mal ne Fräge......oder zwei....

  • Hallo im Raum hier.


    Wer von euch hat schonmal ein Wagen aus Holland hierher gebracht, oder Erfahrung damit gemacht......worauf muß geachtet werden, kann man mit rote Überführungsnummern den Wagen dort bewegen (ja kann man, ob man's darf ist die zweite Frage), muß man bei ein 40 Jahre alten Wagen Einfuhrsteuer oder sowas bezahlen etc.


    Hintergrund:....... in Holland dort steht ein Taunus mit Gasanlage....wenn er mr gefällt, was kommt wirklich auf mich zu ????.


    Und kann man solch Fragen im Technikbereich stellen, oder wo kommen solch Fragen hin ?


    Gruß Hoffy !!!

  • eher im treffpunkt.
    aus eigenener erfahrung tolerieren die holzschuhkollegen unsere 04er nummern.
    einfuhrsteuern sollten nicht anfallen, is eu.

  • Also Steuern musst du keine zahlen, weil EU. Bei der Gasanlage könntest du spätestens beim TÜV starke Probleme bekommen. Merke: Jede Karre aus dem Ausland MUSS beim TÜV zur Vollabnahme (nix GTÜ, KÜS und wie die alle heissen...im Osten eventuell wohl Dekra) und Gasanlagen aus Holland sehen die meistens nicht gerne bzw. beim H-Kennzeichen wird es auch Ärger geben...gilt nicht für alle und kommt natürlich drauf an was da eingebaut ist, also vorher schlau machen bezüglich der Gasanlage!


    Überführung soweit ich weiss mit Roten Nummern nur im Inland. Die normalen Kurzzeitkennzeichen auch wohl. Gibt ja extra Import/Export Kennzeichen, frag aber mich nicht wie das funktioniert...

  • Kurzzeitkennzeichen gehen. Nebenbei gesagt wohl auch in Frankreich, selbst wenn der eine oder andere Flic das nicht weiß.


    Gasanlage: Mit H nur noch zulassungsfähig, wenn der Einbau alt ist. Jupp hat mal was dazu geschrieben. Suchfunktion ist oben rechts. Ansonnsten, den Verkäufer nach Kopie der Unterlagen fragen und damit bei Deinem TÜV fragen gehen. Es trägt auch nicht jeder TÜV-Ingenieur ein, sondern Du brauchst eine Prüfstelle mit aaS (amtlich anerkannter Sachvertändiger).


    VERBRINGUNG EINES KRAFTFAHRZEUGS IN EINEN ANDEREN MITGLIEDSTAAT


    Ein Kraftfahrzeug kann grundsätzlich nur mit amtlichem Kennzeichen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Außerdem muss das Fahrzeug haftpflichtversichert sein. Es empfiehlt sich für den Halter, als Versicherungsnachweis die „Grüne Karte“ mitzuführen.


    Das amtliche Kennzeichen gilt auch als Versicherungsnachweis. So können Kraftfahrzeuge mit einem europäischen amtlichen Kennzeichen innerhalb der EU frei verkehren, ohne dass beim Grenzübertritt kontrolliert wird, ob eine Haftpflichtversicherung besteht.


    Es gibt zwei Möglichkeiten, ein Fahrzeug legal in einen anderen Mitgliedstaat zu überführen: mit einem Händlerkennzeichen oder einem Kurzzeitkennzeichen.


    •Kraftfahrzeug mit Händlerkennzeichen
    Mit dem Händlerkennzeichen können Kfz-Händler Fahrzeuge kurzzeitig im öffentlichen Straßenverkehr bewegen, ohne dass sie offiziell zugelassen werden müssen. Die meisten Mitgliedstaaten stellen eine Bescheinigung aus, die als Nachweis der Beziehung zwischen dem Kennzeichen und dem Halter dient, oder verlangen vom Inhaber des Kennzeichens, ein Fahrtenbuch zu führen.


    •Kraftfahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen
    Mit der Kurzzeitzulassung kann ein Kraftfahrzeug vorübergehend gefahren werden, bis es die endgültige Zulassung erhält. Die Freizügigkeit von Kraftfahrzeugen mit Kurzzeitzulassung kann nur aus Gründen der Verkehrssicherheit, bei Fahrzeugdiebstahl oder bei Ungültigkeit der Zulassungsbescheinigung eingeschränkt werden.


    Die Versicherung muss im Bestimmungsland abgeschlossen werden

  • Danke für die Antworten, währe ne 06er Nummer (vom Kumpel). Das mit der Gasanlage +H-Abname und Tüv is mir soweit bekannt, auch das der Wagen dann zurückgerüstet auf Vergaser nicht laufen kann und andere Probleme damit .....wie sieht es mit Fahrzeugbrief und sowas aus, haben die sowas wie bei uns oder ist es nur ein Schmierzettel wo alles draufstehen kann. Wie ist der Holländische Tüv, achten die auf Durchrostung, losen Teilen wie bei uns, oder reicht es denen wenn nur die Bremsen funxionuckeln und die Batterie fest ist.


    Gruß Hoffy !!!

  • Holland-TÜV kannst du vergessen. Ich wohne an der Holländischen Grenze und habe schon einige Fahrzeuge mit ganz frischer APK (Holland-TÜV) gesehen. Da waren teilweise richtige Grotten dabei (z.B Coups Taunus Coupe hier ausm Forum) Der Holländer, der ihm die Karre verkauft hat meinte wohl, der Rost darf nur nicht sichtbar sein, sprich klebe ich ein bischen Panzerband über das Loch, dann isses schonmal kein Problem mehr. Bremsen müssen wohl greifen und Reifen müssen okay sein, das wars. APK wird auch wohl von den Werkstätten direkt vergeben, sprich gibste 30 Euro mehr, dann wird der ein oder andere Mangel auch gern übersehen...

  • Hi Butcher, hab's mir beinahe sowas schon gedacht. Danke für die Bestätigung.


    Gruß Hoffy !!!


    Ps. wenn Frägen, dann nächstesmal im Treff ;o) ...bin ja lernfähig

  • Holland-TÜV kannst du vergessen. Ich wohne an der Holländischen Grenze und habe schon einige Fahrzeuge mit ganz frischer APK (Holland-TÜV) gesehen. Da waren teilweise richtige Grotten dabei (z.B Coups Taunus Coupe hier ausm Forum) Der Holländer, der ihm die Karre verkauft hat meinte wohl, der Rost darf nur nicht sichtbar sein, sprich klebe ich ein bischen Panzerband über das Loch, dann isses schonmal kein Problem mehr. Bremsen müssen wohl greifen und Reifen müssen okay sein, das wars. APK wird auch wohl von den Werkstätten direkt vergeben, sprich gibste 30 Euro mehr, dann wird der ein oder andere Mangel auch gern übersehen...


    ...also nicht anders als bei uns :thumbup:

  • Hallo ,

    habe vor ca. 2 Monaten einen alten Lambretta Roller in Tilburg / Holland gekauft . Da die Holländischen KFZ meistens ihr Leben lang ein und das selbe Kennzeichen tragen gilt dieses dann in Holland abzumelden . Der Veräufer ist mit mir zu einer Abmeldestelle gefahren und hat die RDW Bescheinigung beantragt und zeitgleich die Ausfuhrbestätigung . Kostet 35 Euro . Lass dir alle bisherigen Papiere mit aushändigen und mache einen Kaufvetrag über das KFZ mit sämtlichen Nummerangaben . Ich hatte das Problem das ich den Roller zulassen wollte und mir die Zulassungstelle ohne Kaufvertrag den Roller nicht zulassen wollte . Eine Woche später habe ich einen Kaufvetrag bekommen und es klappte dann . Ist meines Erachtens reine Willkür den sonst waren ja alle Papiere in Ordnung . I)ch denke das es bei Autos ebnso ist .

    Gruß
    Jossi

  • Holland-TÜV kannst du vergessen. Ich wohne an der Holländischen Grenze und habe schon einige Fahrzeuge mit ganz frischer APK (Holland-TÜV) gesehen. Da waren teilweise richtige Grotten dabei (z.B Coups Taunus Coupe hier ausm Forum) Der Holländer, der ihm die Karre verkauft hat meinte wohl, der Rost darf nur nicht sichtbar sein, sprich klebe ich ein bischen Panzerband über das Loch, dann isses schonmal kein Problem mehr. Bremsen müssen wohl greifen und Reifen müssen okay sein, das wars. APK wird auch wohl von den Werkstätten direkt vergeben, sprich gibste 30 Euro mehr, dann wird der ein oder andere Mangel auch gern übersehen...


    Problem bei Holländische Tüv ist das es werkstätten gibt wo mann das papier bekommt ohne das das Fahrzeug auf die Bühne war..... Aber normaler weise muss mann einem Nuss einfach zum Ford Händler fahren können und da Tüv abnehmen lassen können, die machen das gut, und nehmen keinem risico weil es punkte kostet wenn den RDW meister vorbei kommt und nochmal prüft und mängel findet.


    Durchrostungen sind nicht erlaubt, dh, nicht in tragende teile, andere teile zb kotflügel ist kein problem (weil tut nichts zum stärke vom karosse) Mit klebeband drüber ist natürlich quatsch, jede gut prüfende meister will zumindest wissen was drunter ist. Hier kannste alles lesen, Holländisch musste übersetzen: http://www.rdw.nl/SiteCollecti…ngseisen%2001-04-2011.pdf


    Wenn du denkst das das auto nicht richtig geprüft wurde, einfach mal sagen das du eine neue apk drauf willst und das das bei einem Ford Händler abgenomen wurden soll, wenn die das nicht wollen, einfach stehen lassen. Apk kann jederzeit neu gemacht worden, ist kein problem.


    Es gibt in Holland keinem Fahrzeug brief wo alles drauf steht was eingetragen ist, weil wir brauchen nix ein zu tragen, fast alles ist erlaubt; andere felge, lenkrad auspuff usw.

  • Das mit den Kurzzeitkennzeichen ist richtig !
    EU sagt ja ,das geht !
    Ein Auto holen aus dem Ausland ( Österreich ) geht !
    Laut Zulassungsstelle kein Problem !
    Laut Deutscher Polizei kein Problem !
    Laut Österreichischer Polizei kein Problem !


    Laut Versicherung : Problem !!!!
    Versicherungsschutz besteht nur innerhalb Deutscher Grenzen !
    Nur weil 90% der Benutzer solcher Kennzeichen nicht angeben wo die Fahrt hingehen soll ,heisst das nicht daß das geht !
    Wer sich Überführungskennzeichen nimmt und auch nur 100m hinter die Grenze fährt ist ohne Versicherungsschutz unterwegs !
    Komischerweise wissen das viele nicht !
    Ich habe bei 3 Versicherungen angefragt und immer die gleiche Antwort bekommen !
    Die Versicherungen konnten und wollten mir nicht weiterhelfen !


    Mit Sicherheit gibt es `ne gültige Zulassungsform für Autoüberführung, nur welche ????

  • Ich kann nur jedem, der ein Fahrzeug aus Frankreich holen möchte empfehlen, die o.g. verlinkte Website von DC auf französisch auszudrucken und mitzunehmen.


    Die Franzosen wissen von dieser Vorgehensweise nämlich teilweise nichts. Wurde uns sogar per amtlicher Unterlage nachgewiesen -> in France nix 04er.


    Und ob man im Recht ist oder nicht ist erstmal egal, wenn sie einem die Karre stillegen und man mitten in Frankreich zusehen kann, wie man von dort aus weiterkommt.


    Daher meine Empfehlung -> ausdrucken und dabeihaben, vielleicht hilft's ja.

  • ich war neulich mit einem schweizer beim amt, der brauchte 04er nummern. versicherung gabs direkt beim schildermacher und es war ne grüne karte dabei, wo ganz europa außer ein paar schurkenstaaten freigegeben war. wir hatten extra gefragt. warum sollten versicherungen sowas freigeben, wenn andere länder das nicht akzeptieren?

  • Gab bei meinem Knudsen auch nur Probleme. Der nette Holländer hat mich für lau nach Haus getrailert