07er Frage

  • wenn ich ein Auto kaufe das bereits ein Oldtimergutachten besitzt, der Tüv aber seit 5 Jahren abgelaufen ist, kann die Karre
    doch trotzdem sofort auf meiner 07 er eingetragen werden, oder hat sich da was geändert ?

  • nein. der wagen braucht neben dem h gutachten auch gültigen tüv.
    in dortmund.
    in essen wurde die 07 vor längerem komplett abgeschafft, wegen norman.

  • Jetzt im Ernst Nick, für 07 gültigen Tüv ???? Ich war der Meinung das Gutachten reicht aus. Allerdings ist das ja auch wieder von Stadt zu Stadt anders in unserer einheitlichen EU.

  • ja, ist so hier. ganz sicher, hatte das grad erst.
    aber was auch sicher ist, ist dass es eben von zulassungsstelle zu zulassungsstelle anders gehandhabt wird. wixdrecksbeamtenkorintenkackermistpack.

  • oh genau mein Thema, danke ich kann hier mal was zu 100 Prozentiger Sicherheit sagen!


    DU BRAUCHST GÜLTIGEN TÜV !


    Danke, abwischen und ins Bett

  • ich sag ja, wissen tuste erst wenn du aus der zulassungsstelle gehst.
    hängt einfach ab wo und welcher schwachbearbeiter und welche laune und wie sympatisch ihm der dackel seine schwiegermutter war.


    vorher anrufen kann helfen.


    vorher schlaulesen auch

  • in Gelsenkirchen braucht man ein Gutachten über die verkehrstauglichkeit,
    um sicherzustellen,daß Du nicht mit dem Oberhaufen rumeierst
    gab es für n 40er (thanks KOWA)

  • ...frag frau steinmann.
    meine letzte info war,wenn ein wagen auf 07 läuft,kannst du
    ihn sofort auf deine nummer umschreiben.
    er darf aber nicht aus der vorbesitzernummer ausgetragen sein,
    dann gehts nicht mehr.
    die info ist aber auch schon fast ein jahr alt,
    also siehe oben! :thumbup:

  • Also bei uns in Bayern ist das so......


    Wenn Du ein Fahrzeug auf 07 laufen hast ,dann hat es Bestandsschutz! Kannst also auch in Zukunft mit dem Eimer rumeiern!


    Wenn aber ein Fahrzeug ,das auf 07 läuft ,verkauft wird schauts schon anders aus!


    Wenn ein Fahrzeug seinen Besitzer wechselt gibt es keinen Bestandsschutz mehr ,denn das Fahrzeug war ja bis zur Neuregelung der Sache( April 2007 glaub ich )


    noch nicht in Deinem Besitz! Also §23 und TÜV ! Wenn Du jetzt einen verbastelten Eimer kaufst hast echt ein Problem !


    Dann kannst alles zurückrüsten was sich nicht eintragen lässt!


    So hat`s mir mal Einer erklärt, bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege !

  • Phil sagt dem korrekt was dem hier wisse wolle!


    Ist leider so - habe sehr guten Kontakt mit der Person die hier für 07 zuständig ist.
    Manche Regeln lassen sich aber auch damit nicht vereinfachen....


    Tüv ist nun leider mal Pflicht.....

  • ...ist eh von amt zu amt unterschiedlich.
    aber seitdem norman ausgewandert ist,sehen die das
    bei uns bestimmt viel lockerer. ^^

  • auch in Rheinland-Pfalz so: bei Wechsel (Verkauf) neuer TÜV und H-Gutachten erforderlich.