Kurzzeitkennzeichen / Frankreich / aktuelle Info

  • ich meine mich zu erinnern, dass wir das genau so mal gemacht haben, wie micha sagt. nur weiß ich nicht, ob das alles so rechtens war. :laugh:


    Nein! :no:


    In Frankreich ist das ja alles ein bissel anders als hier.... du zahlst nicht jedes Jahr Steuer für ein Auto. Sondern einmalig bei Anmeldung. Danach nur dann nochmal Steuer, wenn das Auto einen neuen Halter bekommt oder in einem anderen Departement angemeldet wird. Daher werden die Karren teils nicht abgemeldet - kostet ja nix. Ist aber auch nicht relevant, sondern die Versicherung.... und das muss man halt vorher klären! Wenn der vorherige Besitzer das Fahrzeug versichert lässt, sollte es ok sein. Sonst nicht!

  • ..........als alter "Frankreich-Kenner" - (verbrachte da bis vor kurzem einige Jährchen meines Lebens...) - würde ich auch gerne meinen Senf dazugeben , da ich diesbezüglich einiges Berichten kann......
    In Frankreich gibt es keine KFZ-Steuer!
    Man zahlt dort auch keine Steuern beim anmelden - lediglich eine Anmeldegebühr, die sich auf die "CV- Klasse" des Fahrzeugs bezieht (vergleichbar wie eine Art "Typ-Klasse" - je mehr "CV", desto höher die Anmeldegebühr).


    .........bis vor einigen Jahren waren die deutschen Kurzzeitkennzeichen kein Problem in Frankreich.
    Dann wurde es vor allem bei kleinen "Autoschiebern" aus den Randbezirken der französischen Großstädten zur Mode, sich überwiegend auf den "Samstags-Automärkten" in Germany billige "coole Autos" zu besorgen (wie z.B. : Plastik-Golf, 3er BMW, usw....) und diese dann mit Kurzzeitkennzeichen nach Frankreich zu bringen.....
    (Damals lagen die Gebrauchtwagenpreise in Frankreich noch um einiges höher wie in Deutschland!).
    Dort angekommen, blieben diese Kennzeichen dann erstmal für ne Ewigkeit drauf (ist ja auch bequemer so - und die Ordnungshüter kannten sich damals eh nicht so gut mit diesen Kennzeichen aus).


    Bis dann natürlich die ersten Unfälle & Diebstähle anfingen und die "aktuellen Fahrzeugbesitzer" ja eh nicht ausfindig gemacht werden konnten, da das Auto ja nicht auf Diese registriert war (kein Eintrag in den Fahrzeugpapieren).
    Aufgrund dessen waren die Kurzzeitkennzeichen dann schonmal in den Ballungszentren wie Paris, Marseilles, Lyon nicht mehr tolleriert.
    Mittlerweile sind die "deutschen Kurzzeitkennzeichen" bei den Ordnungshütern in ganz Frankreich bekannt und "normalerweise" nicht erlaubt!!
    Trotz EU ist es leider gar nicht so leicht, auf legalerweise ein - in Frankreich gekauftes Fahrzeug - auf eigener Achse zu überführen!!


    Die sogenannten französischen "W W - Kennzeichen" sind annähernd vergleichbar mit unseren roten 06er-Kennzeichen, die eigentlich nur für Firmen / bzw. Gewerbetreibende für Überführungszwecke bestimmt sind (meist bei Neu / bzw. Testfahrzeugen).
    Außerdem kann man Diese eh nur erhalten, wenn man einen angemeldeten Wohn-/ Firmensitz in Frankreich vorweisen kann.


    Es gibt eigentlich nur 3 "legale" Möglichkeiten :
    1, sich vorab in Deutschland - über gute Beziehungen - 06er rote Kennzeichen einer Werkstatt / Händler ausleihen (Diese sind in Frankreich erlaubt).
    2, mit Autoanhänger die Karre abholen.
    3, das gekaufte Auto ist noch für die "Überführung" über den Vorbesitzer versichert und kann somit ohne Probleme gefahren werden (aber erstmal einen Vorbesitzer finden, Der damit einverstanden ist.....).


    PS : falls es doch mit Kurzzeitkennzeichen sein muss : am Besten so viel wie möglich die dortige Autobahn nutzen! Man zahlt zwar ne Autobahngebühr, aber die Chancen auf einer Kontrolle sind eher gering!
    Unbedingt immer das "Certificat de Cession d´un Véhicule" bei sich haben!!!
    Dies ist vom Vorbesitzer auszufüllen und beglaubigt, dass Er das Fahrzeug an den neuen Besitzer überreicht hat!! Allerdings ist dies in Frankreich ganz normal (und auch gesetzlich vorgeschrieben) und es wird so gut wie kaum vorkommen, dass man dieses Formblatt nicht vom Vorbesitzer überreicht bekommt. - ist ja auch für Ihn wichtig!
    In diesem Formblatt ist lediglich vermerkt :
    1, Name & Anschrift des Verkäufers
    2, Verkaufsdatum
    3, Fahrzeugdaten
    4, Name & Anschrift des Käufers
    5, beide Unterschriften


    Quasi ein "Übergabe- Dokument".......


    Dann noch unbedingt die "Carte Grise" - der französische Fahrzeugbrief (der auch gleichzeitig Fahrzeugschein beinhaltet - also nur ein Dokument).


    Wenn man dann doch mit Kurzzeitkennzeichen in Frankreich angehalten wird / und sich eh auf den Weg - Richtung Deutschland befindet, muss man schon an einen "übereifrigen" Ordnungshüter geraten, Der einem Probleme bereitet.....
    Da sind Die meistens nicht so "schwierig" und drücken - vor allem bei ner Überführungsfahrt eines "Young- Oldtimer" mal n Auge zu..........


    Tschööööööööööö

    Einmal editiert, zuletzt von Heinrich ()