siehe oben
AHK Taunus III
- GP
- Erledigt
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Hallo,
hätte glaube ich noch 1 oder 2 französische da. Aber die bekommst du wahrscheinlich nicht eingetragen. Ich kuck mal nach!!
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dank der eu braucht man das nicht mehr eintragen.
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Da irrst Du.
Die AHK muss zugelassen sein und es muss eine Anbauabnahme erfolgen. -
nein.
grad auch erst von nem werkstattmeister gehört, ist nicht mehr eintragungspflichtig.wobei ich nicht ausschliessen möchte, dass natürlich im fall der fälle (unfall mit hänger z.b.) geprüft wird, ob die da nun dran sein durfte oder nicht...
meine am 123 jedenfalls, die ich seit 2 jahren dran hab und nun eintragen lassen wollte, weil tüv, darf ohne eintragung oder papiere dran bleiben. -
wenn dem so ist dann muss es auch irgendwo einen nachlesbaren §08/15-zusatz geben...
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Mir hat ein Prüfer gesagt das das nur für neue Kupplungen mit E-Prüfzeichen gilt, also quasi nur für Neuwagen.
Ist auch nicht lange her das ich die letzte AHK hab eintragen lassen. -
richtig, neue ahk mit eu-prüfnummer sind eintragungsfrei, alte ahk müssen weiterhin eingetragen werden. französische ahk am taunsu sehen komisch aus und haben meißt keine nummer, ich bin mir ziemlich sicher, dass man die garnicht eingetragen bekommt
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onkel b hat recht.
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hat er. was letztenendes auch der grund war, neulich 2 p5 bzw mb/8-ahks wegzuschmeissen-keine prüfnummer, da schwedisch.
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Im Rahmen der Harmonisierung sollten sich aber doch auch ältere aus EU-Ländern eintragen lassen,schliesslich wurden die ja in dem Land auch schonmal geprüft...


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kleine Bemerkung am Rand: bisher hat mir von euch hier keiner geholfen-aber geklugscheißt habt Ihr alle. Es ist mir scheißegal ob man die eintragen muss oder nicht, am Granada wollte der TÜV die AHK nicht eintragen, weils nicht mehr nötig sei, die HU hat er einfach bekommen.
PS: ich such immer noch
Danke -
@ stanley-motors: Auf welcher Grundlage willst du denn alte nationale nicht-deutsche AHK eintragen lassen ??? Keine Chance.
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vielleicht denke ich da ja zu einfach,aber wenn aktuell europäische nicht mehr eingetragen werden müssen weil sie in dem Ursprungsland schon geprüft sind-dann sollte man doch auch jemand finden,der eine ältere,ebenfalls geprüfte akzeptiert.
Ansonsten montiert man halt ne französische,da die ja eh nicht mehr eingetragen werden.
Ne holländische hätte ich wohl auch noch hier liegen,könnte ich gegen Differential tauschen... ;)
Bild mach ich noch.LG Ralf
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in dem Ursprungsland schon geprüft
Das gilt in meiner Branche nur dann, wenn die Vorschriften über eine in nationales Recht umgesetzte EU-Richtlinie und die korrespondierenden harmonisierten Normen in Verkehr gebracht wurden.
Kurz: Französische Prüfung nur gut, wenn gleiche Prüfgrundlage wie in Anderswo.