Zur Info: Versicherungslücke bei abgemeldeten Fahrzeugen

  • Heute drüber gestolpert, nett zu wissen:



    "12.02.2009

    Versicherungslücke bei abgemeldetem Fahrzeug
    Urteil


    Während der Reparatur an seinem abgemeldeten Fahrzeug kam es bei einem Hobbybastler beim Zünden des Motors zu einem Brand, der nicht nur das Auto, sondern auch ein fremdes Gebäude beschädigte. Da allerdings das Kfz zum Unfallzeitpunkt nicht angemeldet und somit nicht haftpflichtversichert war, hoffte der Bastler auf seine Privathaftpflichtversicherung. Diese muss aber, laut dem vom ADAC veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27. Juni 2008 (Az. I-4 U 191/97) den Schaden, der durch ein nicht zugelassenes Kfz verursacht wird, nicht übernehmen.


    Die sogenannte „Benzinklausel“ besagt, dass ein Privathaftpflichtversicherer nicht für einen Schaden einstehen muss, der beim Gebrauch eines Kfz entstanden ist, da in einem solchen Fall die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs greift. Ist eine solche jedoch nicht vorhanden, da das Auto zum Zeitpunkt des Schadenfalls nicht angemeldet ist, muss der Fahrzeughalter selbst für den Schaden aufkommen. So entsteht eine gefährliche Deckungslücke, solange das Fahrzeug abgemeldet ist.


    Der ADAC empfiehlt, an einem abgemeldeten Fahrzeug keinerlei Arbeiten oder Reparaturen durchzuführen, um einen möglichen Schaden zu verhindern. Wenn diese unbedingt nötig sind, sollte jeder Hobbybastler sich des Risikos bewusst sein und Vorsichtsmaßnahmen treffen oder über ein Kurzzeitkennzeichen nachdenken."

  • Alter, ist ja heftig. Da muß ich also jetzt immer nen Schweißbrenner daneben liegen haben, mit dem ich dann ausversehen das Feuer angezündet hab. :rolleyes:

  • zumindest empfiehlt der ADAC vorsichtsmaßnahmen oder kurzzeitplatten anstatt einfach ne werkstatt zu empfehlen...

  • das mit der werkstatt haben sie wahrscheinlich in dem artikel nur vergessen zu schreiben. aber sehr interessant. danke jupp!

  • Einfach mal bei der eigenen Versicherung anfragen.


    Viele bieten für Fahrzeuge, die bei der jeweiligen Versicherung schon mal angemeldet waren, für ganz kleines Geld so genannte "Ruheversicherungen" an. Meist können die sogar aus den bisher bezahlten Versicherungs-Raten + ein bissel was extra finanziert werden.


    Je nach Versicherungen ist sowas wie o.g. damit abgedeckt. Oder, wenn das Fahrzeug z.B. in einer Halle oder Scheune beim Umparken ein anderes Fahrzeug beschädigt.


    Die Württembergische bietet das auf jeden Fall an, genaue Konditionen kennen ich aber nicht.

  • Ein ehemaliger arbeitskollege hatte mal nach schweissarbeiten an seinem manta die gemietete halle in brand gesetzt . Damals griff auch die ruheversicherung . Er musste sie nicht extra abschliessen ,wusste nichmal das es sowas gibt .Sein anwalt hatte ihn erst drauf aufmerksam gemacht

  • Gerade mal gegoogelt, weil mich das auch interessiert.
    Laut Tarifbestimmungen der Kfz-Versicherer gilt die Ruheversicherung längstens 18 Monate nach vorübergehender Stillegung.

  • Alter, ist ja heftig. Da muß ich also jetzt immer nen Schweißbrenner daneben liegen haben, mit dem ich dann ausversehen das Feuer angezündet hab. :rolleyes:


    Oder gleich nen Feuerlöscher :gruebel:


    Ein Bekannter hat mal aus Versehen beim Schweißen ne 108er S-Klasse in Brand gesetzt. War ein Totalschaden. Der Wagen war sogar angemeldet, wurde aber nix von der Versicherung bezahlt. Die Versicherung hat allerdings die Malerarbeiten für die total verrußte Werkstatt übernommen...wird aber wohl die Gebäudeversicherung gewesen sein :spitze:

  • "Ruheversicherungen"


    So isses. Einfach mal die jeweiligen Versicherungsbedingungen checken.
    Müsste ähnlich wie bei abgemeldeten Anhängern sein. Wenn die z.B. vom Grundstück auf die Straße rollen und was putt machen, greift auch die Ruheversicherung. Will ich da aber nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Mein letzter Versicherungsverkauf liegt etwa dreieinhalb Jahre zurück...

  • beim 07er z.b. hat man fast immer für die grad nicht bewegten fahrzeuge auch eine solche ruheversicherung.
    oder wenn man ein motorrad übern winter abmeldet. oder das h kennzeichen auto.
    is meist grundvorraussetzung der versicherung und einfach schon mit drin.
    im zweifelsfall halt mal fragen.
    dann gibts noch die ruhe versicherung für die frau. die greift in form von bier, wenn 5 minuten am stück keine ruhe einkehrt.

  • Eine Haftpflichtversicherung zahlt immer nur fremden Schaden, deswegen wurde der 108er nicht bezahlt.


    Das sind ja aber ganz neue Perspektiven. Meine ganzen Projekte sind schon seit Jahren abgemeldet. Wenn ich das absichern will, müsste ich ja für jedes Schrauberwochenende ein Kurzzeitkennzeichen besorgen.....ich pass lieber auf.

  • Oder gleich nen Feuerlöscher


    Liegt immer unterm Sitz. Gebranntes Kind.... ;)

    Ein Bekannter hat mal aus Versehen beim Schweißen ne 108er S-Klasse in Brand gesetzt.


    Also, Garage anzünden, die dann die Karre zerstprt hat. :gruebel: Wird ja richtig kompliziert :D