Oldtimer Anschnallpflicht EU

  • Hallo,


    werde Anfang August mein Projekt "Taunus in Portugal" in Angriff nehmen.
    Er soll die 2500km bis in die südlich gelegene Algarve in Portugal (meine Heimat) schaffen...
    Habe alle Verschleißteile inzwischen gemacht und er ist tatsächlich letzte Woche ohne Mägel übern TÜV gekommen (nachdem er 22 !!! Monate überfällig war)
    Werde das Werkzeug und die gängisten Ersatzteile und Verschleißteile aber trotzdem mal einpacken.
    Habe grade auch noch neue Reifen bestellt


    Nun zu meiner Frage:
    Mein 15m ist Baujahr 66 und hat keine Gurte, was er ja hier auch nicht braucht.
    Wie ist das aber sonst in der EU geregelt???
    Ich muß schliesslich durch Belgien, Frankreich, Spanien und tja Portugal


    Könnte ich irgendwo Ärger bekommen???


    Gruß
    Don Perro

  • also ich weiß nicht ob du ärger bekommst.


    persönlich muss ich sagen ich hoffe du weißt die vorteile eines rückhaltesystems zu schätzen. orginal hin oder her. es ist dir ja lieber den strafzettel bei einem unfall wegen nichtanschnallens zu bekommen, als wenn du mit nem kombi heimkommst.


    nur mal so.

  • .

    Einmal editiert, zuletzt von p7man ()

  • habe zwei Crashs in Oldies nur mit Gurten überlebt - kann seitdem ohne Gurte nur noch als volltrunkener Beifahrer Spaß haben...

  • In Spanien sind Gurte Pflicht, außer bei Vorkriegsoldtimern die eine V-max von 80 km/h rein technisch nicht überschreiten, ich geh davon aus bei deinem Fahrzeug trifft beides nicht zu

  • Solang des in der EU ist und der Wagen in Deutschland zugelassen ist, ist das ok, oder nicht? Die ganzen Urlauber die nach hier kommen müssen ja auch nicht erst ne TÜV-Abnahme machen. Man munkelt, hier im Grenzland fahren auch einige niederländische Autos dauerhaft in Deutschland rum, weil die hier keinen TÜV kriegen würden, in NL die Zulassung aber kein Problem darstellt ;). Das "dauerhaft" ist natürlich auch nicht unbedingt legal, aber zu der Frage hier passts ja trotzdem.

  • Nun ja, von Frakreich weiß ich zum Beispiel, daß sie das deutsche Kurzzeitkennzeichen und die 07er nicht erlauben.
    Daher scheint es in der EU selbst ja schon Unterschiede zu geben.


    Und mal davon abgesehen, kenne ich mehrere Leute die ihren Karren im Ausland zugelassen haben (z.B. Polen), weil der Unterhalt dadurch viel günstiger kommt.

  • Naja, das mit den Nicht-EU-Kennzeichen für nicht-angemeldete Autos is ja auch so ne Sache. Fürs Ausland gibts übrigens spezielle Kurzzeitkennzeichen, die dann auch da akzeptiert werden. Wenn dein Auto aber ganz normal in D zugelassen ist, dann darfst du damit auch nach Frankreich und Spanien behaupte ich. Das einzige was zu beachten ist, dürfte die teilweise Warnwestenpflicht im Ausland sein. Aber Umbauten des Autos sollten jawohl nicht nötig sein.

  • Moinsen


    Mein Transit hat hinten auch keine Gurte und da gab es keine Probleme mit bei den Kontrollen in Italien, Frankreich, Spanien, Schweiz, und Kroatien.


    Schließlich wurden die Fahrzeuge dort damals ja auch ohne die entsprechenden Gurte verkauft, daher ist es auch unlogisch anzunehmen das ein deutscher oltimer in Ausland diesbezüglich Einschränkungen hat, da es sich ja nicht um eine Bauliche änderung handelt, sonder um einen Serienmäßigen Zustand. Allerdings wenn welche verbaut sind, dann müssen die benutzt werden.


    Wenn das Fahrzeug eine Reguläre Zulassung hat, dann ist die auch in den anderen Ländern gültig. Sonst könntest Du ja das Auto in der Schweiz Stillgelegt bekommen, weil deine Abgasanlage zu laut ist, obwohl die in D eingetragen ist. Kurzzeit ist nur für Überführungsfahrten, Probe und Prüfungsfahten und nennt sich Kurzzeitkennzeichen (und nicht Zulassung) Ohne Zulassung nicht ins Ausland
    07 Kennzeichen ist nen Sonderfall. Ist keine reguläre Zulassung. Wird aber in allen Ländern die dem Schengen angehören und noch vielen mehr akzeptiert. Bedingung ist: Fahrzeugscheinheft dabei wo das Fahrzeug amtlich eingetragen ist, und ne grüne Versicherungskarte fürs ausland. Allerdings gelten für das Ausland die gleichen beschränkungen wie für das Innland.
    Für eine Auslandüberführung braucht man das Rote Kennzeichen. Schimpft sich dann "Internationale Ausfuhr Kurzzeitzulassung"