OT: Steuerleute an Bord?

  • Geht um Spesen und den lästigen Abzug der Frühstückspauschale.


    Mal angenommen, ich war auf einer Dienstreise mit Übernachtung. Üblicherweise wird mir ein gesetzlich festgelegter Satz von meinen Spesen abgezogen, weil das Frühstück ja nicht mehr als Verpflegungsmehraufwand anzurechnen ist. Schließlich hat der AG das zusammen mit der Übernachtung bezahlt.


    Wie aber sieht es aus, wenn das Hotel von dritten (Kunde) gebucht und bezahlt wurde. Gewissermaßen habe ich dann ein unentgeltliches Frühstück erhalten, wofür ein Betrag rund €1,50- zum Abzug zu bringen ist.
    Ausserdem hat der AG nichts vom Frühstück bezahlt. Ist es in dem Fall rechtens, den Spesensatz um €4,80- bzw 20% (Auslandsreise) zu kürzen??

  • Grundsätzlich ist ein Kürzung vorzunehmen wenn eine Mahlzeit oder Frühstück durch den AG oder durch Dritte bezahlt wird.

  • Schon klar, aber ist es eine Kürzung in gleicher Höhe, unabhängig davon, wer bezahlt hat? Unser internes Formular hat ein Feld, in dem ich angeben kann, ein "kostenloses Frühstück" erhalten zu haben, wofür dann etwa einsfuffzich abgezogen werden.

  • Wenn eure interne Regelung nur 1,50 als Abzug hat, ist dieser Wert an zu setzen. Allerdings beträgt der amtliche Sachbezugswert 1,57 Euro, ich schätz' mal den hast Du auch gemeint. ;)

  • Yep, das meinte ich. ;)
    Aber des Pudels Kern ist die Frage, ob ebenjene 1,57- der korrekte Betrag sind, wenn das Frühstück (und Übernachtung) nicht vom AG bezahlt wurden, oder ob es rechtens ist, daß man mir in dem Fall trotzdem die gewohnten 4,80- abzieht???

  • Also die Kürzung i.H.v. 4,80 Euro kommt eben nur bei der 24.- Euro Verpflegungspauschale zur Geltung, also eine Abwesenheit von mindestens 24 Stunden. Erst bei den Pauschalen von 12,- für mindestens 14 aber weniger als 24 Stunden oder 6,- für mindestens 8 aber weniger als 14 Stunden wird um 1,57 Euro gekürzt.

  • Bei Auslandsreisen müssen 20% der entsprechenden Verpflegungspauschale (also je nach Land) für's Frühstück abgezogen werden, hier greift einfach eine andere Regelung. Für Mahlzeiten eben die 40%.