Zulassungsstelle zieht alte Papiere ein(?)

  • ihr habt Recht - und ich meine Ruhe...


    ich lasse (Westdeutschland) meine HU- UND H-Abnahme weiterhin in der kleinen Werkstatt meines Vertrauens von meinem lieben DEKRA-Onkel machen... :uglybeer:


    höchst offiziell und mit der anschl. Zulassung gab/gibt es auch keine Probleme...
    und alte Papiere bekommt man anstandslos wieder mit (mit abgeschnittener Ecke)
    und wenn man leider nur eine Briefkopie* hat - und den originalen leider nicht mehr auffindet - ist es auch kein Beinbruch: dann bekommt amn sowieso den neuen Schiss und findet den alten dann unversehrt doch mal wieder 8)


    *die sollte schon "älter" aussehen...bzw. man er-googelt sich wie man "neu auf alt" trimmt :thumbup::thumbup::whistling:

    3 Mal editiert, zuletzt von jawolf30 ()

  • Wann war das, 1873? :bla: Alles Quark, ich hüpf' ja mit nem' DEKRA-Prüfer ins Bett und der sollte ja wissen was der täglich macht.


    ich wusste es. endlich hat das rätselraten ein ende. :uglybeer:

  • Hatten wir das nicht schonmal?


    Gutachten nach ehemals §21c StVZO, heute §23 (H-Kennzeichen), dürfen alle zugelassenen Prüfer (aaSoP/PI) machen, egal welcher Organisation sie angehören.


    Eine Vollabnahme wird nur dann fällig, wenn keine alten Papiere oder andere offizielle Dokumente, aus denen die Fahrzeugdaten hervorgehen (zB. COC-Papiere), vorhanden sind. Die 84 Monate bzw. 7 Jahre stellen lediglich den Zeitraum dar, über den die Zulassungsstellen heute die Daten eines bisher zugelassenen Fahrzeugs vorhalten müssen.


    Ein Taunus, der 2003 stillgelegt wurde, kann also mit frischer HU zugelassen werden.


    Das H-Kennzeichen bleibt über den Abmeldezeitraum existent. Du bekommst ja eine andere Schlüsselnummer, die 0098. Erfüllt Deine Karre heute nicht mehr die Anforderungen an einen Oldtimer, dann wird dies als Erheblicher Mangel auf den Prüfbericht aufgenommen und Deine Karre fällt durch.


    ww granada
    Ich informiere mich erst, dann behaupte ich, andere würden hier Falschaussagen treffen.

    Einmal editiert, zuletzt von piratte ()


  • Gutachten nach ehemals §21c StVZO, heute §23 FZV (H-Kennzeichen), dürfen alle zugelassenen Prüfer (aaSoP/PI) machen, egal welcher Organisation sie angehören.


    .



    noch nicht ganz, für die H-abnahme ist ein spezieller Lehrgang notwendig, hat normalerweise jeder Prüfer mitgemacht weil der zum Standartprogramm dazu gehört. Ich kenn da aber auch einen der hat keinen Bock gehabt... Trottel

  • Das mag bei einzelnen Organisationen intern der Fall sein, von Seiten des Gesetzgebers gibt es so eine Zulassung nicht.