiterhin eine HU.
    Das mit den alten Kennzeichen würde ich UNBEDINGT mit dem Straßenverkehrsamt klären, das ist m.E. keine allgemein gültige Regelung. Ein Fahrzeug mit entwerteten Kennzeichen fällt auf, die Unterhaltung mit den Ordnungshütern ist je nach Strecke zum TÜV vorprogrammiert.
    Persönlich würd ich den Wagen angemeldet lassen, das spart lästige Wege.
    Und nu hast Du wieder die Qual der Wahl :laugh:


  • Nach neuer Regelung (ab 01.07.2012) wirst Du im wasweißich.. Oktober oder so, wenn Du halt zum TÜV fährst, 24 Monate TÜV bekommen, aber 20% mehr zahlen müssen, weil Du mehr als 2 Monate überzogen hast.


    Version 1: ich komme mit einer seit mehreren Jahren stillgelegten Karre und will TÜV; kein Problem; zahle Betrag xx
    Version 2: ich komme mit einer zugelassenen, seit z.B. 3 Monaten TÜV-fälligen Karre; keine Problem; zahle Betrag xx PLUS 20%


    :irre::irre::irre:


    @Arne: kannst Du beisteuern WER das WANN Wo beschlossen hat?


    Gruß
    Jürgen