fahrzeugbrief besitzer gleich eigentümer?

  • hi


    jemand hat schulden bei mir nun hab ich seinen brief als fand mit einer frist von 2 wochen dann kann ich das auto abmelden und verkaufen.


    so hab ich es jedenfals mit ihm abgemacht,komm ich damit durch?


    is das rechtens?


    normal kann ich ein auto doch so abmelden mit dem brief auch wenn nicht mein name drin steht,oder?

  • du kannst jedes KFZ mit Brief, Schein und den Schildern abmelden...das ist kein Thema.
    Wer den Brief hat, dem gehört die Karre, Vertraglich würde ich es trotzdem fixieren...sicher ist sicher


    gruß


    anders

  • stimmt leider so nicht ganz, ist ein weitverbreiteter irrglaube, dass man durch den besitz des briefes auch der eigentümer des fahrzeugs ist. einfach mal die sufu benutzen, irgendein rechtsverdreher hat das hier mal ganz genau aufgedröselt wie und was und überhaupt. vertrag is aber auf jeden fall auch wichtig, ohne den is ganz schwierig. und dann war da noch was von wegen willenserklärung und tatsächlichem willen... *narf*

  • aso,naja aber mit dem brief kann ich das auto abmelden,was ja schonmal ein druckmittel ist.


    dann werd ich mal nen kaufvertrag fertig machen man weis ja nie.

  • ohne den schein und den Schildern, also nur mit dem Brief kannst du das auto nicht abmelden, da der ganze andere scheiß ja nicht entwertet werden kann

  • Schein, Brief, Schilder reichen aus zum abmelden! wenn du im Besitz der drei Sachen bist, spricht der "Rechtsschein" für deine Eigentümerstellung bezüglich des abzumeldenden KFZ......Bei Nachfrage, woher das Auto stammt: Vom bekannten per handschlag gekauft....



    Glaube keinem aus dem Dunklen! :uwe:



    Grüße aus der Dunkelheit