ET19 mit ET32 kombinieren?

  • Gibts irgendwelche bedenken wenn ich die RS Felgen mit ET32 auf die VA und die mit ET19 auf die HA mache? Hat da der TüV ein Problem mit? Bekomme ja von Nick welche mit ET32 und bei ebäh sind grad 2 günstig drin mit ET19 die würd ich dann nehmen :-D


    Gruß, Lennert

  • Frag den Sachverständigen, der den Kram eintragen soll. Alles andere sind Hypothesen. Möglich ist es definitiv, unbedenklich ist es m.E. auch, aber wie immer hängt es in letzter Instanz vom Prüfer ab. Ich selbst fahre vorn ET19 und hinten angebliche ET15, die 1" breiter sind; natürlich eingetragen.

  • Wenn ich ne Briefkopie mit eingetragenen 32ern und eine mit 19ern habe reicht das? Muss man die Ford RS Felgen überhaupt eintragen lassen? Die gabs doch originooool auf dem Taunus.

  • Zitat

    Original von 78erCBTS
    Wenn ich ne Briefkopie mit eingetragenen 32ern und eine mit 19ern habe reicht das? Muss man die Ford RS Felgen überhaupt eintragen lassen? Die gabs doch originooool auf dem Taunus.


    KANN reichen, MUSS nicht reichen. Im endeffekt kann jeder prüfer sagen "nä, mach ich nicht". man kann das zwar gerichtlich durchboxen wenn man selber nachweisen kann, dass es in ordnung ist, aber wer macht sich die mühe schon. mit briefkopie gehts in jedem falle einfacher.


    die Felgen müssen eingetragen werden, egal ob Ford oder nicht, weil ihre Breite so in den Papieren nicht eintragen ist.

  • keine ahnung. :O frag halt mal beim tüv was sie davon halten. technisch gesehen gibts keinen grund die nicht zuzulassen. in meinen augen.

  • Zitat

    Original von 78erCBTS
    Wenn ich ne Briefkopie mit eingetragenen 32ern und eine mit 19ern habe reicht das? Muss man die Ford RS Felgen überhaupt eintragen lassen? Die gabs doch originooool auf dem Taunus.


    [SIZE=4]Frag den Sachverständigen, der den Kram eintragen soll. Alles andere sind Hypothesen.[/SIZE]

  • Du kannst von mir auch noch 2 Spurplatten haben, 64mm.
    Macht im Endeffekt hinten ET0. Kosten nen 20er. Aber nix Tüv.

  • muss er erstmal den Sachverständigen fragen ob das geht :gruebel:
    ausserdem darfst du dem garnix ohne Gutachten verkaufen, stell dir mal vor da passiert dann was.

  • Er kann mir verkaufen was er will. Und wenn ich den Wagen mit 07er fahren würde, dürfte ich die Dinger auch einbauen, wenn der Einbau meiner Meinung nach kein Sicherheitsrisiko darstellt.


    Und dass es im Endeffekt vom Prüfer abhängt ist hier wohl jedem klar, die Frage ist wie es im Großteil der Fälle geregelt wird. Meiner Meinung nach sowieso eine Frechheit, dass in einem so bürokratisierten System wie dem unseren dann doch so viel vom Prüfer abhängt. Wenn es einmal eingetragen wurde, sollte der rest der Prüf-Gemeinschaft dazu stehen, und es ebenfalls eintragen, oder sich darum kümmern, dass es beim Anderen wieder gelöscht wird wenn sie schon meinen, dass es eine Gefahr darstellt. Ist ja dann grob fahrlässig wenn dem anderen etwas passiert und sie es sozusagen vorhergesehen haben.

    Einmal editiert, zuletzt von 78erCBTS ()

  • Da beugt sich der Deutsche halt wie immer.
    Matze hat die 19er mit H eingetragen, aufm Knudsen.
    Und der ein oder andere auch. Sollte kein Problem sein.

  • Zitat

    Original von 78erCBTS
    Er kann mir verkaufen was er will. Und wenn ich den Wagen mit 07er fahren würde, dürfte ich die Dinger auch einbauen, wenn der Einbau meiner Meinung nach kein Sicherheitsrisiko darstellt.


    Nix "Deiner Meinung nach". Es muss StVZO-konform sein. Die Meinung einzelner interessiert da nicht. Nur weil ich meine, daß ich keinem was tu, wenn ich mit 120dB(A) Sidepipes und 10cm überstehenden 255er Schluppen auf dem Taunus fahre, ists trotzdem verboten. 07 hin oder her.



    Zitat

    oder sich darum kümmern, dass es beim Anderen wieder gelöscht wird wenn sie schon meinen, dass es eine Gefahr darstellt.


    Da hast Du im Grunde recht. Nur will ich Dich sehen, wenn Dir aus solchem Grund eine Eintragung wieder gestrichen wird ;)