H anforderungen

  • wo ist das problem?


    "· Ausnahmen:
    - Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser
    Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich)."

  • Ich hab die Bestimmungen ja auch hier liegen - für mich liest sich das im Großen und Ganzen ganz plausibel. Und ich kann mich über meine eigene H-Prüfung absolut nicht beschweren... :gruebel:

  • Moin Moin,


    wenn die Leutz vom TÜV bei Dir in der Umgebung zu streng sind fahr halt zur GFÜ oder DEKRA (oder wie die sich alle nennen), weil die dürfen dir auch eine H-Abnahme machen, und sind meistens "kulanter"!


    Hatte ich schon mal gepostet ist aber DEZENT überlesen worden!


    So long


    Racer


    P.S.: Hast du schon mit dem taunusquäler gemailt bzw. gesprochen?

  • Maul halten! TÜV-Prüfer sind inkompetente Spinner und Nietenzähler, Bullen (wahlweise auch "grün-weiße" oder "Rennleitung" zu nennen, alles relativ verwandt mit dem Wort "Polizei"...) blitzen einen nur, wo man doch eigentlich schnell fahren sollen dürfte (Alles Abzocke, hiermit rufe ich zur Revolution auf!) und sind nichts weiter als hauptberufliche Denunzianten. Und der Staat erst, DER STAAT!!!!!!


    War das nicht schon immer so? Naja, zumindest meint man das hier manchmal ;)


    Mal im Ernst: "Die spinnen doch" und ein Link anbei ist vielleicht eine geeignete Methode um ein beknacktes Fun-Video zu posten, und ich bin weiß Gott nicht von der Anti-Einzeiler-Schreiber-Polizei, aber ne differenzierte Äußerung der eigenen Meinung ist echt nicht zu verachten. Wie gesagt, wir wissen doch, dass alles und jeder spinnt ;)

    4 Mal editiert, zuletzt von Eddy ()

  • @ 26mracer
    hab dem quäler ne pn geschrieben aber bis jetzt nochts zurück gekommen,hast du seine mail adresse?


    @anderer motor?ja! aber doch auch nur wenn der die gleiche leistung hat. :gruebel:

  • Zitat

    Original von krischon
    @anderer motor?ja! aber doch auch nur wenn der die gleiche leistung hat. :gruebel:


    Das gilt bei einem neueren Motor! Das erste Beispiel im Abschnitt Motor sagt doch schon alles:


    Jaguar XK mit A-L-L-E-N in der XK-Reihe erhältlichen Motoren zulässig!!!!!!


    Lesen vorm beschweren!!!!!!! :sad:

    Einmal editiert, zuletzt von Eddy ()

  • Zitat

    Original von krischon


    @anderer motor?ja! aber doch auch nur wenn der die gleiche leistung hat. :gruebel:



    Wieso? Die Leute die den Anforderungskatalog geschrieben haben, leben doch auch in unserer Zeit und sind vielleicht oder sogar wahrscheinlich auch autoverrückt. Was gibt es denn für einen Grund, einen anderen Motor einzubauen, ausser dass der dann mehr Leistung hat?
    Also, im Taunus ein 2,8er müsste mit einer schlüssigen Argumentation durchaus H-fähig sein. Bestes Beispiel ist wie immer ein Kollege von mir: 56er Käfer mit 2,4l-Motor ausm Porsche 914/VW-Bus. Der Hubraum ist nicht mal original, auch sonst ist der Motor getunt und hat ca. 180PS. Fürs H hat er natürlich schon viel diskutieren müssen, er konnte aber zu allen Teilen klar machen, dass dieser Umbau auch schon vor 30 Jahren möglich gewesen wäre.
    Hängt also alles am Ende vom diskussionsbereiten Prüfer ab.

  • Der Tüv ist noch sehr kulant. Lies dir mal die Anforderungen von der GTÜ durch! Danach darfst du noch nicht mal ein "modernes" Radio einbauen ;)

  • Der oben verlinkte Anforderungskatalog ist die offizielle Richtlinie zu §21c bzw jetzt §23 StVZO. Nicht vergleichbar mit einer internen Anweisung des GTÜ. Die RiLi gilt für alle, und da sie im §23 explizit erwähnt wird, hat sie Vorschrift-Charakter. Daher kann es zwar passieren, jemanden zu finden, der von dieser RiLi abweicht (weniger oder auch mehr), in diesen Fällen hält der begutachtende Sachverständige aber seinen Kopf hin, da er schlimmsten Falls eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung leistet (denn nichts anderes ist es, wenn man eine Grotte mit H-Kz fährt, ob Ihr es wollt oder nicht). Nichts desto trotz ist die interne Anweisung des GTÜ-Prüfers für diesen bindend, auch wenn diese schärfer ist als die offizielle RiLi, da kann der Prüfer auch nichts für.
    Lest Euch die RiLi durch, versucht sie zu deuten. Sprecht den Sachverständigen darauf an, solltet Ihr der Meinung sein, er hätte einen Passus aus der RiLi falsch gedeutet oder nicht beachtet und Euch entstünde daraus ein Nachteil. Aber schaut Euch auch einmal an, was allein hier im Forum mit H unterwegs ist und vergleicht dies mit der Richtlinie. Die Jungs hier sind meist bei "ganz normalen" Prüfern gewesen und nicht bei irgendwelchen Hinterhofmauschlern und dennoch sind die Karren sehr tolerant begutachtet. Wenn sich aber keiner mal die Mühe macht, in die Anforderungen zu schaun, wird es auch keiner mitbekommen. Hier werden nur Gerüchte immer und immer weiter verbreitet.
    Bestes Beispiel ist die landläufige Meinung, etwas sei H-konform, wenn es vor über 20 Jahren hätte verbaut werden können. Das ist schlicht und einfach falsch. Etwas ist grundsätzlich erst dann H-konform, wenn es nachweislich in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung umgebaut wurde. Alles weitere in der RiLi genannte sind Ausnahmen von dieser Regelung. Also wenn Ihr etwas gar nicht explizit in der RiLi findet, dann gilt die grundsätzliche Anforderung.
    Ich bin persönlich mit vielem, was in dieser RiLi steht, nicht einverstanden, weil es meiner Meinung nach Blödsinn und/oder unüberlegt ist. So geht es sicher auch einigen Prüfern, egal welcher Institution, aber wie oben schon geschrieben: Die Leute düfen eben nicht unbegründet Meilen weit von deren Vorschriften abweichen.


    Scheiße, eigentlich wollt ich nur kurz was zum Unterschied der oben genannten "Anforderungen" und der des GTÜ schreiben :sad:


  • Wer lesen kann ist klar im Vorteil... :stupid:

  • Zitat

    Original von piratte
    Scheiße, eigentlich wollt ich nur kurz was zum Unterschied der oben genannten "Anforderungen" und der des GTÜ schreiben :sad:


    Wieso scheiße? Ich sag ja: Differenziert schadet nie :spitze: Besser nahe am juristischen Gutachten, als das 436 Mal gefährliches Halbwissen verbreitet. Aber Hauptsache, man hat was zum aufregen....is jetzt übrigens kein persönlicher Vorwurf an Krischon, sondern an das allgemeine Geschimpfe von Leuten die sich weder VORHER informieren noch NACHHER fähig sind, aus einer Situation die richtigen Schlüsse zu ziehen.

  • Außerdem ist das doch alles nix Neues? :?


    Wenn ich nicht gänzlich irre, ist Madame nach genau diesen Richtlinien vor über 4 Jahren schon begutachtet worden.


    Damals war sie sicher noch etwas weniger hmnunja kreativ als heute. Beim Zustand hat der Prüfer schon ein bisschen die Augenbrauen hochgezogen, allerdings gemeint, ne 4 wär sie noch nicht, also gut.


    Es ist eben relativ viel Ermessensspielraum drin. Was uns aber zugute kommt, finde ich!

    Einmal editiert, zuletzt von Bonnie ()

  • In meinem Fall ist der TÜVer eher entnervt, wenn ich auftauche, da ich grundsätzlich alles an Unterlagen mitschleppe, was er eventuell brauchen oder gerne haben wollen könnte.


    Und vorher 3 bis 5 Mal anrufe, ob er sonst noch was braucht. Bzw. ob was-auch-immer überhaupt geht.


    Und ich immer frage "warum?" wenn er nein sagt. Um 2 Tage später was zu faxen, das ihn doch dazu bewegen möge, doch ja zu sagen, weil das Fax ja xyz besagt....


    :O


    P.S. ne Vier heisst, "beding fahrbereit". Madame ist und war fahrbereit. Nicht bedingt, sondern unbedingt. Also ist sie im Sinne des Kataloges keine "Vier". Da kann sie vom Lackkleid her aussehen, wie sie will. Naja, fast. Ist ja auch kein absichtlicher mehr-als-2-Farben-Lack :sad:

    2 Mal editiert, zuletzt von Bonnie ()

  • Zitat

    Original von Bierchen
    eins ist sicher, der gute wille eines prüfers hängt auch mitunter sehr stark davon ab, wer da vor ihm steht.....


    da geb ich dir vollkommen recht.