Schattenparker

  • Da war hier in Berlin mal was in der Lokalpresse, als die ganzen Supermärkte mit dem Verpachten ihrer Parkplätze an solche Wegelagerer angefangen haben.


    So weit ich mich erinnere, muss auf die Parkplatzordnung direkt an der Einfahrt hingewiesen werden, in ausreichender Größe.


    Das "frei" nicht als "Gegenteil von Besetzt" sondern als "Gegenteil von kostet was" zu interpretieren ist nun auch widersinnig, weil anders gelernt im Kontext von Parkflächen - ABER es müsste meiner Ansicht nach ein Verweis auf Parkordnung und Preisliste neben der Einfahrt stehen, sonst bewegen die Betreiber sich auf dünnem Eis. Privatgrund oder nicht: Irgendwo nen Parkscheinautomaten hinstellen und nirgendwo ein "Parken nur mit Parkschein"-Schild aufhängen wird nicht reichen, um nen privatrechtlichen Vertrag inkl. Vertragsstrafen zu begründen.


    Und wie die Amis sagen: IANAL: I am not a lawyer. Bin kein Anwalt, das oben ist ne Erinnerung an nen Zeitungsartikel über n Urteil.

    Einmal editiert, zuletzt von Dr_Grip ()

  • 1) Abgesehen davon scheint steffen ein ziemliches arschloch zu sein 2) oder er hat viel schlechte erfahrung gemacht.
    3) einfach da nich mehr hinfahren.

    1) ja
    2) schlechte Erfahrung!? Rechnung Nr. 018/2017 > 18 x 30 € für nix
    3) doch: 1x noch - mit'm F150 oder so - der "Parkscheinautomat" sollte dann nach einem "misslungenen Rangiermanöver" Geschichte sein :se:
    4) ein Schild: "ab sofort: kostenlos" hinter das "Frei" pappen


    5) Gedankenstütze: nach Wegfahrt an 'ner ruhigen Stelle wieder die richtigen Kennzeichen am F150 anspaxen 8):uwe:


    Keine Rechtsberatung. Keine Anleitung zu Straftat(en). Rein fiktiv. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage. :hexweg:

    2 Mal editiert, zuletzt von jawolf30 ()

  • Wenn es ein Privates Gelände ist würde es mich interessieren ob er wohl Steuern für die Einnahmen abführt. vielleicht kannst du ja mal beim hiesigen Finanzamt freundlich nachfragen. Die werden dir wohl keine Antwort geben aber wenn das Schild später weg ist weißt du Bescheid




    Mir fällt gerade ein wenn du keine Post von dem Spacken bekommst wird er wohl auch nicht berechtigt sein eine Halteermittlung zu beantragen. Was auch heißt das er sich mit dem Lappen den Arsch abwischen kann.

  • Witzige Geschichte... aber du hast ja selber schon die Entscheidung getroffen:
    Das dir unmissverständlich gesetzte Zahlungsziel (nach spätestens 10 Tagen) hast du ja ohnehin unbeachtet verstreichen lassen. Damit ist das weitere unvermeidliche Verfahren ja bereits von Inkasso-Steffen eingeleitet worden...


    Dieses weitere Verfahren wird wohl darin bestehen, dass er sich ärgert, dass du nicht auf seinen Wisch reingefallen bist.


    Also - im Ergebnis: Alles richtig gemacht!

  • so ein strafzettel hinter dem scheibenwischer kann ja auch mal wegwehen oder geklaut werden, eine ordentliche zustellung ist das auf jeden fall nicht. also kann der gute mann ja auch nicht verlangen, dass man bezahlt, dafür muss er dir schon einen brief zukommen lassen.


    oder hat er dir den wisch direkt in die hand gedrückt?


    vll. einfach mal unverbindlich einen anwalt fragen oder aussitzen und auf einen brief warten, bezahlen würde ich aber erst einmal auf keinen fall. aber jetzt schon einen riesen aufriss betreiben wären mir meine nerven zu schade.


    ich tippe der gute man macht das immer so, klitzekleines schild auf dem die parkgebühren stehen und dann hoffen, dass die leute um stress aus dem weg zu gehen einfach bezahlen.


    wenn es allerdings zu erkennen war dass man bezahlen soll und es nur auf grund der leere des parkplatzes nicht getan hat sollte man die kohle überweisen und nicht damit irgendwelche gerichte beschäftigen. :uglybeer:

  • Vorsaison, kein Schwein da außer ich und der unsichtbare Strafzettelverteiler.

    [...]


    wenn es allerdings zu erkennen war dass man bezahlen soll und es nur auf grund der leere des parkplatzes nicht getan hat sollte man die kohle überweisen und nicht damit irgendwelche gerichte beschäftigen. :uglybeer:

    Word!


    Ferien. 30er Zone vor Schule. Kein Schwein da ausser der Gulf-Knudsen und der unsichtbare Blitzer.
    Mit 60 geblitzt. Argument: es war nachts in den Ferien und keine Mutti's mit SUV's da die ihre Blagen zur Schule bringen.
    Geht auch nicht.

  • Um`s abschliessend zu erwähnen...
    Kostenloser Anwalt wäre da. Geld für Strafzettel ist auch da. Da man die Sache verschieden bewerten kann hab ich eben die Überweisung getätigt. Nicht weil ich mich schuldig fühle, sondern weil es mir wie euch genauso ergeht dass die liebe Arbeit mir den Tag versaut. Ich hab genügend zu tun und möchte mir nicht wertvolle Minuten abzwacken um etwas einzuklagen wo keiner weis wie es ausgeht und das es am Ende nur mein Nervenkostüm über Gebühr beansprucht. Geh ich doch lieber ne Runde mit den Hunden raus. Das entspannt.


    Danke aber allen für ihre Wortmeldungen und die interssanten Standpunkte.
    :winke: