h-kennzeichen von steuer absetzen

  • servus,


    wenn ich meinen wagen als firmenwagen von der steuer absetzen möchte, kann ich ihn da trotzdem als h anmelden?
    so weit ich weiß, gibts beim h-kennzeichen ja keine begrenzungen, aber ist ein gewerblicher gebrauch noch erlaubt?! ?(


    pappnas

  • ich hab grad entfernungspauschaule beantragt ! mal schauen ;) hab zumindest nix gefunden was gdagegen spricht 8) :P

  • Das mag gehen. Ich habs so verstanden, daß er ihn als Firmenwagen nutzen will und das gibts irgendwo schwarz auf weiß, daß das nicht erlaubt ist mit H.
    Als Privatwagen zum zur Arbeit fahren, logisch, warum nicht.

  • Zitat

    Original von Nick
    Als Privatwagen zum zur Arbeit fahren, logisch, warum nicht.

    Weil wir im überbürokratisiertem Deutschland leben :rolleyes:
    Zumindest ist die Frage dadurch erst einmal berechtigt.

  • Auf der AXXA Seite: (was besseres find ich grad nicht)


    Darf ich meinen historisch zugelassenen Oldtimer gewerblich nutzen?


    Nein, eine gewerbliche Nutzung ist vom Gesetzgeber ausgeschlossen. Allerdings spricht nichts dagegen, wenn Sie z. B. Ihre Bekannten auf eine Hochzeit fahren, solange Sie dieses nicht regelmäßig und entgeltlich tun.


    :O

  • Die (noch nicht gestellte) Frage ob das denn in diesem Land wohl so geht oder ob da wieder einer was dagegen hat...

  • Denke schon, daß das geht. Darf halt die Versicherung, die Dir 7500 o.ä. km im Jahr erlaubt, nicht erfahren, daß Du beim Finanzamt 75.000 km angibst. :D
    Egal, gewerblich jedenfalls nicht. Nacht, Herr 05.

  • Aloha,


    Entfernungspauschale geht, hat bei mir die letzten Jahre funktioniert.


    Aufpassen muss man natürlich schon...

    Zitat

    Darf halt die Versicherung, die Dir 7500 o.ä. km im Jahr erlaubt, nicht erfahren, daß Du beim Finanzamt 75.000 km angibst.

    8o

  • wenns fürs h-kz keine schriften gibt okay


    aber laufleistung betrifft ja die versicherung, und wenn die mitgkriegt, auch wenn man unter zb 7500 fährt, dass man das von der steuer absetzt, dann macht sie sofort eine nicht-private fahrt draus und der versichschutz is weg

  • nun ja, mit meinem versicherungsmenschen kann man ja "reden" , der würde das verstehen und mich nich beim (würg)
    Finanzamt anschwärzen ;)

  • Also steuerlich dürfte das nicht das Problem sein,setzt ja sogar weniger ab als bei Nornalzulassung.
    Die Frage stellt sich wohl nur im Versicherungsvertrag,da gewerblich genutzt gleichzeitig höheres Risiko darstellt.
    Könnte man aber vielleicht als "Werbeträger" definieren,je nach Gewerbe oder sogar Aufdruck auf dem Auto.
    Was meint ihr denn wieviele Oldtimerbetriebe nen H aufs Geschäft laufen haben?
    Der Ralf

  • Gewerbe, das in Zusammenhang mit Oldtimern steht, geht bestimmt. Alles andere nicht. Die Erstfahrzeug-Angelegenheit setzen die ja nicht in ihre Verträge, weil sie ein zweites Fz versichern wollen oder so (zumindest nicht primär), sondern weil man den Oldtimer nicht im Alltag bewegen soll. Und wie kann man ein Fz alltäglicher bewegen als bei gewerblicher Nutzung?

  • Hi,
    gewerblich könnts ja auch n "Standzeug" sein,zwecks Werbung!?
    Ralf