Eintragung für AHK noch notwendig?

  • Vielleicht weiss ja wer was - bitte keine Vermutungen, davon hab ich selbst genug.


    Müssen AHKs noch eingetragen werden, ja oder nein? Das Gerücht besagt nein, wenn Original-AHK mit Schildchen dran für eben das fragliche Fahrzeug.


    Kann ich mir irgendwie net vorstellen, der TÜV lässt sich doch so eine Gebühr nicht entgehen... :gruebel:

  • Definitiv ja. Müssen eingetragen werden. Auch wenn vom Werk verbaute Kupplungen nicht zwangsläufig eingetragen sind.

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  • Ich denk es kommt auf die Karre/Papiere an.
    Unser Focus Kombi: Westfalia Kupplung geholt angebaut EG Papiere dabei ,blabla bitte Papiere mitführen......bla bla fertig.

  • Anhängerkuplunngen mit EG oder ECE Genehmigung müssen nicht begutachtet/eingetragen werden. Die Papiere müssen auch nicht mitgeführt werden. Wahrscheinlich liegen die einer AHK nicht einmal bei. Trotzdem müssen natürlich die Auflagen der Genehmigung erfüllt werden, also bzgl Anbau, Verwendungsbereich, etc. Also Nur AHK für das entsprechende Fz verwenden und Anbauanleitung beachten.
    Alte AHK, also solche, die noch nach nationalem Recht geprüft wurden, müssen auch weiterhin begutachtet und eingetragen werden. Das sind all die AHK, die die Wellenlinie als Kennzeichnung tragen (bzw. deren Blechschildchen diese trägt). AHK fürn Taunus muss mit Sicherheit eingetragen werden, da ich kaum glaube, daß noch jemand eine AHK für den Taunus auf den Markt bringt oder gebracht hat, die nach EG-Recht geprüft wurde..

  • Die nicht eingetragene beim Scorpio den der Dirk mir damals mitgebracht hatte war kein Problem für den Mann von der KÜS.
    Der hat aus seinem PC die Anbauanleitung gezogen und dann den Anbau begutachtet ...