07er oder H ?

  • XR1407


    hab gerade mit stang-fan69 gesprochen (müßte aus einem Forum bekannt sein) und das 07er orientiert sich seit dem 01.03.2008 am §21C, sprich "H". Sollte bis jetzt kein 07er Kennzeichen zugeteilt sein - nix gut.

  • wenn man nur eine alte karre hat spricht absolut alles für H
    in meinem augen zmindest. ich will mit meiner karren fahren können wann wo und wie oft ich will, ohne von irgendwelchen horsts gefragt zu werden....
    wobei die dürfen dich zwar fragen, aber wenn ich´s recht erinnere haben die kostümierten kein recht auf eine antwort deinerseits :gruebel:
    das ist sache der zulassungsstelle oder so.
    hab ich zumindest vor´n paar jahren mal gelesen und zwar nicht in irgendeinem wixblatt oder schwachsinnsforum :paranoid:
    wer so argumentieren will, sollte aber selber mal suchen ob meine aussage so noch heute stimmt, mir als H-fahrer zu egal ums zu suchen

  • Zitat

    Original von Äckschn Män


    2008


    1. März 2007
    Und seitdem regelt die FZV das ganz klar: §23 Gutachten (nicht mehr §21c) für alle H-Kennzeichen- und 07er-Anwärter.
    Allerdings gibts beim 07er auch weiterhin keine Folgeuntersuchungen. Umbauten sind daher deutlich einfacher als beim H-Kennzeichen. Wie oben schon geschrieben, unterschreibt der Halter der Fahrzeuge allerdings dafür, die Fahrzeuge nu im verkehrssicheren Zustand zu bewegen. Und das ist im Zweifelsfall StVZO-konform. Wilde Umbauten sind also eigentlich auch beim 07er verboten, nur scheint es keinen zu interessieren - nicht nur die Halter nicht, sondern auch die grün/weißen scheinbar nicht.

  • @Äktschn:
    Ich muß, bis meine Karren 30 sind, mein Fahrtenbuch jedes Jahr vorlegen weil die 07er nur befristet für ein Jahr erteilt wird. Und die einjährige Verlängerung gibts widerum nur bei Vorlage des Fahrtenbuchs und mindestens 1 (besser 2) bestätigten Treffenteilnahmen. Stammtische zählen hierfür nicht.
    Desweitern haben die meine Fahrzeugpapiere komplett und von allen Seiten als Kopie in den Akten vorliegen.
    Werde ich mit Veränderungen erwischt -> entzug der 07er wegen Mißbrauch.
    Da ich den Kombi derzeit nicht fahre (teilzerlegt) habe ich extra nachgefragt wie es sich hier mit der Treffensnachweispflicht verhält.
    Antwort: Im Faller der Fahruntauglichkeit durch Restauration/Reparatur sind Bilder der Arbeiten vorzulegen.
    Wird ein Fahrzeug einfach ein Jahr lang nicht zu treffen bewegt fällt es sonst aus der 07er raus.


    So wars zumindest letztes Jahr. Ob sich irgendwas geändert hat erfahre ich demnächst.

  • alle nix zu tun und nebenher auch noch einen an der mütze, aber das immerhin ganz gefährlich



    edit
    gemeint ist der bürokratische irrsinn aus michaels beitrag

    Einmal editiert, zuletzt von Bierchen ()

  • Zitat

    Original von 255er
    XR1407


    hab gerade mit stang-fan69 gesprochen (müßte aus einem Forum bekannt sein) und das 07er orientiert sich seit dem 01.03.2008 am §21C, sprich "H". Sollte bis jetzt kein 07er Kennzeichen zugeteilt sein - nix gut.


    Sorry,das mit dem Inhalt weiss ich ja schon,aber ab 1.3.2008?
    Dann hätte er ja noch ne Chance.
    Wars nicht doch schon früher? ;)


  • Und da bin ich ja froh,dass ich hier wohne,mein ehrliches Beileid!
    Hab mir am 7.12.07 nochn neues rosa Büchlein machen lassen wegen der 30er-Umstellung,war sehr nett der Mann ,hab auch die 2 84er Granni-Kombis drinstehen(gibt wohl hier Bestandsschutz).
    Das bei euch find ich ja nun echt heftig.
    Notfalls kannste aber auch welche von meinen alten Bildern nehmen! :D

  • Zitat

    Original von stanley_motors


    Sorry,das mit dem Inhalt weiss ich ja schon,aber ab 1.3.2008?
    Dann hätte er ja noch ne Chance.
    Wars nicht doch schon früher? ;)


    Mein Tippfehler, war natürlich 01.03.2007.

  • Zitat

    Original von Äckschn Män
    Bei uns braucht 07 definitiv kein HGutachten sondern nur TÜV


    Hannover Stadt brachts du auch ein Gutachten das er H tauglich ist.
    Sonst bekommst du keine neuzulassung auf dein 07er.

  • Nochmal: Man braucht deutschlandweit ein §23 Gutachten ("H-Gutachten.." :8 ) fürs 07er. FZV = Generelle nationale Verordnung = nicht Ländersache.

  • Zitat

    Original von piratte
    Nochmal: Man braucht deutschlandweit ein §23 Gutachten ("H-Gutachten.." :8 ) fürs 07er. FZV = Generelle nationale Verordnung = nicht Ländersache.


    Mein Reden! :sad: