Tieferlegen und TÜV

  • Hallo,


    Habe mir vor Kurzem i der Schweiz (ich Österreicher) einen Taunus (TII zwei Türen) gekauft... jetzt beim Typisieren ging alles gut, bis ich erwähnte die Federn gegen kürzere ausgetauscht zu haben. Ich kam garnicht dazu ihm die ABE zu geben da hatter er schon "es muss bei einer Oldtimertypisierung alles original sein" mir entgegengeworfen. Meine Frage jetzt: Gab es damals schon Tieferlegungsfedern? Wenn ja, hat jemand Daten, oder Bilder davon?


    ein verzweifelter Gruß


    Alex

  • TIPPS & TRICKS:


    Jeder der Tipps & Tricks auf Lager hat - bitte nicht für euch behalten sondern
    hier eintragen... BITTE nur Tips&Tricks eintragen, für Fragen aller Art bitte
    nur die anderen Unterforen nutzen!!!


    ;)


    Edit: Danke fürs verschieben. :spitze:

    Einmal editiert, zuletzt von Nick ()

  • hi


    ...sieht man das bei dir so sehr?....also meiner is 30 tiefer ...und das hat keiner gemerkt....wurde noch nie beanstandet.... kein tüv memsch mist bei uns die höhe nach,bzw. die höhe weiß auch keiner ...federn sind schwarz ....

  • ja zu sehen ist nicht, aber ich dachte mir ich könnte sie im Zuge der Typisierung gleich eintragen lassen... man sollte weniger denken...


    am besten hätte ich sie einfach schwarz lackiert und fertig... nacher ist man immer gescheider :gruebel:

  • Der Matze hat welche eingetragen.


    Ich hab bei mir vorn die 1,3er dringelassen,
    hinten die vom 2L reingemacht. ;) ,
    als ich auf V6 umgebaut hab.

  • Ne Bierchen,
    zumindest net bei meinen,
    da waren die hinteren vom 2LV6 eine Windung länger.


    Vielleicht hat da auch mal irgendwann einer längere reingemacht :?

  • Müsste unabhängig von der Maschine für hinten 3 verschiedene geben. Die Standard-Knudsen-Federn, dann die neueren pprogressiven Federn, die haben ne Windung mehr, dafür sind die letzten 3 oder so aber dünner, und die Kombi-Federn, die haben auch ein-zwei Windungen mehr.
    Vorn halt 4-Zyl/6-Zyl.
    Habe vorn auch Tieferlegungsfedern eingetragen. Das heißt ja aber nicht, daß Alex seine eingetragen bekäme. Braucht halt nen Festigkeitsnachweis. Sind ja sicher andrer Hersteller als meine oder Matzes, damit kann er mit diesen Eintragungen nichts anfangen.

  • eben, es gibt hinten verschiedene, aber es gibt keine hinteren v6-federn (also geben tut´s die aber die unterscheiden sich nicht von den federn im gleichen modell, das aber einen ohc drin hat) ;)

  • ;) wieder was gelernt.
    auf alle fälle is meiner hinten höher und vorne tiefer als
    im auslieferungszustand.

  • Festigkeit hin oder her... ich hätte ja eine ABE für die Federn... die Krux ist nur, dass das Auto ein Schweiz Import ist und somit in Österreich nur als Oldtimer Einzelgenehmigt werden kann... (da kein Kat usw...) Oldtimer in Österreich, durfen aber laut Gesetz nicht verändert werden, bestenfalls zeitgenössisch... wird etwa so sein wie bei euch das H Kennzeichen... und da ich Depp das nicht gewusst habe und die Federn eingetragen haben wollte sitze ich jetzt in der Scheiße und muss im blödsten Fall die Federn wieder tauschen... da es ja anscheinend erst für den TIII kürzere Federn gab. Naja, der TÜV... ein Freund fürs Leben :irre: und solange die Federn knall rot sind, wird soger der Prüfer bemerken, dass das wohl nicht original ist :O

  • Moin,


    Frage: ich hab auch vor meinen 40/40mm tiefer zu legen. Wenn ich nur die Federn und Stossdämpfer wechsle (normale Gasdruckstossdämpfer) und die Federn schwarz lackiere, damit der TÜV die NICHT sieht, muss ich dann überhaupt zum TÜV?


    Was sollte der mir dann eintragen? Müsste ich dann erst wieder hin wenn TÜV abläuft? Müssen Stossdämpfer eingetragen werden wenns doch nur "Austauschteile" sind?

    Einmal editiert, zuletzt von Wolle ()

  • Müssen muß man nur aufs Klo :irre:
    -aber die Tieferlegungsfedern sind natürlich ´ne Bauartliche veränderung,
    ergo eintragungspflichtig,oder Deine Betriebserlaubnis geht verloren!
    Aber wo kein Richter - da kein Henker,wenns also niemandem auffällt wirst
    Du auch keinen Stress bekommen.
    Stoßdämpfer sind allerdings nicht eintragungspflichtig :spitze:
    -bitte um korrektur bei evtl. Falschaussage,ändert sich ja alle paar Jahrzehnte was ;(
    Grüße Martin

  • Ach und nochwas.


    HAT JEMAND NACHWEISE, PROSPEKTE VON 40MM TIEFEREN TAUNEN BIS 1984, DER TÜVER MEINTE GERADE ER LÄSST DAS HIER SO NICHT DURCHGEHEN .... SCHEISSE HIER!


    Gruss!

  • hat bei mir hat das auch nicht funktioniert. Taunus (ein 2er) wurde aber auch nicht wirklich viel tiefer mit den KAW... die ich habe. Bin zwei Wochen später noch mal hin und hab gesagt, dass ich sie gewechelt hätte und er solle es anhand der Höhe des Fahrzeuges ruhig überprüfen (war immer noch innerhalb der Werksangeben). Vielleicht hätte ich die Federn noch umlackieren sollen, so rot waren sie doch recht auffällig, aber er hat mir dann nach einigen Erklärungsversuchen gutwillig das Pickerl gegeben.


    Aja, Bilder habe ich auch vergeblich gesucht. Anscheinend gabs vom T 3 was, aber sonst nur Gebastel. Das kann ich aber nur weitergeben, nix is fix

  • Mist!


    Zudem hab ich mal gefragt wie es aussieht mit verstellbaren Stossdämpfern - da kam nur ein Kopfschüttel. Das könne ich wohl mal gleich vergessen.


    FRAGE: Gibts sonst irgendwie Stossdämpfer denen der TÜV net ansieht, dass man den Härtegrad oder Dämpfertiefe verstellen kann??


    Ich mein, ich will die Karre ja nicht verkehrsuntauglich machen - nur nen bissl tiefer halt :paranoid:

  • Stoßdämpfer sind nicht eintragungspflichtig. Noch weiß ich auch nichts über etwaige Ausnahmen. Trotzdem möchte ich mich natürlich für nichts verbürgen ;)


    Kapiert doch bitte endlich, daß Ihr eine Eintragung nicht für den TÜV/Dekra machen lasst, sondern für Euch. Wenn Du willst, daß keiner merkt, daß Du Tieferlegungsfedern verbaut hast, dann bau sie zur HU einfach aus. Ob Du sie nun über die Prüfung schummelst (durch nicht-bemerken) oder ausbaust, bleibt das Gleiche. Probleme bekommst Du dann, wenn etwas passiert und Du nicht eingetragene Teile spazieren fährst. Erst recht, wenn diese mit zu dem Unfall geführt haben können (z.B. durch Schleudern des Wagens). Und einem aufmerksamen Sachverständigen, der Dein Fahrzeugwrack seziert, fallen auch die lackierten Federn auf.