Da war hier in Berlin mal was in der Lokalpresse, als die ganzen Supermärkte mit dem Verpachten ihrer Parkplätze an solche Wegelagerer angefangen haben.
So weit ich mich erinnere, muss auf die Parkplatzordnung direkt an der Einfahrt hingewiesen werden, in ausreichender Größe.
Das "frei" nicht als "Gegenteil von Besetzt" sondern als "Gegenteil von kostet was" zu interpretieren ist nun auch widersinnig, weil anders gelernt im Kontext von Parkflächen - ABER es müsste meiner Ansicht nach ein Verweis auf Parkordnung und Preisliste neben der Einfahrt stehen, sonst bewegen die Betreiber sich auf dünnem Eis. Privatgrund oder nicht: Irgendwo nen Parkscheinautomaten hinstellen und nirgendwo ein "Parken nur mit Parkschein"-Schild aufhängen wird nicht reichen, um nen privatrechtlichen Vertrag inkl. Vertragsstrafen zu begründen.
Und wie die Amis sagen: IANAL: I am not a lawyer. Bin kein Anwalt, das oben ist ne Erinnerung an nen Zeitungsartikel über n Urteil.