07er oder H ?

  • @Äktschn:
    Ich muß, bis meine Karren 30 sind, mein Fahrtenbuch jedes Jahr vorlegen weil die 07er nur befristet für ein Jahr erteilt wird. Und die einjährige Verlängerung gibts widerum nur bei Vorlage des Fahrtenbuchs und mindestens 1 (besser 2) bestätigten Treffenteilnahmen. Stammtische zählen hierfür nicht.
    Desweitern haben die meine Fahrzeugpapiere komplett und von allen Seiten als Kopie in den Akten vorliegen.
    Werde ich mit Veränderungen erwischt -> entzug der 07er wegen Mißbrauch.
    Da ich den Kombi derzeit nicht fahre (teilzerlegt) habe ich extra nachgefragt wie es sich hier mit der Treffensnachweispflicht verhält.
    Antwort: Im Faller der Fahruntauglichkeit durch Restauration/Reparatur sind Bilder der Arbeiten vorzulegen.
    Wird ein Fahrzeug einfach ein Jahr lang nicht zu treffen bewegt fällt es sonst aus der 07er raus.


    So wars zumindest letztes Jahr. Ob sich irgendwas geändert hat erfahre ich demnächst.

  • alle nix zu tun und nebenher auch noch einen an der mütze, aber das immerhin ganz gefährlich



    edit
    gemeint ist der bürokratische irrsinn aus michaels beitrag

    Einmal editiert, zuletzt von Bierchen ()

  • Zitat

    Original von 255er
    XR1407


    hab gerade mit stang-fan69 gesprochen (müßte aus einem Forum bekannt sein) und das 07er orientiert sich seit dem 01.03.2008 am §21C, sprich "H". Sollte bis jetzt kein 07er Kennzeichen zugeteilt sein - nix gut.


    Sorry,das mit dem Inhalt weiss ich ja schon,aber ab 1.3.2008?
    Dann hätte er ja noch ne Chance.
    Wars nicht doch schon früher? ;)


  • Und da bin ich ja froh,dass ich hier wohne,mein ehrliches Beileid!
    Hab mir am 7.12.07 nochn neues rosa Büchlein machen lassen wegen der 30er-Umstellung,war sehr nett der Mann ,hab auch die 2 84er Granni-Kombis drinstehen(gibt wohl hier Bestandsschutz).
    Das bei euch find ich ja nun echt heftig.
    Notfalls kannste aber auch welche von meinen alten Bildern nehmen! :D

  • Zitat

    Original von stanley_motors


    Sorry,das mit dem Inhalt weiss ich ja schon,aber ab 1.3.2008?
    Dann hätte er ja noch ne Chance.
    Wars nicht doch schon früher? ;)


    Mein Tippfehler, war natürlich 01.03.2007.

  • Zitat

    Original von Äckschn Män
    Bei uns braucht 07 definitiv kein HGutachten sondern nur TÜV


    Hannover Stadt brachts du auch ein Gutachten das er H tauglich ist.
    Sonst bekommst du keine neuzulassung auf dein 07er.

  • Nochmal: Man braucht deutschlandweit ein §23 Gutachten ("H-Gutachten.." :8 ) fürs 07er. FZV = Generelle nationale Verordnung = nicht Ländersache.

  • Zitat

    Original von piratte
    Nochmal: Man braucht deutschlandweit ein §23 Gutachten ("H-Gutachten.." :8 ) fürs 07er. FZV = Generelle nationale Verordnung = nicht Ländersache.


    Mein Reden! :sad:

  • Zitat

    Original von piratte
    Nochmal: Man braucht deutschlandweit ein §23 Gutachten ("H-Gutachten.." :8 ) fürs 07er. FZV = Generelle nationale Verordnung = nicht Ländersache.


    Bei der Stadt Kassel laut Internet nicht:


    Zulassungsstelle KS


    Was meint ihr, wenn ich da morgen auflaufe mit TüV und AU und Brief (&Deckungskarte), krieg ich dann nen 07er??


    /edit - Bevors jemand sagt - ich probiers sowieso aus :D

    Einmal editiert, zuletzt von 78erCBTS ()

  • Mit deiner Modellbezeichnung gibts eh nix,die gibbet ja net! :no::no:
    Änder mal deinen Namen in GBTS,dann kommts der Sache näher ;)

  • Zitat

    Original von stanley_motors
    Mit deiner Modellbezeichnung gibts eh nix,die gibbet ja net! :no::no:
    Änder mal deinen Namen in GBTS,dann kommts der Sache näher ;)


    :no::no::no:


    ne ne, alles schon durchdiskutiert. passt wie es ist. :D

  • Zitat

    Original von 78erCBTS


    :no::no::no:


    ne ne, alles schon durchdiskutiert. passt wie es ist. :D



    /Edith sagt der Se soll mein C bitte fett machen, um noch mehr zu provozieren :O


    //Karla sagt ich bin zu doof "bearbeiten" zu drücken...

    Einmal editiert, zuletzt von 78erCBTS ()

  • Klar gibt's CBTS !
    Steht, wenn ich mich recht erinnere, sogar im WHB


    Manchmal sollte auch der Herr S_M sich erstmal schlau machen.....


  • Zitat

    Notwendige Unterlagen:


    Kraftfahrzeug-Papiere - (z.B.: Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Abmeldebescheinigung, etc.) Versicherungsbestätigung (Deckungskarte), Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung, Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer, bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung bzw. Registerauszug und Gutachten (TÜV) gem. § 21c Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.


    Nur dass die Deppen, die für die Homepage zuständig sind, noch nicht mitbekommen haben, dass es den §21c nicht mehr gibt :stupid: