ab wann zum riechtest?

  • tach auch


    muß mein 73er taunus zur au, oder nicht?
    hab gehört, daß die grenze bj. 1969 fallen soll, oder schon gefallen ist.


    tschö
    wojtek

  • Der '73er Taunus muss auf jeden Fall zur AU.


    Irgendetwas hat sich am 1.4. auch dabei geändert. Ich kann Dir auf Anhieb allerdings nicht sagen, was (vll Wegfall der Sonderregelung für irgendwelche Opel-Modelle?). Das Datum 1.7.1969 gilt aber definitiv noch.


    piratte

  • So, ich nu wieder.


    Zum 1.4.06 wurde im Zuge der 41. ÄnderungsVO (endlich mal wieder.. ;) ) in Anlage VIIIa zu §29 StVZO (Hauptuntersuchung) die zusätzliche Untersuchung von CO-Werten (max. 4,5%) bei nicht AU-pflichtigen Otto-Kfz entfernt.
    Nicht AU-pflichtig sind all diese mit EZ vor 1.7.69.
    Soll heißen, daß bei Fahrzeugen mit einer EZ vor diesem Datum ab 1.4. eine CO-Messung gänzlich entfällt.


    Bei der oben von mir angesprochenen Sonderregelung für irgendwelche Opel-Modelle war ich übrigens einem Gerücht auf den Leim gegangen. Die Ausnahme bezog sich damals lediglich auf die Erstzulassungskriterien der Fahrzeuge und galt bis irgendwann '71. Eine Befreiung von der AU hatten auch diese Kfz nie.


    piratte