mal nee frage
ist es eigentlich das wer einmal ein H Kennzeichen hat es auch immer behält???
oder kann es auch wieder aberkannt werden????
oder brauche ich nur den richtigen TÜV Onkel???
danke für eure zahlreichen antworten
andreas
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mal nee frage
ist es eigentlich das wer einmal ein H Kennzeichen hat es auch immer behält???
oder kann es auch wieder aberkannt werden????
oder brauche ich nur den richtigen TÜV Onkel???
danke für eure zahlreichen antworten
andreas
Das H-Kennzeichen kann dir sehrwohl wieder aberkannt werden. Je nach TÜV-Prüfer wegen superschlechtem Allgemeinzustand oder z.B. anderer Auspuffanlage, anderem Motor, anderen Felgen....
Darum immer VORHER mit deinem TÜVer sprechen, wenn du irgendwelche Veränderungen vornehmen willst. Viele Sachen werden zwar generell eingetragen, aber eben nicht mit H.
Das H steht im Prinzip bei jedem Tüv-Termin wieder auf dem Prüfstand. Wenn der Karosserie- oder allein der Lackzustand sich wesentlich verschlechtert hat, kann dir schon das H aberkannt werden.
also auf deutsch gesagt alles scheiße
die herren der macht
oder des tüvsssss
ZitatAlles anzeigenOriginal von andreasina
mal nee frage
ist es eigentlich das wer einmal ein H Kennzeichen hat es auch immer behält???
oder kann es auch wieder aberkannt werden????
oder brauche ich nur den richtigen TÜV Onkel???
danke für eure zahlreichen antworten
andreas
ZitatOriginal von Terry Pratchett
And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.
ZitatOriginal von andreasina
also auf deutsch gesagt alles scheiße
die herren der macht
oder des tüvsssss
ich glaube, daß das im Punkt Allgemeinzustand schon Sinn macht.
ZitatOriginal von Dani
ich glaube, daß das im Punkt Allgemeinzustand schon Sinn macht.
du machst dir grade einen feind
Einer mehr oder weniger.... ;)
Stimmt. Poratte wird ja unser Forumsdaumen. Da freu ich mich ja jetzt schon drauf.
hatte mich neulich auch interessiert. Grundsätzlich kann der TÜV einem das H aberkennen, wenn man z.B. eine nicht H-konforme Eintragung/Umbau macht.
Da man aber mit H Kennzeichen auch die ganz normale HU/AU bei einer freien Werkstatt mit anderem Sachverständigenverein (GTÜ, Dekra, etc.), die nicht H-Kennzeichenbegutachtungsberechtigt sind machen kann, ist der Punkt "Allgemeinzustand" weniger problematisch. Solang das Fahrzeug Verkehrssicher ist, bekommt man da die HU und braucht nicht zum TÜV.
So ist es zumindest hier in NRW. Andere Reglungen in anderen Bundesländern will ich nicht ausschliessen.
das H aberkennen kann nur der, der dir das H zuteilen kann. und mal so eben so ist das auch nicht. weil's im grunde eine komplette H-prüfung mit sich zieht mit allen formularen. und das will bezahlt sein. denn die nicht-H-konformität muss genauso protokoliert werden wie die H-konformität. und das kommt einer §21-prüfung gleich. zumindest kann man darauf bestehen.
im rahmen der normalen tüv-prüfung eher unwahrscheinlich, aussser es handelt sich um extreme sachen.
ein freibrief ist es dennoch nicht. mir sind bisher 2 fälle bekannt. beide wegen ner mängelkarte im rahmen einer normalen verkehrskontrolle und darauf folgender nachprüfung. wobei in beiden fällen die komplette nichteintragung der aufhänger war und weniger das zeitgenössische. das hatte sich dann erst ergeben. pech.
Zitatdas H aberkennen kann nur der, der dir das H zuteilen kann.
Genau das ist ja bald quasi überall möglich, wenn das Monopol fällt.
was ist denn an deiner karre, was nu nicht mehr h-fähig ist? glaub aberkennen tun die werten herren das wirklich nur im extremfall, humungus-karren etc.
das möchte ich auch mal wissen, was an vetho seiner karre nun ganz plötzlich nicht mehr H-fähig sein soll...
war doch nur eine ganz normale FRAGE macht euch doch nicht gleich ins hemdchen :O
weitermachen andreas
ZitatOriginal von andreasina
also auf deutsch gesagt alles scheiße
ZitatOriginal von nowhereman
Genau das ist ja bald quasi überall möglich, wenn das Monopol fällt.
Es ist schon gefallen ,ich glaub im märz
Jau...in Bayern darf die Dekra auch.
Seit März darf jeder aaS(mT), PI und aaP Oldtimerbegutachtungen machen, damit darf es auch jede Prüforganisation, Innendienst wie Außendienst (Werkstätten). Einer §23 oder §21 Begutachtung kommt die "Aberkennung" des H's nicht gleich. Die nicht-mehr-H-Konformität ist ein normaler erheblicher Mangel. Bei nicht-Beheben des Mangels (Nachprüfung) geht ein Schreiben ans Verkehrsamt, daß der Wagen kein Oldtimer mehr ist. Wie und wann dann eine Umtragung und neue Kennzeichen folgen, weiß ich nicht. Ist auch nicht Sache der Prüforganisation, sondern des Verkehrsamtes (obwohls eigentlich vom Finanzamt oder so kommen müsste, weil der Oldtimer ja "Kulturgut" ist, oder wie war das.. ).
dann ist ja seit märz alles einfacher. für die.
mir latte und den beiden auch. war letztes und vorletztes jahr. und seit märz baue ich eh nur noch erhebliche mängel.