kurzzeitkennzeichen, gültig in DK/schweden?

  • Das sagt das Straßenverkehrsamt dazu


    Zitat

    Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.
    Auch außerhalb der EU existieren Staaten, die das deutsche Kurzzeitkennzeichen tolerieren (ohne Rechtsanspruch).


    Möglich heißt aber auch, daß Bonnie damit in F schon Probleme hatte.

  • die niederländer nehmens auch nich, die ösis und tschechen schon. deswegen frag ich.....

  • mir ist letzte Woche in DK ein Ludenbenz mit KZKZ entgegengekommen, scheint da also schon zu gehen. schliesslich muss der ja auch irgendwann mal über die Grenze gekommen sein

  • Und ich bin mal 1100 km durch Dänemark und Schweden mit nem kaputten Benz gefahren und letzte Woche mit der völlig zerbröselten WSS 800 km durch die Republik. :se:


    Das war beides nicht legal, also nur weil es jemand macht heißt es nicht, daß es legal ist, siehe Ludenbenz. "herr Wachtmeister, letzte Woche habe ich aber einen Benz gesehen..." :no:


    Ist immer die Frage, obse Dich damit erwischen... :hexweg:

  • Erinnerst du dich nicht an das Cabrio was in DK vor uns rausgezogen wurde? Der hatte doch Kurzzeitplatten! Bei uns war es ja nur unsere offensichtlich kriminelle Absicht ob der mattschwarzen Teufelskiste.

  • Es gibt aber auch Exportkurzzeitkennzeichen, ich denk mal die sind auch zum Import erlaubt. Gugl mal.

  • die holländer tolerieren die kurzzeitschilder auch, schon öfter gelesen und schon ein paarmal karren aus rotterdam geholt, keine probleme, auch nicht mit roter 06er.

  • Ich kann euch nur definitiv sagen, dass es in Frankreich - entgegen ganz o.g. Text - nicht erlaubt ist. Also nix mit Anerkennungspflicht.


    Der freundliche Gendarm, der uns rausgezogen hat, hat sich sogar die Mühe gemacht, uns die entsprechenden Unterlagen zu zeigen. Viele wissen es einfach nicht, haben keine Ahnung, was das für ein Kennzeichen ist, und halten einen dementsprechend einfach nicht an. An anderen Orten in Frankreich sind wir mit KzKs direkt an Verkehrskontrollen vorbeigefahren, ohne, dass sich irgendwer für uns interessiert hätte.


    Am einfachsten wäre doch, in DK oder wo auch immer mal freundlich nachzufragen. Dann weiss man es genau.


    Alternativ kann man natürlich immer auch einfach losfahren und Glück haben. :irre:

  • der besagte wagen steht in nordschweden, sind von da oben bis zu mir knappe 2000 km.
    da wüsst ichs schon geren genau.


    der ist noch zugelassen( in schweden) ist aber nicht sicher, ob der herr mich mit seinen kennzeichen auch fahren lässt...

  • bin damit 5 Tage in Holland und in Belgien gewesen - niemand hat mich angehalten - mein Auto wurde sogar von der Polizei in Antwerpen wegen falschen Parkens abgeschleppt (Flohmarktplatz und ich Idiot musste da abends den Wagen abstellen) - konnte den Wagen dann vom örtlichen Abschlepp-Arsch abholen - bei der Polizei musste ich das Knöllchen zahlen und darauf stand mein Kurzzeitkennzeichen....
    Bei Abholung vom Abschlepper am Stadtrand von Antwerpen habe ich dann auf der Fahrt im Taxi ein Handy auf dem Taxiboden am Rücksitz gefunden - son olles LG Touch - vom Vorgast vergessen - rasch einbehalten - Telefonkarte zerschnippelt und das Ding bei egay verbimmelt - da waren die Abschleppkosten wieder drin :spitze:


    schöne Geschichte, aber egal - es ist trotzdem nicht zugelassen, aber anscheinend nehmen es nicht alle so genau