Au nicht bestanden. Lambdawert bei 1.064 statt 1.02

  • hab grad gelesen, dass es ab 01.01.2010 geändert wird,


    hab ich auch schon läuten gehört, die AU wird dann ein Bestandteil der HU. Herr Se, sie kennen die Quelle...

  • ja is schon lange in planung,
    weiß aber nicht wie die das genau umsetzen wollen.


    gab ja auch bisher schon keine HU ohne gültige AU, ich finds blöde. so wars doch für manchen einfacher...

  • Was mich aber jetzt ein wenig nervt ist, dass der Tüvtyp meinte die Plakette würde ich nicht bekommen, diese muss nächstes Jahr erneut mit der HU gemacht werden. Das wären jetzt neue Bestimmungen. ?????

    Hängt wohl damit zusammen

    Zitat

    Haupt- und Abgasuntersuchung fallen für Autos mit OBD auf einen Termin zusammen.


    Mondeo ist doch schon son Elektronik-Bomber mit OBD-Schnittstelle?!?

  • Heinzel - Keine Ahnung, ich hab son neumodischen Kram nicht.... ;)
    Kommander-ok, das konnte ich nicht wirklich rauslesen. Vielleicht hat Dein Prüfi das auch darauf bezogen, als er meinte HU und AU müßten zusammen gemacht werden.... So wie ich-kein Plan von Neuwagen. :D

  • Ab 2010 werden alle Karren so behandelt wie heute die OBD-Karren. Soll heißen: Die AU ist keine eigenständige Prüfung mehr, sondern wird Bestandteil der HU. In dem Zug fallen die AU-Plaketten unter den Tisch, weil sie nicht mehr benötigt werden.
    Bei OBD-Karren ist es heute so, dass die UMA (im Grunde =AU) frühestens im Vormonat zur HU gemacht worden sein darf, damit sie bei der HU als gültig anerkannt werden kann. Ich vermute, so wird es sich ab 2010 dann auch bei den restlichen AU gestalten.


    Die Prüfinstitutionen sind jetzt angehalten, für einen reibungsloseren Ablauf 2010 jetzt schon HU und AU anzugleichen. Das kann beispielsweise so aussehen, dass Du heut ne AU hast, die bis 01/09 gültig ist und ne HU, die nur bis 10/08 gültig ist. Dann hast Du nach Angleich bei der jetzt durchgeführten HU+AU beide Untersuchungen gültig bis 10/2010.


    Auch wenn ich die Entscheidung Deines Prüfers nicht ganz i.O. finde, da er sie für Dich nicht schlüssig getroffen hat, hast Du bei der Sache nichts verloren. Du hättest bei der nächsten HU ohnehin HU und AU durchführen lassen müssen und für beide entsprechend die gleiche Frist bekommen. Auch wenn Du jetzt 24 Monate für die AU bekommen hättest.

  • Das soll aber jetzt nicht heißen das ich die AU vom Tüv durchführen lassen muß?Bescheinigung von der Werkstatt muß denen vom Tüv dann ja genügen?Das fehlt auch noch das einer vom Tüv der keine Ahnung hat(wie fast alle dort) an meinen Vergaser rumdrehen will.
    Gruß Thorsten

  • Das soll aber jetzt nicht heißen das ich die AU vom Tüv durchführen lassen muß?Bescheinigung von der Werkstatt muß denen vom Tüv dann ja genügen?


    Ist heut ja auch schon so. Werkstatt macht UMA an ner OBD-Karre und legt dem Prüfer den entsprechenden Nachweis vor. Gleiches gilt für AUK. Wird sich später bei den nicht-OBD-Karren nicht anders verhalten.

  • Das hatte auch noch gefehlt das ein" Tüv-Mensch der keine Ahnung hat"(Anwesende sind natürlich nicht ausgeschlossen) an meinem Vergaser dreht!
    Gruß Thorsten