Lenkrad eintragen?

  • Nur, wenn es in der ABE explizit drinsteht. Wenn nicht, dann reicht es, wenn Du die ABE mitführst.

  • hör auf den mann, der is tüffprüfer.. :spitze:

  • ABE ist nur gültig wenn das auto der serie entspricht. sobald du ne andere Rad/reifen kombi eingetragen hast muss das lenkrad auch eingetragen werden ^^

  • das mit der anderen Rad/Reifen-Kombi stand in der ABE, da ich aber die Serienrad/-Reifenkombi habe und davon nix drin stand wollte ich nochmal nachfragen

  • Da hat der Gothi Recht. Bin jetzt auch von Alns Oschinool ausgegangen. Überschneidungen, die zum Erlöschen der ABE führen, sind allerdings i.d.R. in der ABE genannt. Eine ABE ist nämlich entgegen der landläufigen Meinung auch zum Lesen gedacht, nicht nur zum Ins-Handschuhfach-legen :uglyzwinker:

  • stimmt das man sie lesen sollte. hatte zu felgen auch ne abe und diese nicht gelesen. felgen hatten die selben abmessungen wie originale alus sprich ET und felgengrösse mit originaler bereifung. da stand drin unter auflagen. sind durch einen anerkannten sachverständigen auf ordnungsgemäßen anbau zu überprüfen . der hat dann in der abe seinen kringel druntergemacht und gut war. achso sollte noch 3 punkte und 62€ kosten konnte ich aber abwehren. tja war ganz früher mal wo ne abe ne abe war ohne abnahme und nen teilegutachten nen teilegutachten. der alex