Kurzzeitkennzeichen / Frankreich / aktuelle Info

  • Aus aktuellem Anlass, und weil das Thema ja schon öfter mal diskutiert wurde...



    Deutsche Kurzzeitkennzeichen sind in Frankreich nicht zulässig!



    Wir hatten am Wochenende das Vergnügen einer Verkehrskontrolle. Der Herr Gendarm war sehr nett, freundlich und höflich. Auch kompetent. Allerdings auch sehr klar: Deutsche Kurzzeitkennzeichen haben in Frankreich nichts verloren.


    Für die Überführung von in Frankreich gekauften Fahrzeugen werden Kurzzeitkennzeichen meist toleriert. Sofern man den Kaufvertrag, die Carte grise und die grüne Versicherungskarte dabei hat. Aber auch das muss nicht akzeptiert werden! Offiziell braucht man dafür ein Ausfuhrkennzeichen.



    Die meisten Gendarmen in Frankreich wissen das einfach nicht und lassen entsprechende Fahrzeuge daher weiterfahren bzw. halten einfach nicht an.


    Dieser wusste jedoch Bescheid - er hat sogar seine Unterlagen und Vorschriften ausgepackt und uns den entsprechenden Passus gezeigt. Das Fahren mit deutschen Kurzzeitkennzeichen ist in Frankreich nicht erlaubt. Punkt.



    Einer der Hintergründe: die grüne Versicherungskarte ist in Verbindung mit einem Kurzzeitkennzeichen in Frankreich nicht gültig! D.h. man fährt ohne Versicherungsschutz.



    "Unser" Gendarm hat uns - versehen mit vielen Ermahnungen und der Bitte, unbedingt vorsichtig zu fahren - netter Weise weiterfahren lassen, da wir sowieso schon auf dem Rückweg nach Deutschland waren. Andernfalls hätte er uns das Fahrzeug auch stilllegen dürfen. Bzw. wenn er uns auf dem Hinweg angetroffen hätte, hätten wir direkt wieder zurück nach Deutschland fahren müssen.



    P.S. wenn ein Franzose mit deutschem Kurzzeitkennzeichen erwischt wird, gibt es eine saftige Strafe und das Fahrzeug wird sofort konfisziert.




    Leider gibt es für Kurzzeitkennzeichen innerhalb Europas eben (noch) keine einheitliche Regelung. Manche akzeptieren es, manche nicht. Und Frankreich akzeptiert es eben nicht.



    Dies nur als Hinweis / Warnung. Wie gesagt - es kann gut gehen, viele Gendarmen kennen die Bestimmungen nicht gut genug. Aber wenn, kann es massiv Ärger geben.

  • Aber mir glaubt ja keiner...... :P


    Als ich meinen Taunus vor über 2 jahren geholt hab, hat mir diese Information das Internet auch schon ausgespuckt.
    Als Lösung gäbs in Frankreich auch sowas wie Kurzzeitkennzeichen - die WW-Schilder. Ist halt fürn Deutschen schwierig zu besorgen, und dann in Deutschland nicht gültig.

  • es gibt doch diese roten kurzzeitkennzeichen! sind die nicht für Auslands- und Zollüberführungen`?

  • gute info, bonnie!


    ich hab das ganze mal mit verweis verschoben!

  • sind das nicht händlerkennzeichen?

    keine ahnung, also ich meine nun nicht das rote 06er Kennzeichen sondern ein Kurzzeitkennzeichen, welches anstatt eines gelben kästchens ein rotes hat. irgendwer hatte mir mal gesagt, das wäre extra zur führung von autos ins ausland. hab da bislang auch immer nur irgendwelche kameltreiber mit rumfahren sehen :kowa:

  • Nö, es gibt auch Einfuhr- bzw. Ausfuhrkennzeichen von F nach D. Wie die aussehen, wo man die bekommt - keine Ahnung. Aber es gibt sie. Sind wohl auch nach Ein- bzw. Ausfuhr noch länger in D gültig. Allerdings von der Versicherung her deutlich teurer als die Kurzzeitkennzeichen. Mit diesen Dingern gilt dann auch die grüne Versicherungskarte.


    Und sind auch nicht dazu gedacht, in Frankreich rumzugurken, Urlaub zu machen... sondern eben nur dafür, ein Fahrzeug von F nach D zu bringen.


    Das hab ich dann aber nicht mehr so ganz ausgiebig verstanden und war mir in dem Moment auch Wurst - Hauptsache, wir durften weiterfahren. :sad:



    Das, was der Butschi meint, ist ein deutsches Ausfuhrkennzeichen. Sieht aus wie die Kurzzeitkennzeichen, nur dass der Zeitraum länger ist und der Streifen rot statt gelb ist.

  • Das, was der Butschi meint, ist ein deutsches Ausfuhrkennzeichen. Sieht aus wie die Kurzzeitkennzeichen, nur dass der Zeitraum länger ist und der Streifen rot statt gelb ist.


    Das sind Kennzeichen, die exakt 1 Jahr Gültigkeit haben. Sie ermöglichen es, jemandem aus dem Ausland ohne Wohnsitz in D, trotzdem ein Fahrzeug zuzulassen.
    So habe ich es zumindest gelernt.
    Wird also in D ausgegeben.
    Alles Mist. Dazu noch das Risiko, daß am Karren ein Defekt auftritt (z.B. Bremse. Soll ja so gut wie nie vorkommen, wäre aber theoretisch möglich ;) ) - also lieber mit einem zuverlässigen Zugfahrzeug trailern.


    Habe zwar letztens auch ein Auto 500 km überführt, aber vermutlich war es einfach nur Glück, daß ich nach der Panne auf halber Strecke nach einer halben Stunde weiter fahren konnte.
    Ansonsten --> Arschkarte!

  • aber vermutlich war es einfach nur Glück, daß ich nach der Panne


    das war kein glück, das war opel der zuverlässige :D


    aber genau das dingskennzeichen meinte ich auch..

  • man macht, was spaß macht. und das is meistens nicht erlaubt.
    ich würds immer wieder so machen.


  • man macht, was spaß macht. und das is meistens nicht erlaubt.
    ich würds immer wieder so machen.


    So kostet es mehr Sprit, weil die Strecke vom Anreisefahrzeug 2x und vom abgeholten Fahrzeug 1x gefahren wird.
    Dazu kommt das Kurzzeitkennzeichen.
    Und das Adrenalin wegen möglicher Schäden am Überraschungspaket. Du hast anscheinend halbwegs Glück gehabt.


    Na gut, ich sehe ein, daß man dann alleine fahren kann und sich nicht unterhalten muß. Wenn es Dir die Sache wert ist, aber gerne doch :laugh:

  • ich hab erst den roten aus bayern geholt und dann den schlenker über paris gemacht. also keine doppelte strecke.
    is auch egal. muß man nicht verstehen.

  • schlenker über paris


    Was, der Wagen war aus der direkten Nachbarschaft?
    Dann habe ich das wohl mit dem weißen Turnier vom 72GXL verwechselt, dann war der das wohl, der kurz vor dem Bretterzaun stand :D

  • In Frankreich werden die Karren meines Wissens doch so gut wie nie abgemeldet.
    Kann man nicht mit den französischen Schildern des Vorgängers bis zur Grenze und dann mit den Kurzzeitkennzeichen weiter ?

  • ich meine mich zu erinnern, dass wir das genau so mal gemacht haben, wie micha sagt. nur weiß ich nicht, ob das alles so rechtens war. :laugh:

  • das wäre rechtens, meine vorbesitzer z.b. haben den wagen aber abgemeldet, bevor sie ihn bei ebay reingesetzt haben.