abmahnung wegen ebay angebot

  • scheiß


    3 x 189 oder 189 / 3 ? ersteres wär ja grad noch ein blaues auge, zweites schon fast abmahnhöhe...
    wir haben sowas von der wettbewerbszentrale immer bekommen, wenn wir agressive flyer gemacht haben. aber wenns im verhältnis zum gewinn gut steht, dann kann man das ja bezahlen. die wettbewerbszentrale wird übrigens von mitbewerbern angestichelt!


    kannst du sagen aus welchen grund dein angebot "wettbewerbswidrig" war?

  • ich zahl also gesamt ca. 3x 63 euro ( geht ja noch )


    1) hab ich mit meinem gewerblichen account auch private sachen verkauft
    stand zwar dabei " es ist eine privatauktion ohne garantie bla bla bla "
    geht aber so nicht weil man damit anscheinend von den gewerblichen
    anzeigen ablenken kann !??


    2 ) hab ich gschrieben " rücknahme nur unbenutzt und vollzählig " das ist so nicht rechtens

    3 ) keine komplette adresse hinterlegt, keine steuernummer, kein telefon, kein fax
    keine emailadresse usw usw ( muss alles dabei sein )
    4 ) den kompletten gesetzestext muss man so platzieren das es jeder depp
    ( tschuldigung ) gleich sieht und lesen kann. per link gilt nicht, auf der
    mich seite ist auch problematisch !!


    usw usw. da kennt sich nur noch ein jurist aus ( und die nicht immer )

  • Dann kann also der Vatikan noch für den "Pabst"-Golf Anteile verlangen?
    Kürzlich gabs doch "Pabst"-Bier,in der grossen Flasche,von ner Brauerei aus Bennis Heimatort,nix lizensiert,hat Norma verkauft.
    Stand dann im Etikettentext....aus der Heimat von Benedikt dem XVI.,.....
    Hatte doch auch nix mit dem Pabst zu tun,oder gilt das nur bei Internethandel,oder auch noch nur für gewerblich?
    Schaut doch mal wieviele die unsinnigsten Begriffe für die Suchmaschinen reinstellen!?
    Fragen über Fragen :gruebel: :?
    Und im allgemeinen Internetgeschäft gibts doch oft nen Link auf AGB!?

    Einmal editiert, zuletzt von stanley_motors ()


  • Hi,da haste ja noch Glück,wenns Finanzamt die Abschreibung fürn Rechner und die Internetkosten nicht kürzt!
    Zu 3)Das sollte aber wohl klar sein,ein gewerblicher Anbieter muss sich kenntlich machen,ist wie bei deiner jetzt stillgelegten HP das Impressum,das ist aber schon immer (oder sehr lange)so.
    Schreibstesowas wie B-Ware,kannste auch die Gewährleistung und Rückgabe drücken.


    Und wenn du nun keine Originalteile vertreibst(z.B.Bremse)darfste dann auch nicht mehr Ford reinschreiben?Muss man doch,woher soll sonst beim Stichwort JURID jemand noch was für sein Auto finden? :sad::irre:


  • Glaube nicht, das Papst ein eingetragenes Warenzeichen ist.. :O
    Papst® :irre:


    Und bei den Jurid Bremsen darf man dann wahrscheinlich nur schreiben "passend für Ford" oder so. Nur wie man das alles in eine Überschrift drücken will..? :gruebel: