Taunus GBS - H-Zulasssung

  • Tach Jungs/Mädels),


    habt ihr ne Ahnung ob es Präzedenzfälle für einen Umbau auf eine Einspritzanlage bei einem Taunus TC III Bj. 80 gibt? Ich meine Tüvberichte, Gutachten ect. die es möglich machen, eine Einspritzanlage H-fähig zu machen.... :uwe:


    Wäre super darüber etwas von euch zu hören :thumbsup:


    Michael

  • Das wird wohl nichts glaub ich . Beim R4 gab es ab ca. 92/93 einspritzer . Mach besser mit nettem Vergaser und gutem Sauggeräusch .

  • Würd ich pauschal so nicht sagen.
    Wenn er z.B. nen 2.8i einbaut dann liegt das genauso im Ermessen des Prüfers wie bei einem 2.8 Vergaser, denn die Motoren gabs ja Zeitgleich, den 2.8i ja sogar schon vor dem 3er Taunus.
    Deshalb ja auch meine Frage welcher Motor und welche Anlage.
    Irgendwo hab ich noch ne Ford-Zeitung, war glaub ich damals intern für Mitarbeiter. Da ist ein Bericht vom 3er Taunus im Motorsport drin, mit 3.0 V6.
    O.K., ist jetzt kein Einspritzer, belegt aber gegenüber dem TÜV das es das damals schon gegeben hat.

  • nochmal den hinweis, was offiziell geht:


    "Ausnahmen:
    - Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser
    Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich)"


    laut h-anforderungskatalog.


    bei nem einrotzer würde ich einen anderen weg gehen: bei Einhaltung von +-25% Gewichts- und Gesamtübersetzungesabweichung in bezug auf das spenderfahrzeug zum empfängerfahrzeug ist eine positive begutachtung bis euro2-norm möglich. voraussetzung ist, dass das fahrzeug für die leistung ausgelegt ist und alles verbaut ist was zum betrieb des einrotzers mit Kat nötig ist. doof ist wenns für einen euro1-motor keinen KLR gibt. dann würde sich natürlich der weg übers H lohnen. aber das halt nur wenn der motor 30 jahre alt ist. oder man einen sehr kulanten prüfer hat.

  • ...bei nem einrotzer würde ich einen anderen weg gehen: bei Einhaltung von +-25% Gewichts- und Gesamtübersetzungesabweichung in bezug auf das spenderfahrzeug zum empfängerfahrzeug ist eine positive begutachtung bis euro2-norm möglich. voraussetzung ist, dass das fahrzeug für die leistung ausgelegt ist und alles verbaut ist was zum betrieb des einrotzers mit Kat nötig ist.

    Hast Du da was schriftlich ?
    Die einzige Sorge bei meinem derzeitigen Projekt ist nämlich die Anerkennung der Euro1-Norm.
    Steuer is mir egal, mir gehts um die Drecks-Plakette.
    Wäre dumm wenn das zukünftige Alltagsauto nicht in die verbotene Zone einfahren darf.

  • Moin,


    ich wollte versuchen einen 2L OHC 4 Zylinder aus einem Sierra mit der Einspritzanlage in einen 1,6L zu implantieren. Ich habe zwar eigentlich alles zusammen für nen Umbau auf einen Doppelregistervergaser aber wenn es möglich wäre nen E-Spritzer zu montieren würde ich dieses natürlich vorziehen

  • K-Jet im Granada ab '77.


    um mal ein paar korinthen zu kacken:
    ab november ´76 :uwe:



    @groß+fett
    am besten fragst du einfach mal den prüfer der das nachher machen soll. gut wär wenn du nicht schreist. :rolleyes:
    ;)

  • habe hier mal beim tüv angefragt, und bekomme meine nuss nur auf hakenzeichen zugelassen, wenn ich nichts größeres einbaue als den 2.3er, da es ab werk die größte motorisierung war... :(

  • das is halt das problem, die tüffer kennen zumeist den katalog nicht. warum glaubt ihr den prüfern und nicht dem, was im offiziellen katalog steht? klar kann dein prüfer dir das verweigern. dann gehste halt zum nächsten. oder klagst es ein.