karre vonnen kops sichergestellt

  • naja überrascht bin ich nicht.
    hab den karren in den letzten 3 jahren nach besten wissen, können und brieftaschenkapazität versucht, in den bereich der legalität (im sinne des H-kennzeichenkatalogs)zu bringen.
    bin aber noch nich ganz durch :scheissepiek:


    wie auch immer jetzt isset passiert:
    n kop der technisch nich ganz unbeleckt is, hat sich den wagen genau angeschaut und diverse mängel gefunden
    z.b.
    - starker ölverlust
    - ausgeschlagene gummibuchsen an den h. stoßdämpfern
    - zerrosteter federanschlag am achskörper
    - ahk nich eingetragen
    - tüvstempel im fahrzeuchschein fehlt (hat der prüfer vagessn)


    jetz wurd er abgeschleppt und "sichergestellt"


    mitleidbekundungen oder belehrungen könnter euch sparen.
    ich bin mir des risikos mehr oder minder schon bewusst gewesen und will gaanich versuchen unschuld zu heuchen.


    was mich im augenblick interessiert, is was dieses sicherstellungs-, abschlepp- und prüfprozedere so kostet
    die kops wollten sich da irgendwie nich zu äußern :gruebel:

    3 Mal editiert, zuletzt von Jim Goose ()

  • welcher wagen denn?


    im grunde tipp ich auf abschlepp- und gutachterkosten.
    gültiger tüv drauf? oder mit 06er gefahren oder wie?

  • der opel mit hakenzeichen (das bin ich warscheinlich erstmal los ;( )


    tüv is gültig, aber der stempel wurde halt vergessen


    doofe frage: kann der prüfer jetzt ärger kriegen? - ich mag den nämlich :michi:


    abschleppen rechne ich so mit 150 - 300,-


    gutachter? keine ahnung. wird wohl nich nur ne HU sein....... hab beim rumgoogeln was von 1000,- gelesen 8|
    da is n strick ausm baumaak aber billiger :sad:

  • ich meine, die bullen lassen nen prüfer kommen, der ne gesamtbilanz zieht, was mit der karre alles nicht i.o. ist.
    das kostet sicher mehr, als ne hu, klar.
    der fehlende stempel is kaum dein ding, wurde halt vergessen, denke, da gibts kein problem, sofern plakette geklebt und die papiere vorhanden sind.
    ne ahk muss laut meinem prüfer nicht mehr eingetragen werden. haste ne anbauanleitung dafür? das könnte ausreichen.
    ansonsten muss doch der durchschnittliche autofahrer nicht über irgendwelche gummibuchsen bescheid wissen, wenn das kfz tüv hat.
    ich geh mal stark davon aus, dein prüfer hat beide augen zugedrückt?
    alles in allem klingt es nach mehr ärger für ihn, als für dich.

  • Zitat

    ich geh mal stark davon aus, dein prüfer hat beide augen zugedrückt?
    alles in allem klingt es nach mehr ärger für ihn, als für dich.


    auweia. das is nich gut.
    der mann is wie jesus für mich

  • dann quatsch mal mit ihm, wie ihr das regeln könnt.
    wenn der gutachter zu dem schluß kommt, der wagen kann zum zeitpunkt des hu termins unmöglich ok gewesen sein, wird das wohl schwierig.
    scheisse sowas, drück die daumen.

  • mach' ma keine details hier...sie wissen schon: big brother is watching you


    ...und das netz vergisst nix !!


    scheiss-spiel !!!


    greetz
    jürgen

  • PS: bevor hier missverständnisse entstehen


    mein auto is zwar keine perle, aber nicht gefährlich und tüv is legal
    vieleicht hab ick im 1# posting n bissel dramatisiert

  • ne hu ist immer ne momentaufnahme. dem prüfer kann da eigentlich niemand nen strick draus drehen. je nachdem wie hoch die wellen schlagen und sich solche dinge noch nicht gehäuft haben, wird ihm vielleicht einmal vom vorgesetzten auf die finger geklopft.


    was mich wundert ist die "sicherstellung".
    ne mängelkarte kenn ich ja, im extremfall wird die plakette abgekratzt und die weiterfahrt untersagt.
    was an den aufgezählten mängeln ist denn jetzt so schlimm, die karre sicherzustellen? hat dich jemand aufm kieker?

  • Was für ein verhurter Kackilist ! Ich würde keinen Cent bezahlen von dem was kommt. Keinen Meter. Ich hab Tüv auf meiner Kiste und es entsteht während dieser 2jährigen Periode hier und da ein Mängel den ich nicht mitbekomme. Poröse Gummis etc. Dann nimmt man mir einfach die Karre weg ? Junge junge !

  • genau, erstmal versuchen locker zu bleiben. wenn der gutachter nachher nicht zu dem ergebnis kommt, dass die karre verkehrsunsicher sei, kannst du bei den verantwortlichen sogar nutzungsausfall geltend machen. hat zumindest der lustige vogel gemacht, dessen optisch endtoter und vor kurzem hier verlinkter 56er olympia kombi schon mehrfach ein dorn im auge der behörden war.

  • Zitat

    was mich wundert ist die "sicherstellung".
    ne mängelkarte kenn ich ja, im extremfall wird die plakette abgekratzt und die weiterfahrt untersagt.
    was an den aufgezählten mängeln ist denn jetzt so schlimm, die karre sicherzustellen? hat dich jemand aufm kieker?


    ich muss neidlos anerkennen, dass der kop echt was drauf hatte.
    er is auch unglaublich sytematisch vorgegangen


    der hat im dunklen ohne bühne verschleißteile beanstandet, die ich bei verschiedenen tüvs ohne schlechtes gewissen abgenommen kriege.



    reicht ja nich das das 2011 schon bescheiden war
    2012 fängt gut an
    wenn scheiße, dann scheiße mit schwung

    2 Mal editiert, zuletzt von Jim Goose ()

  • ersma Bärlin: http://www.berlin.de/verwaltun…er/dienstleistung/324189/


    das im Netz gefunden - lang...aber in Ruhe mal lesen:
    Hier außerdem etwas recht Interessantes zum Thema Verhältnismäßigkeit der Fahrzeugstilegung:


    Aber erst einmal etwas grundsätzliches: Fahrzeuge, die nicht den Vorschriften entsprechen gehören nicht in den Straßenverkehr. Hieran gibt es keinen Zweifel. Für nicht vorschriftsmäßige Fahrzeuge hat der Gesetzgeber genaue Vorgaben erlassen wie hier zu verfahren ist. Zunächst muss erst einmal festgestellt werden ob Mängel (gering oder erheblich) oder sogar Verkehrsunsicherheit vorliegt. Hierfür sagt die Richtlinie zur Untersuchung der Fahrzeuge nach §29 StVZO (TÜV-Untersuchung) folgendes:


    Geringe Mängel: Mängel, bei denen eine kurzzeitige Abweichung von Vorschriften und Richtlinien hingenommen werden kann und bei denen zum Zeitpunkt der Mängelfeststellung eine Verkehrsgefährdung kurzzeitig nicht zu erwarten ist.


    Erhebliche Mängel: Mängel, die auf Abweichungen von den Vorschriften und den hierzu ergangenen Richtlinien beruhen; das sind auch Mängel, die eine Verkehrsgefährdung erwarten lassen


    Verkehrsunsicher: Mängel, die eine unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen. Entfernen der vorhandenen Prüfplakette und unverzügliche Benachrichtigung der Zulassungsstelle. Der Führer/-halter ist darauf hinzuweisen, dass das Fahrzeug so nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf.


    Hier geht die Willkür der beteiligten Personen schon los. Oft wird das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen. Auf den Betroffenen kommen dann meist hohe Kosten zu. Aus dem Verkehr darf ein Fahrzeug nur dann gezogen werden, wenn Verkehrsunsicherheit oder eine große Umweltbelastung vorliegt. Typische Mängel, die eine hohe Umweltbelastung hervorrufen sind im allgemeinen hoher Öl- oder Kraftstoffverlust oder erheblich Lärmbelästigung.


    Für Verkehrsunsicherheit möchte ich technische Mängel bei dieser Betrachtung außer Acht lassen, da die Autos die am Carfreitag erscheinen meist gut gepflegt und in einem technisch gutem Zustand sind. Oft wird Verkehrsunsicherheit auf Grund der Umbaumaßnahmen begründet. Und hier werden die meisten Fehlentscheidungen getroffen. Verkehrsunsicherheit auf Grund von nicht fachgerechten Umbau liegt nur in wenigen Fällen vor wie z. B


    -Reifen schleifen an scharfkantigen Teilen des Radhauses


    -Fahrzeug ist so tiefgelegt, das wichtige Teile durch Schleifen auf der
    Fahrbahn bereits vorgeschädigt sind


    Das sind meiner Meinung die einzigen zwei typischen Mängel durch unsachgemäßen Umbau, die es rechtfertigen gemäß der oben erläuterten Definition über die Mängeleinstufung, ein Fahrzeug aus dem Verkehr zu ziehen.


    Fahrzeuge, die eine Bodenfreiheit von nur 5,5cm ausweisen ist dann nie und nimmer verkehrsunsicher. Hier kann lediglich die Mängeleinstufung erheblicher Mangel zutreffend sein. An Hand der obigen Definition kann sich zwar langfristig hieraus eine Verkehrsgefährdung ergeben, eine unmittelbare Gefahr besteht jedoch nicht. Wenn Sie mit solch einem Fahrzeug zum TÜV oder DEKRA fahren erhalten sie keine Eintragung und auch keine Plakette, niemand wird jedoch die Stempel entfernen. Inzwischen hat sich bei den TÜVs eine Mindestbodenfreiheit von 8cm für feste Teile und 7cm für nachgiebige Gummi- und Kunststoffteile als Richtwert etabliert (Quelle TÜV Süddeutschland). Eine gesetzlich verankerte Größe gibt es hier nicht.


    Sind eintragungspflichtige Änderungen in den Papieren nicht eingetragen liegt ebenfalls nie und nimmer Verkehrsunsicherheit vor.


    Wie darf die Polizei nun vorgehen wenn Mängel festgestellt werden:


    Hierzu ist dem Halter eine gemäß §17 StVZO Frist zu setzen um die Mängel zu beheben. In der Praxis wird dies durch Ausstellen einer Mängelkarte bewerkstelligt. In dieser ist dann die Beseitigung der Mängel durch TÜV oder DEKRA bestätigen zu lassen. Versäumt der Halter die Frist wird von seitens der Straßenverkehrsbehörde eine Zwangsabmeldung des Fahrzeuges eingeleitet. Diese Verfahrensweise ist meines Erachten sehr gut und ist auch rechtsstaatlich. Dummerweise wird gegen den Fahrer und den Halter eventuell noch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Aber auch das ist im Sinne unserer rechtsstaatlichen Ordnung.


    Öfters konnte aber auch folgende Verfahrensweise festgestellt werden.


    Die Polizeibeamten bedienen sich der Hilfe eines Sachverständigen. Meist handelt es sich hier um Mitarbeiter von DEKRA, GTÜ, KÜS oder sonstige Organisationen. In §17 StVZO steht geschrieben, dass ein Sachverständigengutachten zur Hilfe genommen werden kann. So weit so gut. Gemäß der Gebührenordnung im Straßenverkehr gibt es auch eine Gebühr. In der Anlage zu §1 der GebOSt Gebühren-Nr. 499 steht geschrieben: Für andere als die in diesem Abschnitt aufgeführten Prüfungen und Untersuchungen können Gebühren nach den Sätzen für vergleichbare Prüfungen für Untersuchungen der Gebührennummern 401 bis 460 erhoben werden. Letztendlich wird hier ausgesagt, dass Überprüfung nach §17 StVZO quasi identisch mit der Hauptuntersuchungsgebühr (ca. 45 Euro für PKW) einzustufen sind. Diese Untersuchungsart ist auch für die Feststellung der Mängeleinstufung vollkommen ausreichend. Ich konnte einen Blick in die Gebührenordnung der DEKRA nehmen und hier sind §17-Untersuchung mit den Hauptuntersuchunsgebühren gleichgestellt. Was erlaubt ist, ist der übliche Zuschlag für Feiertage und Nachtarbeit (Gebühren-Nr. 460, max. 120 Prozent). Aber bei diesen nächtlichen Kontrollen werden jedoch meist formlose freiwirtschaftliche Gutachten erstellt, die die Hauptuntersuchungsgebühr um ein mehrfaches übersteigen. Hier liegt nach meiner Rechtsauffassung eine dermaßen hohe Unverhältnismäßigkeit vor, dass ich schon von Betrug sprechen möchte. Hinzu kommt noch der Verdacht, dass dann eine Verkehrsunsicherheit herbeigeredet wird, nur um die hohe Gebühr zu rechtfertigen. Von Unbefangenheit und Neutralität kann dann schon längst nicht mehr gesprochen werden.


    Wie sollt ihr euch nun verhalten:
    ...
    da gehts noch weiter....
    Quelle: http://www.bmw-syndikat.de/bmw…laudere.html#Reply1793046

    Einmal editiert, zuletzt von jawolf30 ()

  • Mensch Goose, sone Scheisse!
    Wennde nen Fahrzeug für den Übergang brauchst, kannste gerne übergangsweise den Granni haben. Tüv is aber seit letzten Monat umme.
    Morgen treff ich den Stephan und tüdel die Reifen um.
    Bell einfach mal, kuck ab High Noon wieder aus den zwei Löchern

  • :irre:



    super, haben die bei mir auch gemach, nur das sie mir mein Moped genommen haben


    dein Auto bekommst du in den nächsten Tagen zurück, die haben keinen Platz das lange zu lagern


    Hast du dafür unterschrieben das die dein Auto mitnehmen? Weil eigentlich dürfen die Bullen es nicht, es sei denn du stimmst zu oder es wird vom Staatsanwalt beschlagnahmt.



    Der Gutachter findet auf jeden Fall Mängel, die bezahlen den ja dafür.



    Bei mir waren es 4 Punkte und ca. 500€ (zahle ich immernoch in Raten ab)

  • der TÜVStempel dürfte das Problem nicht sein, hast ja sicher den Prüfbericht vom Prüfer. Passiert schonmal das ein Prüfer den Stempel vergisst in den Schein zu machen. Je nachdem kann der Prüfer schon einen auf den Sack bekommen. - Würde ihn vorab auf jeden Fall kontaktieren, das er sich geistig auf die Fragen vorbereiten kann. Ein Prüfer bei uns hatte mal einen ähnlichen Fall durch ein Gefälligkeitsgutachten. Ihm wurde da auch ein Strick gedreht..was da raus kam weiß ich nicht mehr genau, ist schon Jahre her - auf jeden Fall seit dem , nur Dienst nach Fahrplan.!!


    Die AHK ist dabei das kleinste Problem.


    Gruß


    Anders

  • Was für ein verhurter Kackilist ! Ich würde keinen Cent bezahlen von dem was kommt. Keinen Meter. Ich hab Tüv auf meiner Kiste und es entsteht während dieser 2jährigen Periode hier und da ein Mängel den ich nicht mitbekomme. Poröse Gummis etc. Dann nimmt man mir einfach die Karre weg ? Junge junge !


    ganz genau das. nur weil du grad tüv bekommen hast, ist das kein freifahrtschein. wie jupp schon sagte, es ist immer nur eine momentaufnahme. als halter und/oder fahrer (muss ja nichtmal dein auto sein, kann vom kumpel sein, in dem moment wo du am steuer sitzt), bist du für das auto rundum verantwortlich, wenn das nicht möglich ist, darfst du das auto nicht fahren. hört sich komisch an, is aber so. wenn du selber keine ahnung hast, bist du verpflichtet dies von entsprechender seite regelmäßig sicherzustellen, das heißt in dem fall fachwerkstatt. und ja, wenn nötig, musst du da monatlich hin. außer die werkstatt sagt dir nach einer inspektion, dass jetzt alles gut ist und du erst in nem halben jahr wiederkommen sollst, dann sind die ein bisschen mit dran. aber nur ein bisschen.


    @goose: ich würd erstmal ruhig bleiben, wie die anderen sagen, mir is auch schon ne karre stillgelegt worden vor vielen jahren, allerdings ohne abschleppen, das waren 120 eumels und vier punkte. was am dümmsten kommen könnte, wenn der staatsanwalt nen arschloch ist, geht er auf steuerhinterziehung, da auto nicht H-tauglich. das will ich dir aber mal nicht wünschen.

  • wenn der staatsanwalt nen arschloch ist, geht er auf steuerhinterziehung, da auto nicht H-tauglich. das will ich dir aber mal nicht wünschen.


    genau das kann aber doch nicht das Problem des Halters sein, wenn von offizieller Stelle abgesegnet...falls doch so, frage ich mich, welche Darseinsberechtigung der TÜV dann noch hat,,,