Was macht man eigentlich mit "gefundenen" Fahrzeugen?

  • Hi,
    war vor Jahren mal Thema in der MARKT(meine ich),musst das Ding einfach als Fundsache melden,nach Fristablauf gehrt es dann ganz legal dir.
    Habe ich auch mal in Berlin mit nem Fiesta probiert,stand angemeldet,aber ohne TV,bin zur Polizei,die haben aber dann den Besitzer benachrichtigt,war dann spter weg,juristisch gesehen musst du die Fundsache zunchst "in Besitz nehmen",also nach Hause schleppen.
    Ralf

  • Moin Jonas,


    also ich bin Jurist, (war fr heute eigentlich schon fertig) mein Tipp wre der, das Ding erstmal ins trockene Stellen, dann Anzeige, dass Du den Besitz erworben hast.


    Weiter gehts mit 985 ff BGB:
    (1) Wer eine herrenlose bewegliche Sache in Eigenbesitz nimmt, erwirbt das Eigentum an der Sache.


    (2) Das Eigentum wird nicht erworben, wenn die Aneignung gesetzlich verboten ist oder wenn durch die Besitzergreifung das Aneignungsrecht eines anderen verletzt wird.



    Weiter gehts mit 986 BGB:


    959
    Aufgabe des Eigentums


    Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentmer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.


    Fall sich also der Eigentmer nicht meldet oder bei der Polizei nicht den Verlust angeben hat, siehts gut aus.


    Nicht unbeachtlich ist hier auch die Eiegntmervermutung des 1006 BGB:


    1) Zugunsten des Besitzers einer beweglichen Sache wird vermutet, dass er Eigentmer der Sache sei. Dies gilt jedoch nicht einem frheren Besitzer gegenber, dem die Sache gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen ist, es sei denn, dass es sich um Geld oder Inhaberpapiere handelt.


    (2) Zugunsten eines frheren Besitzers wird vermutet, dass er whrend der Dauer seines Besitzes Eigentmer der Sache gewesen sei.


    (3) Im Falle eines mittelbaren Besitzes gilt die Vermutung fr den mittelbaren Besitzer.



    Wichtig ist hier der 1007 BGb:


    1) Wer eine bewegliche Sache im Besitz gehabt hat, kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen, wenn dieser bei dem Erwerb des Besitzes nicht in gutem Glauben war.


    (2) Ist die Sache dem frheren Besitzer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen, so kann er die Herausgabe auch von einem gutglubigen Besitzer verlangen, es sei denn, dass dieser Eigentmer der Sache ist oder die Sache ihm vor der Besitzzeit des frheren Besitzers abhanden gekommen war. Auf Geld und Inhaberpapiere findet diese Vorschrift keine Anwendung.


    (3) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der frhere Besitzer bei dem Erwerb des Besitzes nicht in gutem Glauben war oder wenn er den Besitz aufgegeben hat. Im brigen finden die Vorschriften der 986 bis 1003 entsprechende Anwendung.


    Also guter Glaube zhlt!
    Sieh hierzu:
    BGB, Sachenrecht:


    965
    Anzeigepflicht des Finders


    (1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentmer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzglich Anzeige zu machen.


    (2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstnde, welche fr die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein knnen, unverzglich der zustndigen Behrde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.


    Untertitel 6 - Fund ( 965 - 984)

    967
    Ablieferungspflicht


    Der Finder ist berechtigt und auf Anordnung der zustndigen Behrde verpflichtet, die Sache oder den Versteigerungserls an die zustndige Behrde abzuliefern.


    Aber die Schwalbe hat ja nur noch die Hlfte dran, daher:


    Untertitel 6 - Fund ( 965 - 984)

    970
    Ersatz von Aufwendungen


    Macht der Finder zum Zwecke der Verwahrung oder Erhaltung der Sache oder zum Zwecke der Ermittlung eines Empfangsberechtigten Aufwendungen, die er den Umstnden nach fr erforderlich halten darf, so kann er von dem Empfangsberechtigten Ersatz verlangen.

    Also sagt Du, Du httest was Aufwenden mssen...Garagenmiete oder so...dann mte er Dir die Kohle wieder geben, was er nicht willl.


    Schlielich noch:


    Untertitel 6 - Fund ( 965 - 984)


    973
    Eigentumserwerb des Finders


    (1) Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zustndigen Behrde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zustndigen Behrde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlschen die sonstigen Rechte an der Sache.


    (2) Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so beginnt die sechsmonatige Frist mit dem Fund. Der Finder erwirbt das Eigentum nicht, wenn er den Fund auf Nachfrage verheimlicht. Die Anmeldung eines Rechts bei der zustndigen Behrde steht dem Erwerb des Eigentums nicht entgegen.


    Also anzeigen, 6 Monate warten, und gut ist. Nach ermessen der Fundstelle, oder wenn der Eigentmer abwinkt gehts noch schneller.


    War jetzt ein bichen lang, steht aber alles im BGB, vielleicht mal selber reinschauen: 965ff,und ab 1006 BGB.


    Gibts auch Urteile zu, einfach mal Googeln.


    Viel Erfog mit der Schwalbe, meine luft wie der Teufel und passt farblich schn zum Knud, BJ. 84, 8tkm alt.

  • So, jetzt mal etwas komplizierter (oder vielleicht auch nicht):


    Ich wei von einem zerlegten Daimler (Zylinderkopf platt), der seit ca. nem dreiviertel Jahr in einer alten verlassenen Werkstatt steht. Der Jugoslave dem der gehrte ist nach einer Schieerei irgendwie verschtt gegangen. Die Werkstatt ist an eine Supermarktkette verkauft worden und wird wohl im nchsten Jahr plattgemacht. Kann ich jetzt den Daimler als gefunden melden, oder kann das nur der Besitzer der Supermarktkette?


    Ciao, Tommy

  • Na klar mach ich mir die Mhe,
    bin ja froh, nicht immer nur zu Fragen .


    Alos zum platten Daimler:
    Derjenige, der zur Zeit ber den Wagen verfgen kann, ist Besitzer.Der mte auch bei der Behrde melden.
    Also fr irgendeinen Anspruch, erstmal das Ding aufm Hof haben, weil wegen 1006: BesitzerGleichEigentmer-Vermutung,hier also der Supermarkt= Eigentmer. Oder so tun als sei mann Eigentmer.


    Mein Tip wre hier mit dem Macker vom Supermarkt labern,
    evtl., wenn man merkt das er die Kiste nicht will, oder nur Geld damit machen will, obwohl er auch kein Recht zum Besitz hat (weil er vielleicht nicht wei, was mit dem Besitzer/Eigentmer ist), dann will er Dich ja verarschen, quasi. Also behaupten das Ding wre Deins, (zurckverarschen ) aus irgendeinem Recht.(Kauf,Leihe, Sicherheit bei Geldleihe etc.). Und dann wie oben. Geil wrs, weil er vielleicht nicht wei, das es sich um eine "Herrenlose" Sache handelt.
    Aber auch hier vorsicht, weil er frs unterstellen etc. vielleicht Aufwendungen hatte- oder das behauptet.


    Ich wrde hingehn und sagen den httest Du von dem Eigentmer gekauft und wolltest Ihn endlich abholen. Kaufvertrge ber ein Auto knnen auch mndlich erfolgen, mut alos nichts mitbringen.Oder dreist erstmal wegholen, dann mte er den als gestohlen mleden, mit Angaben zum Wagen,Fahrgestellnummer etc.,was erwohl nicht tun wrde. Wenn er von der Herrenlosigkeit nix wei oder das Ding loswerden will oder das egal ist- umso besser! Versuchen kost ja nichts-und ist nicht Strafbar.
    Frei nach Werner: Nicht ganz fair-aber fein.


    Viel Erfolg!!


    Jan

  • erstmal danke fr die Infos, Inseldeichkind..


    ob ich an der Schwalbe wirklich dran bleibe bin ich gerade mal nicht soo sicher, da ich erstmal sehen will, was mit meinem Ford ist (siehe Thread ber Vorderrad, und ganz eventuell auch noch nen anderes Projekt im Kopf habe)..
    aber trotzdem - wenn ich die irgendwo als gefunden melden will, brauche ich ja wohl die Fahrgestellnummer. Du als Schwalbenfahrer kannst mir ja sicher erklren, wo die zu finden ist?

  • Danke Inseldeichkind ich habe mir erlaubt es in Word zu formatieren und zu meinen unterlagen.


    sobald mir wieder ein TC vor die flinte kommt der herrenlos rumsteht , kommt MT mitn trailer und macht mal wieder ne nachtundnebel aktion :D8)8)

  • Oh, welche Ehren...wie bei Richter Knud Taunus um drei...


    wenn Fragen sind, einfach mailen. Ich fhre dann eine Statistik ber eure kriminelle Energie.


    Die Schwalbe Kennung ist auf einem Blechschild eingeschlagen.


    VEB Jagdwaffenwerk* Simson /Suhl....


    Wenn Du die Motorabdeckung abmachst (also die inder Mitte, zwischen den Fen), auf der linken Seite am Rahmen, eher hinten.


    Es geht aber auch einfacher, nmlich son Schild bei Ebay besorgen (oder ne alte Schrottkarre) und dann tuschen, Betreibserlaubnis einfach frs "saubere" Schild besorgen. Ham die hier alle immer gemacht, ist garnicht nachzuvollziehen und das Ding muss ja nur Verkehrstauglich (kein Tv!) sein.


    Dann "gehrts" sofort Dir!


    *
    natrlich hat der friedliche, realexistierende Sozilismus keine anderen als Jagdwaffen produziert... :O :D?(



    Gre,


    Jan