H-Spalterei - Artikel in OM 07/2006

  • Liebe Leute,


    lasst Euch bloß nicht einlullen und schickt weiter eifrig Mails.


    Es handelt sich ja bei der Neuregelung "bloß" um eine Verwaltungsvorschrift, was nichts anderes bedeutet, als dass jede Zulassungsstelle auch noch ihre eigenen Interpretationen da reinpacken kann. Da ja alle gleichermassen pleite sind, wird es darauf hinauslaufen, dass die neuen Kriterien zumindest streng buchstabengetreu zum Nachteil der Oltimer-Fans angewendet werden.


    Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass Herr Joachim Strauch (Zitat: "BVOF-Vorstand, Classic Data Chef und vor allem Oldtimerfahrer" Zitatende) am Wochenende im öligen Blaumann unter seinem Oldtimer liegt, weil er sonst nicht die finanziellen Mittel hat, ihn einigermaßen authentisch und vor allem fahrbereit zu halten. Also stellt sich mir die Frage, ob er in erster Linie die Interessen der "Schrauber", oder eher die der "Edel-Oldtimer-Besitzer" vertritt.
    Ich will Herrn Strauch nicht zu nahe treten, aber mein Verhältnis zu Funktionären etc. ist aufgrund langjähriger Erfahrung mit Politikern, Gewerkschaftsvorsitzenden, Interessenvertretungen etc. arg gestört. In den seltensten Fällen ist bei deren Einsatz etwas Positives für den Normalbürger herausgekommen.


    Uli

  • Es sollen wohl nur die Oldies von Zahnärtzten, Naßgeschwitzten, Promis und Chromleistenpolierern übrigbleiben die eh Geld haben :fuck:


    Allen nen schönen guten Morgen, Christoph

  • Hi,
    hat jemand vielleicht die Möglichkeit,mal die Adressen der Hersteller,bzw.derer Oldieabteilungen bekannt zu geben,eine Stellungnahme von dieser Seite wäre höchst interessant,bei positivem Wortlaut ganz gewiss auch hilfreich bei einer Weiterleitung(Bmw-Classic,Porsche vor allem(da Wiedeking ja Freund von Tiefensee),Daimler-Chrysler...)?
    Rundmail mit vernünftigem Wortlaut,nicht zu emotional,da muss doch was gehen,warum z.B.macht BMW neue Werkzeuge für Oldies?
    Ralf
    Hab leider nicht so recht die Möglichkeiten,würd´s gerne machen. :sad:

    Einmal editiert, zuletzt von stanley_motors ()

  • aus http://www.oldtimer-info.de


    Entwarnung:
    Ministerium plant keine Einziehung bestehender
    H-Kennzeichen (30.06.2006)


    Für viel Wirbel sorgte letzte Woche eine Pressemeldung, nach der aufgrund verschärfter Zulassungsbestimmungen im kommenden Jahr 95 Prozent aller H-Kennzeichen eingezogen werden könnten. Hintergrund war die zum 1. März 2007 anstehende Neuregelung des Zulassungsrechts durch Inkrafttreten ...


    ... der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung. Unter anderem war die Rede davon, dass nur noch extrem originale Fahrzeuge im Zustand 2 oder besser ein H-Kennzeichen erhalten sollten – eine Anforderung, die tatsächlich nur ganz wenige Fahrzeuge erfüllen könnten.


    Nach einem ausführlichen Gespräch mit Oldtimer-Info gab das Bundesverkehrsministerium am Dienstag Entwarnung: Die Veränderungen sind weitaus weniger drastisch als geschildert und unterscheiden sich nur in Nuancen von der jetzt bereits geltenden Regelung, ein flächendeckender Kahlschlag ist ebensowenig geplant wie eine ausschließliche Förderung top erhaltener oder top restaurierter Elite-Oldtimer.


    „Gepflegter“ Zustand ersetzt „gebrauchten“ Zustand


    Hans-Dieter Hesse, Referent in der Abteilung S33 des Bundesverkehrsministeriums und Vorsitzender der zwölfköpfigen Arbeitsgruppe zu diesem Thema, nimmt der Sache die Dramatik. Entgegen des Presseberichts müssen H-Anwärter-Autos künftig nicht im Zustand 2 oder gar besser sein, das Ministerium hat vielmehr eine eigene Zustandsnote erschaffen, die im wesentlichen der bisher für die Erteilung maßgeblichen Classic Data Note 3 entspricht, die Formulierung „gebrauchter Zustand“ wird allerdings durch die Formulierung „gepflegter Zustand“ ersetzt.


    Auch die als Neuerung dargestellte turnusmäßige Überprüfung der Originalität und des Erscheinungsbildes während der zweijährlichen Hauptuntersuchung ist ebenfalls ein alter Hut. Seit Bestehen des H-Kennzeichens waren die Prüforganisationen verpflichtet, diese beiden Punkte zu überprüfen, nur gemacht wurde es in der Regel selten. Die Möglichkeit das „H“ als begünstigenden Verwaltungsakt zurückzunehmen, weil dessen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen (zum Beispiel beim nachträglichen Einbau nicht zeitgenössischen Zubehörs) bestand seit jeher.


    Ministerium setzt auf Augenmaß der Sachverständigen


    Hans-Dieter Hesse setzt hier vor allem auf das Augenmaß erfahrener Sachverständiger, die Entscheidung über den gepflegten Originalzustand treffen ab März nächsten Jahres nicht mehr nur TÜV und Dekra, sondern auch GTÜ und KÜS sowie die diesen Organisationen angeschlossenen Classic Data Partner, die bereits seit Jahren regelmäßige Schulungen in punkto Originalität und Zustandseinstufung erhalten.
    Die nächste Verbesserung betrifft zeitgenössisches Zubehör. Ab nächstem Jahr gibt es ein H-Kennzeichen für alle Umbauten, die innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung möglich bzw. üblich waren. Wer also erst 2007 seinen Kadett B mit zeitgenössischen Irmscher-Teilen aufmotzt, erhält die H-Zulassung. Die Meldung, dass für ein H-Kennzeichen nur noch Umbauten akzeptiert werden, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung vorgenommen wurden, ist falsch. Bei den im Vorkriegsbereich üblichen Umkarossierungen nach 15 oder mehr Jahren und bei „Specials“ dieses Zeitraums sollen die Prüfer großzügig verfahren.


    Unkontrolliertes Ansteigen der H-Zulasssungen soll verhindert werden


    Hans-Dieter Hesse, dessen Angaben Oldtimer-Info von einem weiteren Mitglied der Arbeitsgruppe bestätigt wurden, betont vor allem, dass diese Änderungen ausschließlich auf die Zukunft gerichtet sind. Ziel war es, ein unkontrolliertes und sprunghaftes Anwachsen der H-Zulassungen in den kommenden Jahren zu vermeiden. Man hatte hierbei vor allem die Fahrzeuge von Mitte der 70er Jahre an aufwärts im Auge, die in riesigen Stückzahlen gebaut wurden und die generell auf eine höhere Lebensdauer ausgelegt sind. Von diesen Autos sollen nur die guten Exemplare mit einem pauschalen Steuersatz von EUR 195,00 pro Jahr gefördert werden, man will verhindern, dass massenweise aufgebrauchte aber noch straßenverkehrstaugliche Siebthand-Exemplare über die Straßen rollen, die das Ansehen des Oldtimers in der Öffentlichkeit eher schädigen als fördern.


    Der Begriff „Patina“ ist dem ehemaligem Dekra-Mitarbeiter durchaus bekannt, es geht ihm nicht darum, in Ehren gealterten Autos das „H“ zu verweigern, sondern die jetzt geltende Automatik zu verhindern, dass jedes verkehrstaugliche Auto über 30 Jahre ein historisches Kennzeichen erhält.
    Bestandsschutz für bestehende Zulassungen


    Bester Beweis hierfür: Für bereits erteilte H-Kennzeichen und 07er-Nummern soll es auch in dieser Hinsicht einen Bestandsschutz geben.

    Einmal editiert, zuletzt von jawolf30 ()

  • Hallo zusammen,


    ich hatte seinerzeit auch das Bundesverkehrsministerium angemailt und habe heute Antwort bekommen:



    Sehr geehrter Herr Wüstefeld,


    Bundesminister Wolfgang Tiefensee dankt für Ihre E-Mail. Leider ist es wegen der Vielzahl der an den Minister gerichteten Schreiben und E-Mails nicht möglich, Ihnen individuell zu antworten. Ich würde mich freuen, wenn Sie dafür Verständnis haben.


    Nicht wenige Bürger haben sich aufgrund von Medienberichten zur Zuteilung von H-Kennzeichen an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gewandt. Gern möchte ich Ihnen hierzu Auskunft geben.


    Oldtimer-Fahrzeuge sind wichtige Zeitzeugen der technischen Entwicklung der Automobilindustrie. Dieses historische Kulturgut zu erhalten, ist auch ein Anliegen der Bundesregierung.


    Mit der 25. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 22. Juli 1997 (VkBl. 1997 S. 536) wurde eine Betriebserlaubnis für Oldtimer eingeführt. Gemäß dieser VO werden nach Erteilung der Betriebserlaubnis für Oldtimer bei der Zulassung des Fahrzeuges Oldtimerkennzeichen zugeteilt (Wegen der Prägung eines *H" am Ende der Nummerfolge auch H-Kennzeichen genannt).


    Mit der Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 25. April 2006 (BGBl I S. 988) wurden in der StVZO die Bedingungen für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens geändert und erheblich vereinfacht. Ab dem 01.03.2007 wird auf eine besondere Betriebserlaubnis für Oldtimerfahrzeuge verzichtet. Sinn dieser Änderung ist, dass zukünftig auch die Prüfingenieure der amtlich anerkannten Sachverständigenorganisationen die Gutachten zur Einstufung als Oldtimerfahrzeug erstellen dürfen. Es muss nur noch ein Gutachten zur Einstufung als Oldtimerfahrzeug vorgelegt werden (§ 23 StVZO neu). Damit erfährt der Bürger eine Erleichterung, weil der Zwang, Oldtimerfahrzeuge bei einer Technischen Prüfstelle vorzustellen, entfällt. Es wird eine erhebliche Kostenersparnis für den Bürger einhergehend mit einer Verwaltungsvereinfachung erreicht.


    Eine Verschärfung von Anforderungen ist nicht vorgesehen. Die Beurteilungskriterien bleiben, wie bereits 1997 bei der Einführung der Oldtimer beschrieben, unverändert erhalten.


    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag


    Marina Klug



    Referat Bürgerservice und Besucherdienst
    Bundesministerium für Verkehr,
    Bau und Stadtentwicklung
    Invalidenstr. 44
    10115 Berlin
    [email protected]
    Tel.: 01888-300-3060
    Fax: 01888-300-1942


    Ich möchte aber nicht verheimlichen, dass die beiden Bundestagsabgeordneten unseres Wahlkreises mit ähnlichen Mitteilungen geantwortet habe. Es wurde auch in diesen Mails angedeutet, dass bereits etliche Bürger sich zu diesem Thema an die Abgeordneten gewendet haben und anscheinend registriert man uns zumindest.


    Mal sehen, wie es in der Praxis weitergeht, der Scorhill ist im Februar nächsten Jahres fällig für´s "H".


    Uli

  • Nun ja,die Marina ist auf jeden Fall Klug! ;)
    Kann aber auch alles Einlullerei sein,was die jetzt schreiben,und was nachher verabschiedet wird...
    Ist doch komisch:Wenn nix geändert wird,warum dann die Änderung?
    Das was ich da gelesen habe heisst nur,dass dann auch Dekra und GTÜ...nen H machen dürfen.
    Ralf

  • Hallo Leute !
    Hier sind die Kontaktadressen Verkehrsministerium für NRW
    Bitte schickt den Text dort hin, je mehr desto besser


    Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW
    Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Elisabethstraße 5-11
    40217 Düsseldorf
    fon: (0211) 3843-205
    fax: (0211) 3843 603


    Stephan Heuschen
    Pressesprecher
    Telefon: (0211) 3843 - 204
    e-mail: [email protected]


    Heike Dongowski
    Stellvertretende Pressesprecherin
    Telefon: (0211) 3843 - 543
    e-mail: [email protected]


    Mirjam Grotjahn
    Pressereferentin
    Telefon: (0211) 3843 - 582
    e-mail: [email protected]


    Simone Wichmann
    Pressereferentin
    Telefon: (0211) 3843 - 507
    e-mail: [email protected]


    Susanne Guddat
    Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
    Telefon: (0211) 3843 - 459
    e-mail: [email protected]


    Ulrike Orth
    Sachbearbeiterin
    Telefon: (0211) 3843 - 506
    e-mail: [email protected]


    So Leute bomardiert sie , wehrt euch !!!

  • So, jetzt muß nur noch der Feinstaub-Quatsch vom Tisch :fuck:


    Aber man sieht, daß ein bisschen E-Mail schreiben und Terror machen doch was bringt, weiter so :spitze:

  • ist ja super :spitze:


    hab heute auch mail von einem meiner abgeordneten bekommen:



    "vielen Dank im Namen von Herrn Hoppe für Ihr o.g. Schreiben in dem Sie
    ihn um Informationen und Stellungnahme bitten bezüglich der Planungen
    des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, die
    Anforderungen für die Erlangung des H-Kennzeichens für Oldtimer zu
    verschärfen. Ihre Anfrage, die wir an den Verkehrspolitischen Sprecher
    der Bundestagsfraktion geleitet hatten, wurde nun vom zuständigen
    Arbeitskreis der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen
    beantwortet und wir können Ihnen folgende abgestimmte Position der
    Fraktion, der sich Herr Hoppe anschließt, mitteilen.


    Die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen ist gegen die Verschärfung der
    Eingangsuntersuchung zur Erlangung des H-Kennzeichens. Viele der
    Vorgaben sind wirklichkeitsfremd. Welcher Prüfer kann schon genau sagen,
    ob das Fahrzeug noch im exakten Originalzustand ist oder ob Umbauten
    innerhalb von 10 Jahren nach der Erstzulassung vorgenommen wurden. Das
    schafft nur zusätzliche Bürokratie ohne Nutzen.


    Dem Ministerium geht es offensichtlich darum, die Zahl der Fahrzeuge mit
    H-Kennzeichen und die damit verbundene steuerliche Förderung als
    kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut zu senken und so mehr Kfz-Steuer in
    die Kassen der Länder zu spülen. Zwar sind auch uns Missbrauchsfälle von
    Fahrzeugen bekannt, die als Oldtimer zugelassen sind, aber alltäglich
    genutzt werden. Es ist aus unserer Sicht aber falsch, diese wenigen
    schwarzen Schafe auszusieben, indem man in Kauf nimmt, dass die
    übergroße Mehrzahl der Oldtimerfreunde dadurch erheblich benachteiligt wird.


    Da sich die Änderungen noch in der Diskussion befinden können wir Ihnen
    dazu leider keine detaillierten Informationen liefern. Wir möchten Sie
    bitten, sich zu gegebener Zeit direkt mit dem Bundesverkehrsministerium
    in Verbindung zu setzen.



    Freundliche Grüße
    i.A. Jens Albowitz"

  • Heute kam ein ultrafetter A4 Umschlag von der SPD :wonder:


    Die Antwort von Kurt Beck:



    War ich echt mal beeindruckt, wenn der Inhalt auch nix neues bringt -> an den Oldtimerrichtlinien ändert sich nix :spitze:


  • wo is denn da ein mißbrauch????
    bin ich etwa ein schwarzes schaf :O (natürlich bin, ich. aber nicht weil ich völlig legal alltäglich mit meinem H-kennz rumheize)
    solche idioten, von tuten und blasen keine ahnung, aber rumsülzen und märchen erzählen :fuck:

  • Die haben wohl das 07er mit dem H-Kennzeichen durcheinander geschmissen... naja.


    Hauptsache, vom Tisch!!! :spitze::spitze::spitze:


    Vom Herrn Bundesminister Tiefensee bzw. seiner Marina hab ich immerhin Antwort bekommen, der Herr Minister Rech aus Baden-Württemberg und "mein" MdB Landkreis KA haben sich leider gar nicht geäußert - echt schwach.

  • Ich habe heute die antwort vom nieders. minister für verkehr bekommen :
    Sehr geeerter herr mühlsteph,


    ich danke ihnen für ihre mail vom 27.6.2006 in welcher sie .....


    Eine nachfrage beim bundesministeriums für verkehr ergab , dass tatsächlich an einem solchen entwurf gearbeitet wurde. Hierbei handelte es sich jedoch nur um ein erstes arbeitspapier , das den bundesländern bisher nicht bekannt war. Inzwischen hat das BMVBS jedoch erklärt , die realisierung dieses entwurfs nicht weiter zu verfolgen und zugesichert ,bei zukünftig anstehenden änderungen des anforderungskatalogs auf jeden fall den deuvet als interessenvertretung der oldtimerszene einzubinden .


    Ich freue michüber diese für die oldtimerfreunde positive entwicklung und werde mich weiterhin dafür einsetzen , dass bei geplanten änderungen die interessenvertretung der oldtimerhalter zu einem möglichst frühen zeitpunkt mit eingebunden werden .


    Mit freundlichen grüssen


    walter hirche