vollabnahme ab 7 jahre?

  • angeblich sollen kfz erst ab einer stillegung ab 7 jahren ne vollabnahme benötigen. gilrt angeblich am 1. april. sagt mein tüv-mensch in traunstein. stimmt das? oder hat der gesoffen??? bei allen andern pkw würd ne normale hu ausreichen.... :?

  • Gilt auch schon seit Januar, angeblich auch rückwirkend bis 2006, da hab ich aber noch nix schriftliches zu gesehen.


    Christian

  • Jupp, das gilt so, wurd mir beim rote Nummern holn auch gesagt auf der Zulassungsstelle. Ich glaub aber net für die Fahrzeuge die vor 2006 stillgelegt wurden.

  • gilt jetzt schon. aber leider nicht rückwirkend. noch besser:
    auch nach 7 Jahren braucht man nicht wirklich ein vollgutachten.
    wenn der fahrzeugtyp im datenbestand der prüfstelle ist, heisst datenblatt bzw. ABE abrufbar ist oder wenn man die daten vom hersteller kriegen kann, was ja fast überall zutrifft.
    was aber ab von der serie mal eingetragen wurde, muss dann wohl erneuert werden. das dürfte mit dem alten brief oder einer kopie desselbigen wohl aber auch nicht so schwer werden...

  • hi,bei mir in der werkstatt prüft die dekra motorräder.heute war wieder abnahme tag und mir wurde mitgeteilt,das ab dem 1.4.07 die dekra,gtü u.s.w. alle fahrzeuge die schon mal in deutschland zugelassen waren und eine 21er brauchen, prüfen dürfen.das gilt auch rückwirkend und sie dürfen auch 21c(h.zulassung) machen.die 7jahresregel soll ab dem 1.3.07 gelten.nur die regelung mit den gutachten (19/3) bleibt bestehen,also darf die dekra nicht nach ermessenssache eintragen(z.b.v6 motor wo vorher ein ohc drin war) das sind immer noch einzelabnahmen die nur vom tüv gemacht werden dürfen.ich finde die regelung super geil.gerade im mopped bereich hat mann ja öfters 21er.
    ciao,markus


    www.herochoppers.com

  • @ chrischi: das ja mal gut , der taunus is erst seit 2003 abgemeldet...

  • Korrekt.


    Ab dem 1.3.07 gilt die neue Fahrzeugzulassungsverordnung. Mit der gibts die 7-Jahresfrist bis eine 21er nötig wird; bis dahin eben nur HU. Von rückwirkend weiß ich nichts, gehe also davon aus, daß die 7 Jahre erst für Fahrzeuge gelten, die ab dem 1.3. abgemeldet werden.
    Weiterhin gilt dann ab dem 1.3. auch, daß jeder aaP oder PI (zusätzlich zu den aaS wie bisher) §21c Gutachten erstellen darf. 21c hat aber nichts mit 21 zu tun. 21darf weiterhin nur von aaS gemacht werden. Von daher hat die Neuregelung nichts mit 19/2 oder 19/3 zu tun...