NOS nun legal!!!

  • aber was würde es bringen vor der eigendlichen Verbrennung schon reinen sauerstoff zu haben, und dann auch noch als freies Radikal. Dein brennraum würde oxidieren....

  • Zitat

    Original von nadamefaltara
    Und was ist mit BTMG? Wegen Besitz von Betäubungsmitteln (Lachgas)??? Glaube nicht, dass das legalisiert wird... ;(;)



    Zitat

    Original von nos1.de
    Unser Gas ist geschützt und fällt nicht unter dasBetäubungsmittelgesetz.

    2 Mal editiert, zuletzt von Ben ()

  • also das mit der temperatur hat sich ja nun geklärt. nur durch das expandieren am NOS-ventil sinkt die temperatur, und da das aufspalten exetherm geschieht, wird nochmal wieder wärme frei.


    Ben: je höher der sauerstoffgehalt (in der luft ja nur 21%), desto effizienter kann die verbrennung ablaufen. dafür muss aber auch mehr kraftstoff zur verfügung stehen. mehr chemische energie in die reaktion, desto mehr energie bekommen wir auf den kolben. stimmts?

  • simmt, aber das haben wir doch bei der reellen NOS, unsere fiktive ist somit sinnlos....

  • ja sicher :D war ja auch nur die frage ob unsere fiktive auch funzen würde ;)

  • Eigentlich war das schon immer legal,darf man halt nur im öffentlichen Strassenverkehr nicht einsetzen(Showzwecke),genau wie :gruebel::gruebel:
    Lowrider,da gibt es auch strassenzugelassene,darf man beim Fahren halt eigentlich nicht nutzen(Sperrschaltung).
    Muss nur entsprechend in den Papieren stehen,dann gehts!
    Klingt eigentlich der Motor auch so Scheisse,wie wenn ein Mensch mit Lachgas spricht? :O :O :O


    Ralf(Cookies gelöscht,Passwort auch weg,wer weiss wo ichs hatte :irre::sad: )

  • legal war es vorher nicht, da die Flaschen keine TÜV-Zulassung hatten und nicht im Fahrzeug transportiert werden durfen....
    Der rest davon besteht ja sowieso nur aus schläuchen, relais und ventilen und muß beim Einbau sogar funktionstüchtig sein, sonst wird dem TÜVer sein hintern ganz rot...

  • Zitat

    Original von Se
    ansonsten könnte der werte herr piratte mal was dazu sagen...


    Ich hab noch nichts offizielles oder inoffizielles zu einer Änderung irgendwelcher Vorschriften diesbezüglich gehört.


    Allerdings hab ich, da mich das Thema reizte, mal ein Bißchen gelesen. Ich muss dazu sagen, daß ich keinerlei Vorschriften selbst gelesen habe, sondern einfach mal geglaubt habe, was angeblich drinstünde. Also Achtung: Gefährliches Halbwissen.


    Als erstes: Den TÜV/Dekra (Straßenverkehr) ineteressiert prinzipiell nichts dieses kompletten Einbaus, außer eben der Veränderungen am Motor. Da mir selbst spontan nichts einfiel, habe ich einen Kollegen (aaS) gefragt und der weiß ebenfalls keinerlei Paragraphen oder Richtlinien im EG/ECE-Recht oder der StVZO, die eine Einspritzung eines Brandbeschleunigers grundsätzlich verbieten.


    Als erstes gilt es wohl, irgendwelche Vorschriften des DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu erfüllen. Diese beschreiben alle die jeweiligen Tanks, Leitungen, Ventile etc.. Geprüft wird so etwas u.a. auch von TÜV oder Dekra, aber eben nicht Mobilität/Straßenverkehr. Ist im Prinzip das gleiche wie für Caravan und Co. Wer die genauen Vorschriften wissen will, sollte da mal reinlesen, ich habe keine Lust. Erfüllbar sind die Vorschriften allemal, da ja, wie schon erwähnt, die Anlagen unebnutzt befördert werden dürfen.
    Das Betäubungsmittelgesetz springt hier nicht an, da es sich bei Lachgas aus welchen Gründen auch immer nicht um ein Betäubungsmittel handelt. Es wird wohl unterschieden zwischen medizinischem und technischem Lachgas. Eingespritzt wird das technische (mit Schwefel versetzt?). Wer das Zeug inhaliert, dem wird erstens Übel, zweitens verstößt er gegen das Arzneimittelgesetz, da es mit Inhalation als medizinisches gewertet wird und der Besitz/Beförderung ist privat verboten (ab irgendwelchen Mengen, da wohl medizinisches Lachgas u.a. als Treibmittel in Sprühsahne verwendet wird.


    Wo war ich stehengeblieben..?


    Achja, bis vor kurzem galten wohl noch ne Reihe anderer Vorschriften und für gewerbliche Zwecke, also Cheffes Lieferwagen gilt noch die GGVS (Gefahrgutverordnung-Straße), also Warnhinweise, weitere Transportvorschriften etc.


    Sind alle Randbedingungen erfüllt, und man hat den Kram bis zum Motor eskortiert, kommt erst der uns bekannte TÜV/Dekra ins Spiel. Für den Motorumbau müssen dann die herkömmlichen Anforderungen erfüllt werden. Das heißt Steifigkeit, Bremsen, etc.; Geräuschvorschriften, Abgasverhalten. Geräuschvorschriften sollten das kleinste Problem sein, Bremse, Karosse kommt bei jeder anderen Leistungssteigerung auch zum Tragen, einzig problematisch könnte das Abgasverhalten werden. Und dabei ist nicht das Problem, daß hinten mehr Dreck rauskäme (schon gar nicht bei unsren alten Kisten), sondern, daß bei Einzelabnahme ein kompletter Zyklus gefahren werden müsste. Dafür müsste über den kompletten Zyklus N2O eingespritzt werden und ich bezweifle, daß ein normaler Motor das mitmacht. Einzige Ausnahme, ich spritze nur eine so geringe Menge ein, daß sie für den Langzeitbetrieb geeignet ist und das will bei diesem N2O getue ja niemand.


    Angeblich existieren sogar schon wenige Fahrzeuge mit für den Straßenverkehr zugelassener Lachgas-Einspritzung.


    Vll fällt mir im Laufe des Abends noch mehr dazu ein, war ne Menge Lesestoff, nu muss ich aber erstmal schnell zum Penny flitzen..



    Edit: Mein Mitbewohner hat schon Brot geholt, dann lauf ich doch nicht zum Penny :spitze:

    Einmal editiert, zuletzt von piratte ()