Und was ist mit Fahrzeugen, bei denen die NSW weniger als 400mm von der äußeren Fahrzeugkante entfern angebracht sind? (wie bei 90% aller Fahrzeuge).
Übrigens hatten wir die Stelle schon. ;)
ZitatAlles anzeigenOriginal von Dirk L.
Das bezieht sich nur darauf:
§17 Abs. 3 STVO
Sprich, NSW, die weniger als 400mm von der äußeren Fahrzeugkante entfernt sind, dürfen auch mit Standlicht benutzt werden, bei mehr als 400mm nur mit Abblendlicht.
Deshalb steht da trotzdem nirgens, daß die bei Fernlicht verlöschen müssen.
