KBA Nummer auf Felgen

  • Mein Tüver hat mir die Mangels ohne Beanstandung eingetragen. Er hat sich eine Felge angeschaut, und die Dinger als ET25 eingetragen.
    Die beiden hinteren waren aber ET15.


    Meinen Motor - 2,3er statt original 2,0 - hat er sich auf die Zusicherung vom Werkstatt-Heini hin, dass es den Motor gab, ohne weitere Dokumentation zu verlangen eingetragen.


    Entweder hab ich einfach Glück, oder du machst dir einfach zu viele Sorgen.


    Wie gesagt: Nimm eine einzige mit, sag du hast davon vier Stück für'n Knud, und er soll dir die eintragen. Fertig. Nimm ihm eine Kopie von Brief oder Schein, wo die Dinger drauf sind, mit, ein Foto von nem Knud, der so Teile drauf hat, und gut.


    Einen B-Plan kannst du dir dann immer noch überlegen. Gibt ja noch andere Tüver.

  • Wegen Deiner ET15 würd ich versuchen, den gleichen Prüfer nochmal zu erwischen und zu hoffen, dass er sich noch an Deine Karre erinnert und daher nicht weiter prüft, sondern gleich ändert. Sollte was passieren, fährst Du hinten mit nicht eingetragenen Rädern und damit ohne Betriebserlaubnis. Auch wenn es nicht Deine Schuld ist. Weis mal später jemandem nach, dass Du bei einer vergangenen Begutachtung schon diese ET15er drauf hattest anstatt ET25ern, wie sie eingetragen sind.

  • hör auf´n arnebanane


    spaß muß nicht risiko bedeuten :no:


    wenn ers problemlos eintrüge, dann laß es eintragen. kostet im vergleich zu möglichen konsequenzen (im schlimmsten fall) quasi gar nix ;)

  • Werd die Grütze eh nochmal neu begutachten lassen müssen, fürchte ich. Den ich Pimpf bin natürlich nie bei der Zulasssungsstelle gewesen, um die Neuigkeiten im Gutachten vom Tüver auch wirklich eintragen zu lassen.


    Hab also nur den Tüv-Wisch, aber keine dezidierte Eintragung. Der Tüv-Termin war im Sommer (räusper).


    Weiß jemand, ob und ggf. so ein Gutachten nichtig werden kann, bzw. wiederholt werden muss?

  • also als ich mir reifen hab eintragen lassen, hat der herr prüfer zu mir gesagt "schlepp den wisch mit, das langt."
    falls du damit eh mal zur zulassungsstelle mußt wegen ab-/ummeldung nimm den wisch mit, dann tragen die das ein.
    von zeitlimit war keine rede, hab ich ihn auch nach gefragt

  • Die Gutachten verfallen nicht. Schau Dir an, was auf dem Gutachten vermerkt ist. Gibt sinngemäß drei Möglichkeiten:
    - Eine Berichtigung der Papiere ist nicht notwendig
    - Die Papiere sind bei nächster Befassung zu berichtigen (Also wenn einem in 3 Jahren der Schein verloren geht und man nen neuen beantragen muss...)
    - Die Berichtigung der Papiere hat umgehend zu erfolgen


    Das zweite ist heutzutage der Normalfall. Denke also, dass es auch bei Dir der Fall ist. Musst mal nachschaun. Sollte es so sein, hast Du keinerlei Fristen. Ich hab neulich wg. Verlust des Scheins nach 8 Jahren oder so die Änderungen am Kadett endlich mal in die Fahrzeugpapiere übernehmen lassen.

  • Thanx Piratte.
    Wie geil hier nen Mann vom Fach zu haben. :spitze:


    Also einen, der lesen kann. :sad:
    Na denn schau ich mal auf's Gutachten.

    2 Mal editiert, zuletzt von nowhereman ()