Gutachtenfrage

  • Glück auf,


    ich hätte da mal eine Frage bezüglich eines Unfallgutachtens. Wenn ich von einem Fahrzeugwert von knapp über


    7000,00€ ausgehe wie hoch darf dann der Schaden maximal sein um Stress mit der Versicherung aus dem Weg zu gehen.


    Möchte nicht das die Jungs sagen hier hast du Betrag X und deinen Karren verscherbeln wir für den Restwert oder so in der Art.



    Gruß


    Markus

  • du musst den wagen dann nicht verkaufen, wenn du nicht auf das restwertgebot eingehst, ziehen die dir nur den restwertbetrag von der summe ab.


    Wiederbeschaffung : 7000
    Restwertgebot : 2000


    bekommst du von der versicherung 5000 Mille...der rest ist weg. sprich der bieter ist 4 Wochen gehalten an dem Gebot....meldest du dich nicht.....bekommt er nicht das auto.


    kannst mich aber auch mal anrufen


    Gruß


    Anders

  • Zitat

    Wiederbeschaffung : 7000
    Restwertgebot : 2000


    So wie ich es verstehe, zielt die Frage dahin, was denn ist, wenn der Restwert gegen Null tendiert.


    Wiederbeschaffung : 7000
    Restwertgebot : 0000


    Kommt dann die Versicherung um den "Schrott" abzuholen? Was wenn er den behalten möchte? Bei 7000 Restwert und einer Auszahlung in gleicher Höhe, gehört der "Schrott" dann noch dem Halter?


    Elvira meint, Du könntest vielleicht unverbindlich mit Deinem Versicherungsvertreter sprechen. Oder mal bei einer anderen Versicherung fragen.... :coffee:

  • du kannst das auch mit dem gutachter klären. der weiss da besser bescheid wie das läuft. habe ich auch mit meinem gemacht.
    der fall der wollte mir wiederbeschaffungswert 3600€ geben womit ich nicht einverstanden war. er meinte warten wir das restwertgebot ab. und als das restwertgebot dann 2900€ war hat er den wiederbeschaffungswert auf 4700€ hochgesetzt und habe dann 1800€ von der versicherung ausbezahlt bekommen. gehandelt je nach zustand so um die 4000€ wobei er halt irgendwo noch billigere gefunden hatte. achso und hatte schon beim ersten treffen/gutachten gesagt das ich das motorrad 100% behalten und wieder aufbauen möchte. der gutachter ein von der versicherung beauftragter gutachter einer grossen, ganz grossen,noch grösseren priv. prüforganisation. habe auch bisher nach 3 schadensfällen keinerlei schlechte erfahrungen gemacht weder mit gutachtern noch mit versicherungen. und das damal neue motorrad war nach 2 schäden bezahlt :thumbsup: .also einfach da mal fragen gruss alex


    ach und wenn die voll bezahlen gehört denen das kfz. nen kumpel hatte nen s8 so von der versicherung gekauft und später dann nen teilespender noch dazu. beides wirtschaftliche totalschäden die die versicherung dann noch vergoldet haben weil sie ja dann wieder fast 20000€ eingenommen haben.

  • Glück auf,
    habe heute das Gutachten zum Unfallschaden bekommen.
    WBW: 7000,00€
    Schaden: etwas über 3800,00€
    Reparaturzeit: 5 Tage
    Wiederbeschaffung des Fahrzeugs: 10 Tage


    Hinterachse und Felgen der HA sollen nach der Demontage nochmal geprüft werden.
    Eine Felge könnte noch zu den Totalschäden gezählt werden. ;(


    Gruß
    Markus


  • Wiederbeschaffung des Fahrzeugs: 10 Tage


    DAS soll er/sie mal vormachen!


    :stupid::irre::cursing::uglyrolleyes:


    Soll dir doch in 10 Tagen ein vergleichbares Clubmobil hinstellen, hättst du ja auch nix dagegen! :wave: