ASU Auslegungssache ???

  • Ein Bekannter hat vor paar Tagen sein Auto mit 3 Monaten TÜV und einer neuen ASU angemeldet.
    Die Zulassungsstelle war der Meinung, dass TÜV und ASU zeitgleich sein müssen, und haben daraufhin
    auch nur 3 Monate von der neuen ASU "anerkannt".
    Hinterher war er bei der Dekra, die sind der Meinung, dass die ASU volle 24 Monate gilt.
    Mir ist da auch dunkel in Erinnerung, dass TÜV und ASU am besten zeitgleich sein sollten,
    dies aber kein Zwang ist.
    Wer hat nun recht, oder ist das ein Gummiparagraph und jeder Zulassungsmensch kann da machen was er will ???

  • bis sommer letzten jahres gab es immer nur asu für ein jahr und tüv für 2 jahre.


    jetzt gibt es asu auch für 2 jahre.


    vielleicht haben die herren vom amt da was verwechselt?

  • Die Hoheiten der Zulassungsstelle sind popelige kleine Verwaltungsfachangestellte, zumeist ohne jede Kenntnis in Bezug auf Autos.
    TÜV und AU haben miteinander nichts gemein - hast Du eine frische AU-Bescheinigung, haben die auch den dort aufgeführten vollen Zeitraum anzuerkennen. Aus die Maus. Der Rest-TÜV ist dabei scheißegal.


    Wäre ja noch schöner - nachher kommen die noch auf die Idee, gefakte AU-Bescheinigungen nicht mehr anzuerkennen...

  • Ich befürchte ja bald, dass die Zulassungsstelle recht hat.
    Über Google habe ich schon alles mögliche gelesen und dort steht was von AU und HU künftig zusammen.
    Gilt wohl seit 2006 und soll für den Bürger eine Erleichterung sein, da er dann nur noch einen Termin in 2 Jahren hat.

  • Mach kein Scheiß - echt?


    War ich denn soooo lange schon nich mehr beim TÜV?
    Das UFO ist jetzt bald fällig...also doch schon mal für den Libanon klarmachen...

  • Aber dann wirds bestimmt nicht mehr lange dauern, bis die das umstellen werden.
    Und damit kann man dann auch gleich schön die TÜV-Gebühren erhöhen.

  • Stammt aus der "Fahrlehrerpost" Mai 2006:


    Vom 1. April an werden HU und AU zusammengelegt.
    Die Abgasuntersuchung ist dann höchstens einen Monat vor der Hauptuntersuchung erlaubt.
    Gut für Besitzer alter Autos: Der Zwei-Jahres-Rhythmus für die AU gilt auch für Fahrzeuge
    mit ungeregeltem oder ohne Kat. Den Gemeinschaftstermin für HU und AU müssen sie spätestens
    ab 1.Januar 2010 erfüllen.
    Dann verschwindet auch die AU-Plakette vom vorderen Kennzeichen.




    Wieder was gelernt.

  • Also Libanon.
    Wobei: Bei den Löchern in meinem Auspuff dürfte dahinten so gut wie kein CO2 mehr rauskommen...und wenn die sich über das Zischen beschweren, schiebe ich das einfach auf den Turbolader...

  • Ist schon auffällig, dass im Zuge der Hysterie um Feinstaub, Klimawandel usw., den Kat-losen so ein Geschenk in Form einer zweijährigen AU gemacht wird. In Verbindung mit verschärften H-Kriterien und geplanten Fahrverboten liegt der Gedanke nahe, dass dunkle Mächte bei diesem Beschluß davon ausgingen, dass es bald sowieso kaum noch Autos ohne Kat, welche bisher einmal im Jahr zur AU sollen, geben wird.

  • Zitat

    Original von GranniBaer
    Bei den Löchern in meinem Auspuff dürfte dahinten so gut wie kein CO2 mehr rauskommen...


    dann wirst du garkeine au bekommen weil lambda zu hoch...du sprichts doch vom ufo


    denke die wollen wegen zu vielen fake au´s den termin zusammen legen, damit öfter die prüforganisationen die au´s mit machen bzw. sehen ´hey der kann ja bei den löchern keine au bekommen´.

  • Zitat

    Original von taunus1973
    Ich befürchte ja bald, dass die Zulassungsstelle recht hat.
    Über Google habe ich schon alles mögliche gelesen und dort steht was von AU und HU künftig zusammen.
    Gilt wohl seit 2006 und soll für den Bürger eine Erleichterung sein, da er dann nur noch einen Termin in 2 Jahren hat.


    Cool...meine HU läuft diesen Monat aus....meine ASU ist noch 13 Monate gültig.
    Darf ich dann den HU Termin 12 Monate nach hinten schiebn? :O

  • also ich fahr sit 2 jahren ohne plackette vorne....mein tüv man sagte damals das ich keine asu brauch....
    ....werd aber jetzt mal eine ankleben lassen...messbar ist da sowieso nichts......

  • Gabs nicht für alle Fahrzeuge vor EZ 1969 ohnehin eine generelle AU-Befreiung?


  • Fast richtig: Die Untersuchungen sollen angeglichen werden. Daher die "Kürzung" der AU-Frist. Ab 2010 wird die AU Teil der HU, dazu überhaupt der ganze Firlefanz. Dann darf die AU frühestens im Monat vor dem Monat der HU erfolgen, damit sie gültig bleibt. Oder andersrum: Die HU muss im Folgemonat stattfinden. Damit kann die AU maximal 2 (bzw 1,99) Monate alt sein, damit sie Gültigkeit behält. Kommt halt auf den Zeitpunkt der AU an.
    Die Abgasuntersuchung (in diesem Falle Untersuchung Motormanagement- und Abgasreinigungssystem oder so ähnlich) als Teil der HU und damit die Folgemonat-Regelung gilt jetzt schon für alle Fahrzeuge mit EOBD.


    Zitat

    Original von coupedriver
    messbar ist da sowieso nichts......


    Das ist übrigens ein Aberglaube, daß bei Karren vor '69 keine Abgasuntersuchung vorgesehen ist. Die Messung heißt nur nicht AU. Für alle Otto vor '69 ist eine CO-Messung im Rahmen der HU vorgeschrieben. Der Grenzwert liegt glaube ich bei 4,5%.

  • Schön Piratte. Und wie krieg ich das mit den 4,5% hin? Ordentlich Öl innen Vergaser schütten?

  • Du wirst lachen, wir hatten neulich ein Mopped da, der schwankte permanent um 10%, egal, wie viel wir da rumgedreht haben :spitze:
    Des Rätsels Lösung war ein verklemmter Choke :zwinker:
    Es geht also alles.



    Edith sacht grad noch, daß mein Taunus bei der letzten AU (vorm Einstellen) auch um die 5% und der Käfer meines Cousins über 6% CO hatten.

    Einmal editiert, zuletzt von piratte ()