mein 1,6er automatic

  • Zitat

    Original von Merdeux
    Also dort wo ich wohne!


    Hab da Zivildienst gemacht. Das mit dem Arsch der Welt kann ich nur bestätigen... :D

  • Simon, bei uns heist das nicht Pichel den Kneetz sonder Plop den Pömpel :spitze:
    ach für`s Foto haben die etwas länger benötigt ::D


    Zange, warum nicht?

  • Zange: wer hat dir das denn erzählt? die gibts lediglich nun nur noch zu geänderten voraussetzungen. nämlich denen der H-Kennzeichen. nur mit dem vorteil, dass du zig karren drauf fahren kannst.

  • Ich habe da Gestern morgen mal angerufen. Die folgenden aussagen bekam ich vom Warendorfer Straßenverkehrsamt:
    Erstmal müssen die Fahrzeuge über 30 Jahre sein, es sei denn der Wagen hatte früher schon eine 07er Zulassung. Dann wollen die min. 2 Fahrzeuge (Weckselkennzeichen).Und man muss auch noch Gewerbe angemeldet haben.(Was ja nicht das Problem ist) Zudem allen kommt noch das Polizeiliche Führungszeugnis... :gruebel: EInzigster große Vorteil ist das der Wagen nur leichte Tüv auflagen hat. Brems und Lichttechnisch muss er ok sein. Es darf keine gefährdung anderer autretten.....


    Da kauf ich mir doch lieber dirket einen zulassungsfähigen oldi mit H-Kennzeichen

  • 30 Jahre is seit Anfang des Jahres bundesweit Vorschrift, warum man 2 haben muss oder n Gewerbe ist mir aber schleierhaft. Führungszeugnis war auch schon früher in den meisten Bezirken Pflicht. Brems- und Lichtprüfung war hier auch immer schon Vorschrift.

  • Ob da nicht was durcheinander geraten ist?
    07er ist für Sammlungen, dass man dafür ein Gewerbe braucht, hab ich noch nie gehört. Das hat wohl jemand mit dem Händlerkennzeichen (06er, glaub ich :gruebel: ) verwechselt.

  • 07 kann, MUSS aber nicht für mehrere karren sein. und gewerbe ist quatsch.


    kommt in letzter zeit häufiger vor dass man den leuten die's eigentlich wissen sollten erstmal erzählen muss wie die rechtliche lage dann tatsächlich ist...

  • wortwörtlich ist ein nullsimmer für ne fahrzeugsammlung gedacht, wobei eine fahrzeugsammlung auch nur aus einem einzigen Fahrzeug bestehen kann! ist dann halt wieder auslegungssache beim amt! hier bei uns muss ich um ein 07er zu bekommen ne komplette TÜV-Abnahme wie bei der normalen Anmeldung vorweisen können, jedes weitere Fahrzeug welches ich Anmelden möchte auch.

  • also ich würde sagen auslegungssache ist gerade das jetzt wieder überhaupt nicht. da gibts doch klare richtlinien...

  • nene soweit der fuzzi beim amt dein einziges auto als sammlung anerkennt, dann kein problem! aber wehe du hast da son korintenkacker sitzen der es ganz genau wissen will...