Franz. Taunus...Wie anmelden???

  • Hallo,
    ich habe heute einen Taunus aus Frankreich gekauft.
    Die Papiere die ich dazu erhalten habe sind leider nicht sehr umfangreich...(Ich hoffe aber aussreichend)


    Nur eine Abmeldebescheinigung und ein Kaufvertrag zwischen dem Franz. ex-halter und meinem Verkäufer!?


    Wie muss ich vorgehen um einen deutschen Brief zu bekommen (und dann nat. auch TÜV)???


    Ich hoffe eine/r von euch kann mir da weiterhelfen...


    Danke


    jayjay

  • Ich bin mir nicht ganz sicher, aber soweit ich weiss, brauchst du die sog. carte grise, welche unserem Fahrzeugbrief gleichkommt. Sie weist dich als Besitzer des Fahrzeugs aus. Ob du ohne sie anmelden kannst, sollte dir aber das Strassenverkehrsamt sagen können.

  • Hab meinen auch aus Frankreich, hab auch deutsche Papiere gemacht, kann dir gerne weiterhelfen( war eigentlich kein Problem, hat alles in allem ca 4 Wochen gedauert)


    Kaffee, mehr Kaffee, Christoph

  • Ich denke da wird Hagen XL bescheid wissen, hat ja seinen auch aus dem Westen ;)


    EDIT: Man man: guckt auf die Uhrzeit :D

  • Hallo jayjay,


    soweit ich informiert bin, musst Du beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen. Kostet 10,20 Euro plus 4 Euro Porto. Mit der kannst Du dann bei der Zulassungstelle einen neuen Brief kriegen. Da der Taunus ja kein Exot ist, sollten die Muster-Daten für Dein Fahrzeug beim KBA vorliegen, sodass die Eintragungen im Brief auch stimmen. Problematisch wird es für meine Begriffe mit dem Tag der ersten Zulassung (wichtig für H-Kennzeichen). Der würde sich ja nur aus den Original-Papieren ablesen lassen.


    Uli

  • Zulassungsdatum ist wohl in der Fahrzeugnummer mit verschlüsselt, so war es zumindest bei mir !!!
    Was manche Tüvs noch sehen wollen ist ein Certificat de non Gage, was bedeutet das das Fahrzeug in Frankreich nicht steuerlich verschuldet ist (mein Tüv wollte das)
    Das Certificat gibts in Frankreich wohl auf jeder Zulassungsstelle am Automat wenn man die Fahrgestellnummer eingibt ;)


    Christoph

  • Für HU, AU bzw §21 Gutachten (Vollabnahme) brauchst Du gar nichts, der Taunus ist in der Datenbank. Für die Zulassung brauchst Du nur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (..daß Du den Wagen nicht geklaut hast), die bekommst Du vom KBA (dauert 2 Wochen).
    Die Zulassungsbescheinigung 2 (ehem. Brief) bekommst Du dann nach Vorlage der Dokumente zusammen mit der Zulassungsbescheinigung 1 (ehem. Schein) direkt bei der Zulassungsstelle.
    Den Kaufvertrag und die Abmeldebescheinigung würde ich vorsichtshalber mitführen, bis die Anmeldeprozedur abgehakt ist. Ob Du sie brauchst, weiß ich nicht. Hab den Leuten immer nen ganzen Stapel Papiere in die Hand gedrückt, weiß nicht, was sie sich da genau rausgekramt haben.
    Den deutschen Behörden sollte es Wurst sein, ob das Fz aus Frankreich oder aus Timbuktu eingeführt wurde. Einen ausländischen Brief braucht man nicht.


    piratte

  • Zitat

    Original von uliw2004
    Hallo jayjay,


    soweit ich informiert bin, musst Du beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen. Kostet 10,20 Euro plus 4 Euro Porto. Mit der kannst Du dann bei der Zulassungstelle einen neuen Brief kriegen. Da der Taunus ja kein Exot ist, sollten die Muster-Daten für Dein Fahrzeug beim KBA vorliegen, sodass die Eintragungen im Brief auch stimmen. Problematisch wird es für meine Begriffe mit dem Tag der ersten Zulassung (wichtig für H-Kennzeichen). Der würde sich ja nur aus den Original-Papieren ablesen lassen.


    Uli

    Die Musterdaten hat der TÜV, der stellt das Gutachten aus und die Zulassungsstelle übernimmt die Daten von diesem.
    Sollte das EZ-Datum nicht ermittelt werden können, wird immer der 1. Juli des Zulassungsjahres angenommen und eingetragen.


    piratte

  • Guten Morgen,


    danke für eure Hilfe!!!


    Grüße


    jayjay

  • Der Tüv in Bad Kreuznach hatte die Daten nicht, ich hatte aber das wie mach ich´s mir selbst Buch worauß der Tüv die Daten dann abgeschrieben hat 8o8o8o


    Christoph

  • Bad Kreuznach... klingt nach TÜV Süd. Dann sind die entweder dürftig mit Dokumenten bezügl. Oldtimern ausgestattet oder der aaS wusste einfach nicht, wo er suchen muss ;)


    piratte

  • Zitat

    Sollte das EZ-Datum nicht ermittelt werden können, wird immer der 1. Juli des Zulassungsjahres angenommen und eingetragen.


    piratte


    Das Zulassungsjahr kann doch aus der FIN etc. nicht entnommen werden, höchstens das Herstellungsdatum.
    Wenn die sich darauf einlassen, da dann den 1.Juli einzutragen, Prima! :]


    Ich habe aber bezüglich Datum der Erstzulassung auch schon andere Sachen gehört.


    Uli

  • Sollt man nicht denken, aber ich bringe Baujahr und EZ immernoch wieder durcheinander ;)


    Jetzt muss ich ehrlich zugeben, daß ich das nicht weiß. Da die Sache mit dem 1. Juli aber nur Sinn macht, wenn man das Bj. zu Grunde legt, wird es wohl so sein. Denn wenn man den exakten Tag der EZ nicht hat, hat man sicher häufig auch das Jahr der EZ nicht.


    piratte

  • Hab da nochmal was:


    Aus dem "Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II", gefunden auf www.kba.de :)

    Zitat

    Ist das Datum der Erstzulassung bzw. der erstmaligen Inbetriebnahme nicht bekannt, ist wie folgt zu verfahren:
    - nur Tag nicht bekannt -> es ist der 01. des Monats einzutragen,
    - Monat nicht bekannt -> es ist der 01.07. des Jahres einzutragen,
    - Jahr nicht bekannt -> es ist der 01.07. des Baujahres einzutragen,
    ggf. ist das Baujahr zu schätzen.

    piratte