• Auf Grund des umfassenden Halbwissens, dass hier im Forum in Bezug auf die Überwachungsinstitutionen und die verschiedenen Begutachtungsformen herrscht, bat Se mich, mal ein paar Infos diesbezüglich zusammenzutragen.
    Ich beschränke mich dabei auf den Teil, der meiner Meinung nach für die Oldtimerei interessant ist. Daher erhebe ich selbstverständlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Außerdem sind natürlich alle Angaben ohne Gewähr. Das heißt allerdings nicht, dass Ihr mir nicht glauben müsst :uglyzwinker:


    Vorerst nur als Grundlage kurz was zu ÜO und TP, 'n Bisserl was über die verschiedenen Begutachtungen und kurz die Kompetenzen der unterschiedlichen Prüfer. Wird dann von Zeit zu Zeit, wenn das Forum etwas ergibt, ergänzt.





    Formen der Überwachungsinstitutionen:




    • TP: Technische Prüfstelle: Nur Überwachungsinstitutionen mit TP-Status dürfen §19.2 oder §21 Begutachtungen durchführen. Dies sind im Norden der TÜV Nord (Ausnahme Hamburg: TÜV Süd Hanse), im Süden der TÜV Süd und im Osten der Dekra.
    • ÜO: Überwachungsorganisation: Im Prinzip alles, was keine TP ist. Bei einer ÜO werden nur PI (siehe unten) beschäftigt (ein aaS (siehe unten) wird sozusagen für die Zeit, die er für eine ÜO arbeitet, auf den Status eines PI "degradiert"). Beispiele: TÜV Nord, TÜV Süd, Dekra, KÜS, GTÜ. Die drei erstgenannten betreiben die ÜO parallel zur jeweiligen TP.


    Die Stationen der Überwachungsinstitutionen, die jeweils keine TP stellen, sind eigentlich "nur" ÜO-Standorte und lediglich nach außen vergleichbar mit den TP-Stationen.


    Das ganze hat zur Folge, dass diverse Begutachtungen in den entsprechenden Teilen Deutschlands nur jeweils durch TÜV Nord, TÜV Süd oder Dekra durchgeführt werden dürfen. Eben nur durch die jeweilige TP.





    Begutachtungen:




    • nach §19.2: Technische Änderung, "Einzelabnahme": Nur durch aaS, aaSmT
    • nach §19.3: Technische Änderung, für die ein gültiges Prüfzeugnis vorliegt (z.B. Teilegutachten, ABE, EG-BE, Bauartgenehmigung,...): Durch aaP, PI, aaS, aaSmT
    • nach §21: "Vollabnahme": Nur durch aaS, aaSmT
    • nach §23: "H-Gutachten" (ehemals §21c): Durch aaP, PI, aaS, aaSmT
    • nach §29: HU = Hauptuntersuchung: Durch aaP, aaPmT, PI, aaS, aaSmT
    • nach §47a: AU = Abgasuntersuchung: Durch aaP, aaPmT, PI, aaS, aaSmT, anerkanntes Werkstattpersonal



    "Prüfer":




    • aaPmT: Amtlich anerkannter Prüfer mit Teilbefugnissen: In der Regel an der Prüfstation der TP. Befugnisse: HU, AU
    • aaP: Amtlich anerkannter Prüfer: In der Regel an der Prüfstation der TP. Befugnisse: HU, AU, §19.3, §23
    • PI: Prüfingenieur: In der Regel im Außendienst, d.h. an ÜO-Stationen oder in den Werkstätten. Befugnisse: HU, AU, §19.3, §23
    • aaS/aaSmT: Amtlich anerkannter Sachverständiger (/mit Teilbefugnissen): Prüfstation oder Außendienst. Befugnisse: HU, AU, §19.3, §19.2, §23, §21






    Zulassungsformen:




    H-Kennzeichen:



    Voraussetzungen: Vor min. 30 Jahren das erste Mal zugelassen, positive Begutachtung nach §23 StVZO. Erlaubt ist hiernach, was der Anforderungskatalog (Oldtimer-Richtlinie) (Download) hergibt. Im Prinzip ist der Anforderungskatalog selbsterklärend. Es sei aber trotzdem noch einmal drauf hingewiesen: Grundsätzlich muss jeder Umbau, der nicht explizit im Anforderungskatalog als Ausnahme erwähnt wird, nachweislich spätestens 10 Jahre nach Erstzulassung des Fahrzeugs vorgenommen worden sein, damit das Fahrzeug positiv begutachtet werden kann.
    Nach erfolgreicher Begutachtung kann das Fahrzeug als Oldtimer (Abgasschlüsselnummer 98 ) zugelassen werden und bekommt ein H-Kennzeichen.
    Die Kfz-Steuer für Oldtimer beläuft sich unabhängig von Hubraum oder Abgasreinigung auf ~191€ pro Jahr.
    Diese Form der Zulassung schreibt keinerlei Einschränkungen bezüglich der Nutzung des Fahrzeugs vor. Allerdings macht neben der Zulassung als Oldtimer ebenfalls die Versicherung als Oldtimer Sinn. Der Versicherer beschränkt dann häufig die Nutzung, indem beispielsweise Kilometerbeschränkungen auferlegt werden.




    07er-Kennzeichen:



    Voraussetzungen: Vor min. 30 Jahren das erste Mal zugelassen, positive Begutachtung nach §23 StVZO (siehe oben), allerdings keinerlei Folgeuntersuchungen. Der Halter trägt dauerhaft die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand (StVZO) der Fahrzeuge.
    Das rote 07er Kennzeichen ist ein Wechselkennzeichen, auf das sich mehrere Fahrzeuge zulassen lassen. Die Steuer beläuft sich wie beim H-Kennzeichen auf ~191€ pro Jahr. Auch fürs 07er bieten diverse Versicherer spezielle Versicherungen an, die dann beispielsweise nach dem Hubraumstärksten Fahrzeug berechnet werden.
    Im Gegensatz zum H-Kennzeichen macht der Gesetzgeber beim 07er klare Auflagen: Das Kennzeichen darf nur zur An- und Abfahrt zu Oldtimerveranstaltungen, für Probefahrten, Überführungsfahrten und für Fahrten "zum Zwecke der Reparatur oder Wartung" genutzt werden. Außerdem muss ein Fahrtenbuch geführt werden.
    Fahrzeuge, die vor 2007 schon auf ein 07er-Kennzeichen zugelassen waren, seit deren Erstzulassung aber noch keine 30 Jahre vergangen sind, genießen i.d.R. Bestandsschutz, d.h. diese können auch weiterhin auf 07er geführt werden.
    Im Einzelfall ist beim 07er bezüglich Fahrtenbuch, Bestandsschutz und Befristungen eine Anfrage bei der zuständigen Zulassungsstelle unbedingt empfohlen, da die genauen Auflagen von Zulassungsbezirk zu Zulassungsbezirk abweichen können.

    6 Mal editiert, zuletzt von piratte ()

  • Respekt vor der Arbeit!
    Aber die ganzen kryptischen Abkürzungen machen es für mein überarbeitetes Hirn etwas unübersichtlich.
    Kannst du nicht die Begriffe ausschreiben? Dan brauch man beim Lesen nicht ständig hin- und herspringen um zu lesen, was nun was war.
    Thanx trotzdem,
    Persson

  • wenn wir das wiki bekommen werden alle begriffe direkt gekennzeichnet und wenn man mit der maus drübergeht wird einem angezeigt was es ist. alles wird gut. wird sind schließlich noch ganz am anfang! :spitze::uglybeer:

  • Ich dachte mir, wenn ich da oben beispielsweise "amtlich anerkannter Sachverständiger" statt aaS schreiben würd, könnt ja auch mit dem Ausgeschriebenen keiner etwas anfangen und müsst unten schauen, was den aaS denn auszeichnet :uglyzwinker:

  • Was nen aaS auszeichnet,darüber gibts doch reichlich Meinungen,oder?


    Grenzwertig zu Spam,diesmal,ich weiss!


    Ralf ;)

  • Du hast recht, Poratte, da beißt sich der Hund in den Schwanz.
    Morgens sieht das Ganze auch gleich schon übersichtlicher aus.
    Scheiße, jetzt habe ich meine Energie für denTag verbrannt. Armer Chef.

  • Am Anfang sieht es zunächst unübersichtlich aus.



    Aber :


    Einfach mal über verschiedene Dinge flüchtig hinweglesen. Die Erklärung zur Erklärung steht zwangsweise weiter unten, da man an einer Stelle nicht alles gleichzeitig erklären kann :laugh:


    Wer sich einmal an die aaS und aaP gewöhnt hat, der kann es so wie es jetzt ist, später viel einfacher und schneller lesen ;)



    Also genau so lassen, wie es jetzt ist :spitze:

  • H-Kennzeichen: Ausnahmen hinzufügen für Umbauten die nach 10 Jahren nach der EZ erfolgten aus Gründen des Umweltschutzes oder der Sicherheit. Oder so ähnlich. Bin mir ziemlich sicher, dass es diese Ausnahmen gibt, man darf bzw. soll ja auch z.B. Anschnallgurte nachrüsten.

  • Schon richtig. Deshalb soll ja auch der Anforderungskatalog verlinkt werden. Da stehts ja drin. Die Leute neigen allerdings dazu, gleich zum entsprechenden Kapitel zu scrollen und die ersten paar absolut grundlegenden Sätze zu den Anforderungen gar nicht zu lesen. Und diese besagen, dass grundsätzlich erstmal alles in den ersten 10 Jahren erfolgt sein muss. Der Rest sind Ausnahmen.

  • ich hab mal den link reingehauen. irgendwie zickt aber grad was rum, ich hab darstellungsfehler bei Sonderzeichen

  • Wünneboarst :spitze:






    Edit: Ih, ich hab jetzt auch Darstellungsfehler...


    Nomma Edit: Sollten jetzt alle wiede rraus sein.

  • §19.3 Ich dachte nach irgendwelchen neueren Richtlinien reicht es die ABEs mitzuführen und nur bei älteren "Teilegutachten" muss das noch eingetragen werden? Oder gibs ABEs wo das dann speziell erwähnt ist, dass das zusätzlich noch eingetragen werden muss?

  • Right. Dass eine ABE ein Garant für Eintragungsfreiheit ist, ist ein Aberglaube. Es lohnt sich immer, in der ABE nachzublättern, ob die jeweiligen Auflagen nicht doch eine Begutachtung erforderlich machen.