Bestandsschutz 07er?-was falsch verstanden???

  • Hallo,


    muß mich erstmal als "Sierra-Lover" outen,der -um endlich wieder was Altes fahren zu können-
    Kowalskis "Camel-Sierra" kaufen wollte.Die Kiste läuft auf 07er Nummer.
    War heute bei der Zulassungsstelle und wurde zum Thema 07er und Bestandsschutz abgewiesen.
    "Da ich selber noch keine rote Nummer habe,könnte der Sierra hier keine 07er Zulassung bekommen.
    Der Bestandsschutz würde nur gelten,wenn der Halter umzieht... :irre: ."


    Hab ich da in den letzten Jahren irgendwas falsch verstanden???
    Hab in der Suche nichts passendes gefunden,weshalb ich den Dauerläufer wieder auspacke.


    War ja ein schlaues Kerlchen und hatte bereits vor einiger Zeit bei der Zulassungsstelle mal per Mail angefragt,
    wie denn der Sachverhalt zum Thema Bestandsschutz ist und mich dabei auch über die damalige Mitarbeiterin beschwert
    (hatte mit der netten Dame von heute bereits schlechte Erfahrungen
    gesammelt) und erhielt von einem sehr freundlichen Menschen folgende Antwort:
    """
    Hallo





    im
    Rahmen des Bestandsschutzes können Sie generell auch in Gelsenkirchen ein 07-er
    Kennzeichen für ein Fahrzeug bekommen, das jünger als 30 Jahre alt ist. Voraussetzung
    ist allerdings, dass für dieses Fahrzeug bereits rechtmäßig 07er-Kennzeichen zugeteilt sind. Ob diese
    Voraussetzungen für Ihr Fahrzeug zutreffen müsste dann hier anhand der
    Unterlagen geprüft werden.





    Zur
    endgültigen Klärung Ihrer Angelegenheit stehe ich Ihnen natürlich gerne zur
    Verfügung.



    Sie
    finden mich im Dienstgebäude in der Willy-Brandt-Allee 50 im Zimmer 11a.





    Mit
    freundlichen Grüßen



    Im
    Auftrage


    """


    Ich hatte in meiner Mail damals erwähnt,daß ich keine 07er Nummer habe und ich natürlich nur
    koschere Absichten hege.
    Wenn ich mir die Antwort durchlese,kriege ich den Eindruck als sollte die Anmeldung auf 07er kein Problem darstellen.


    Leider war der Knilch aus der Mail nicht da (komischerweise wollte mir die Frau nicht einmal sagen,wann er denn wiederkommt
    und spielte dabei seine Autorität herunter und machte klar,daß man erst an Ihr vorbeimuß) und ich wußte schon,
    warum mir schlecht wurde,als ich nur sie in dem Zimmer sitzen sah...


    Daher meine Frage: WER HAT ANDERE ERFAHRUNGEN GEMACHT???


    Danke


    Marcus

  • ruf doch den netten herrn an und mach einen termin.
    eine gesetzliche grundlage, auf die du dich stützen kannst, wird es nicht geben,
    aber halt nette und unnette beamte.

  • Hallo,


    da muss zunächst die Bedeutung "Bestandsschutz" erklärt werden:


    Die Erteilung eines 07-er Kennzeichens ist eine personenbezogene Einzelfallentscheidung.
    Deshalb auch der notwendige "Antrag", die Begründung warum und weshalb man das überhaupt will, Auszug "Punkte-Konto", poizeiliches Führungszeugnis etc.
    Es gab(gibt?) befristet und unbefristet erteilte 07-er Kennzeichen.


    Zum 01.03.2007 änderte sich dann die Zulassungsverordnung: statt bislang mindestens 20 Jahre "Eintrittsalter" müssen auf die 07-er zu schreibende Fahrzeuge jetzt mindestens 30 Jahre alt sein UND es muss eine "Einganguntersuchung" nach Paragraph blabla (H-Kennzeichen bzw. TÜV) vorgelegt werden.


    Mit Bestandsschutz war dann ab 01.03.2007 zunächst etwas anderes gemeint: bei einem befristet erteilten 07-er musste ja dann irgendwann eine Verlängerung beantragt werden. Die dann bislang darauf laufenden Fahrzeug mit Alter kleiner 30 Jahre hätten ja aber die Voraussetzung(en) nicht mehr erfüllt; also wurde für diese Fälle der "Bestandsschutz" beschlossen.
    siehe: http://www.habeck-doehlau.de/x…mer%20Info%2022052006.pdf


    Mittlerweile tauchten dann nach und nach weitere Fragen auf:
    - was passiert bei Umzug des Halters (innerhalb des Kreises/Stadt, ausserhalb, innerhalb des Bundeslandes, ausserhalb etc)
    - was passiert bei Verkauf eines der auf der 07-er Nummer laufenden Fahrzeugs (innerhalb des Kreises/Stadt, ausserhalb, innerhalb des Bundeslandes, ausserhalb etc)


    auch da fanden sich Lösungen - leider keine "flächendeckenden" (siehe u.a. links bzw. google mal nach Bestandsschutz 07-er).
    Es wird leider nach wie vor von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich gehandhabt, ausgelegt...Mal pro - mal contra...


    ...


    http://forum.oldtimer-info.de/…0-6692BAF420D4&xid=883734
    http://forum.oldtimer-info.de/…0-6692BAF420D4&xid=890920
    http://forum.oldtimer-info.de/…0-6692BAF420D4&xid=965805

    4 Mal editiert, zuletzt von jawolf30 ()

  • Bei uns kannst Du Autos die auf ein 07ner Kennzeichen (eines anderen Halters) eingetragen und unter 30 Jahre alt sind, auf auf Dein 07ner Kennzeichen eintragen lassen.
    Ist aber wie immer bei 07ner überall wieder anders und es besteht keine rechtliche Grundlage....

  • Zitat

    Bei uns kannst Du Autos die auf ein 07ner Kennzeichen (eines anderen Halters) eingetragen und unter 30 Jahre alt sind, auf auf Dein 07ner Kennzeichen eintragen lassen.
    Ist aber wie immer bei 07ner überall wieder anders und es besteht keine rechtliche Grundlage....

    einfach so oder verlangen die dann z.B. TÜV-Abnahme oder sonstwas? (H geht ja nicht, weil jünger 30)

  • Danke für Eure Erfahrungen!


    Nick: genau das werde ich tun,eigentlich hat er ja in seiner Mail
    unmissverständlich klar gemacht,daß es geht


    Kowalski: ich hoffe es klappt irgendwie(vielleicht fang ich dann ja wieder mit dem Paffen
    an und kehre zu meiner alten Stammmarke zurück)


    Werd berichten wie es ausgeht


    Gruß


    Marcus

  • Na super!


    Hab einen feinsten Erguss deutscher Wortkunst aufgesetzt nur
    um eine automatisierte Mail zu bekommen,die besagt,daß der Typ noch
    bis 1.12 in Urlaub ist.


    Entscheidung also vertagt... S_M

  • bundesebene
    länderebene
    kommunenebene
    zulassungstellenebene
    sachbearbeiterebene


    plus faktor stille post


    von oben nach unten gibt es empfehlungen, die, je weiter unten man ist, immer mehr zur frage der tageslaune werden. abgesehen davon das es sich auf dem weg nach unten fächert, weil jeder gern was eigenes hat.
    in lower saxony gibt es bis ganz nach unten die empfehlung (von einer verordnung ist meiner meining nach nicht die rede) dass der bestandsschutz nur für fahrzeuge gilt, die bereits in diesem bundesland auf 07er laufen. kauf ich ne karre aus hamburg und würde es drauf anlegen, dann kann ich nur darauf hoffen, dass der alte die sachbearbeiterin gestern abend nicht wieder zum analverkehr gezwungen hat. das war es dann mit der tageslaune.


    insofern try and error. oder keine runterghurten youngtimer kaufen. oder sich vorher schlau machen, was nun konkret bei dieser speziellen zulassungstelle gemacht wird. und das geht meist nur durch persönliches erscheinen. nicht per telefon oder mail oder deren internetauftritte.


    und, es gibt "unterschiedliche" 07er. welche mit sammelfahrzeugscheinen und welche wo jedes fahrzeug seinen eigenen 07er schein hat. das macht die sache so richtig bunt.

  • Ich denke,das hier kann man als "sportlichen Sieg" werten:


    Sehr
    geehrter Herr


    Am
    17.11.08 sprachen Sie bei mir bzgl. des Bestandschutzes von 07’er
    Kennzeichen vor. Nach Rücksprache mit dem Verkehrsministerium in Düsseldorf
    kann ich Ihnen mitteilen, das der Bestandschutz bei 07’er Kennzeichen nun
    auch für Nordrhein-Westfalen-Westfalen zutrifft. Der Bestandschutz wurde auch
    für den An- und Verkauf von bereits auf 07’er Kennzeichen zugelassenen
    Fahrzeugen ausgeweitet.





    Damit
    Ihnen längere Wartezeiten auf meiner Dienststelle erspart bleiben, bin ich
    gerne bereit, mit Ihnen einen Termin für die



    Beantragung
    der Kennzeichen zu vereinbaren.





    Mit
    freundlichen Grüßen



    Im
    Auftrage


    :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:


    kam heute per Mail,da die Dame wohl die Urlaubsvertretung für den Typen macht(der wohl ihr Vorgesetzter ist)
    und meine "nette" Mail gelesen hat
    dann sollte dem CamelSierra ja nichts mehr im Wege stehen...

  • ...von bereits auf 07?er Kennzeichen zugelassenen
    Fahrzeugen...


    ...und wenn er denn ge-07-ert ist: dreh' DIch an der Tür nochma' um und sag' der "Sachbearbeiterin" zuckersüss zum Abschied:


    07er ist KEINE Zulassung !!!


    :thumbsup:


    die Fratzen können doch mit ihrem eigenen "Beamtendeutsch" nicht umgehen S_M

  • Der Bestandschutz wurde auch
    für den An- und Verkauf von bereits auf 07?er Kennzeichen zugelassenen
    Fahrzeugen ausgeweitet.


    Blöde Frage: Wenn ich von jemandem ein Fahrzeug kaufe, dass mit 07 lief, kann ich das auch mit 07 "zulassen", wenn ich´s richtig verstanden habe. Darf der Verkäufer dann aber seine 07er auch behalten? Für den Fall, er hat noch mehr Karren, die er weiter auf 07 fahren will... ?(

  • 07er-Kennzeichen ist ein personenbezogenes Kennzeichen, d.h. du wirst das Kennzeichen eh nicht mitbekommen.


    Ob du den nachher auch auf 07er fahren kannst, wird im Ermessen deiner Zulassungsbehörde liegen.

  • Da irrt das Jawolf:07 ist eine richtige Zulassung,daher bekommst du auch dafür ein Knöllchen wegen falschparkens,ohne Zulassung wegen Sondernutzung! ;)