Heute beim TÜV -.-

  • Also ich lese aus dem entsprechenden Passus in der RiLi, dass unterschiedliche Abrollumfänge ausgeschlossen sind.


    Will sagen: Da steht als Erläuterung, dass somit Hot-Rod Beräderung nicht klar geht. Daraus schließe ich, dass dieser Reifengrößen-Passus eingefügt wurde, um eben solche Extrema unmöglich zu machen.




    Allerdings gebe ich Dir Recht: Ein beliebiger aaSoP/PI interpretiert den Passus anders und es gibt sicher auch die, die damit völlig zu Recht zwei unterschiedliche Reifenbreiten trotz gleicher Abrollumfänge negativ begutachten.