Gültigkeit H-Kennzeichen bei Abmeldung?

  • Mal 'ne Frage...


    wenn man ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen abmeldet/stillegt.


    Wie lange danach gilt das H-Gutachten noch?


    Bleibt das für immer gültig? Oder nur für einen bestimmten Zeitraum?


    Sprich, wenn man das Fahrzeug z.B. nach 4 Jahren wieder anmelden würde (dann natürlich mit neuem TÜV), wäre das H-Gutachten noch gültig?


    Bitte kein Halbwissen, Meinungen, Vermutungen o.ä., nur fundiertes Wissen, am liebsten mit Quellenangabe ... Danke.


    :hu:

  • bis zur Verschrottung.
    haben das gerade durch. oldtimerpass seit 10jahren fürs motorrad. seit 6jahren keine zulassung mehr gehabt.
    fazit: umfang einer HU + oldtimerpass + brief zur zulassungsstelle angemeldet- gut.
    quelle: beim abmelden einfach mal fragen da gibts bestimmt auch wieder 1000 kannbestimmungen

  • Hast ja ne geänderte Schlüsselnummer, die kann Dir eine Zulassungsstelle bei Wiederzulassung nicht nehmen.


    Ob Dein Haufen noch ein Oldtimer ist, wird im Rahmen der HU, die Du vor der Wiederzulassung durchführen lassen musst, ja eh nochmal festgestellt.

  • Das stimmt bezüglich der technischen Überprüfung - das gibt es keine Frist - wenn er technisch i.O. ist, bleibt das H-Kennzeichen.
    Er muss aber auch im originalen Zustand belassen werden.
    Allerdings zählt seit einiger Zeit nicht nur der technische /ustand, sondern auch der allgmeine Erhaltungszustand. Sollte er schlecht geschweisst sein, sollte der Lack nicht mehr in gutem Zustand sein, so KANN der Prüfer ein H-Kennzeichen ablehnen - ist bei mir so geschehen - hatte meinen 3 Jahre abgemeldeten Wagen vorgeführt - da er viel im Freien stand, war der Lack enstprechend schlecht und er hatte div Roststellen an nichtragenden oder tüvrelevanten Stellen. Der Prüfer hat das H-Kennzeichen abgelehnt (TÜV Nord) - hab dann das ganze beim GTÜ vorgestellt - dort hab ich es bekommen.
    Ist anscheinend Auslegungssache - der TÜV Nordler hat auf einem Zustand 3+ bestanden - der GTÜler hat gesagt, der Wagen wäre erhaltenswert.....

  • Hast ja ne geänderte Schlüsselnummer, die kann Dir eine Zulassungsstelle bei Wiederzulassung nicht nehmen.


    Ob Dein Haufen noch ein Oldtimer ist, wird im Rahmen der HU, die Du vor der Wiederzulassung durchführen lassen musst, ja eh nochmal festgestellt.


    Hey, Arne, wollt dich eh schon deswegen anschreiben ;)


    Klar, eigentlich wird ja bei jeder HU geguckt, ob das Fahrzeug noch den H-Bestimmungen entspricht, stimmt ja.


    Ich müsste dann aber kein neues Gutachten erstellen lassen (und bezahlen....), wenn bei der HU zur Wiederzulassung nichts festgestellt wird, was gegen das H spricht - oder?

  • Wenn bei der HU nichts festgestellt wird, was dem H widerspricht, dann musst Du auch nichts außer der HU bezahlen. Und wenn bei der HU doch etwas festgestellt wird, hast Du Deinen üblichen Monat Zeit, den Mangel abzustellen, und musst dann ne Nachprüfung bezahlen. Die Kosten eines §23 Gutachtens kommen erst wieder auf Dich zu, wenn wieder eines erstellt wird. Das ist nur dann der Fall, wenn Du den Mangel nicht innerhalb des Monats beheben kannst/willst und stattdessen Dein Fahrzeug wieder auf nicht-Oldtimer umgeschrieben wird. Dann müsstest Du entsprechend irgendwann wieder ein Gutachten erstellen lassen, wenn Du ihn dann doch wieder als Oldtimer zulassen willst.