Schroth Gurte ---- TÜV Frage

  • Wie ist das eigentlich, wenn man Schroth Gurte einbaut und die Standardgurt drin lässt?


    Dann wären die Schothgurte ja mehr oder weniger Zierde, muß man also nicht eintragen, oder :wonder:


    :gruebel:


    ...wenn man dann nur mit den Schrothgurten angeschnallt ist, ist das dann so, wie gar nicht angeschnallt... für Team Green. :gruebel:



    Hat jemand Schrothgurte im Taunus? Achso... nicht an Standardsitzen. Also mit Kopfstütze und 2 Streben.

  • ...wenn man dann nur mit den Schrothgurten angeschnallt ist, ist das dann so, wie gar nicht angeschnallt... für Team Green. :gruebel:


    .


    Wieso das? Wenn du Schroth-Gurte verwendest, dürfen die hinteren Sitzplätze - soweit vorhanden - nicht besetzt werden. Wenn jemand hinten sitzt, müssen die Schroths getrennt werden (wenn Trennschloß zum Gurtautomat vorhanden) und die serienmäßigen Dreipunktgurte verwendet werden.


    Eintragungspflichtig sind H-Gurte, soweit mir bekannt ist - nicht, auch, wenn die Seriengurte ausgebaut sind. :gruebel:

  • es müssen aber geprüfte bauteile sein. soweit ich weiß. was eintragung angeht weiß ich grad nich und hab ich grad auch keine lust nachzusehen.

  • was eintragung angeht weiß ich grad nich und hab ich grad auch keine lust nachzusehen.

    Kannst ja am Sonndach den Andi fragen. Ansonsten sind originale Bauteile die durch andere ersetzt werden meist abnahmepflichtig - überlegt mal wie das bei Gurten sein kann....

  • den andi werd ich am sonntag sowieso direkt mit fragen löchern :D der is wahrscheinlich umgänglicher als mein prüfer. und der is eigentlich schon umgänglich.

  • es müssen aber geprüfte bauteile sein. .


    Davon ging ich aus, weil ja explizit von Schrothgurten die Rede war, die haben ABE bzw. ABG.


    Zitat von www.schroth.de

    SCHROTH Hosenträgergurte sind durch ECE-R 16.04 bauartgenehmigt und die einzigen Sportgurte, die mit ABE ausgeliefert werden. Sie sind somit eintragungsfrei in viele Fahrzeuge einbaubar (siehe Fahrzeugzordnungsliste) - Das spart somit den Gang zum TÜV....


    Die TÜV-geprüfte SCHROTH - Einbautechnologie erlaubt SCHROTH-Gurte zusätzlich zu den vorhandenen Gurtsystemen zu montieren und den Endgurt durch den Trennverschluss schnell vom Gurt zu lösen. Dadurch können die Rücksitze genutzt und von allen Insassen die Originalgurte verwendet werden.


    Irgendwelche wilden Rennsportgurte gehen natürlich nicht so ohne weiteres... Icke hab eigentlich immer Schroths in meinen Opelz gehabt und die waren nie eingetragen. Allgemeine Verkehrskontrollen waren damit immer problemlos :thumbup:

  • "Sie sind somit eintragungsfrei in viele Fahrzeuge einbaubar (siehe Fahrzeugzordnungsliste)"


    Das ist ja wohl der entscheidende Satz denn selbstverständlich müssen auch geeignete Befestigungspunkte vorhanden sein.


    Haben alle Taunüsse Gurtvorbereitung hinten, sprich Befestigungsgewinde???

  • Jo sieht Assi aus, müssen auch horizontal nach hinten weglaufen da die Sitze vom Taunus bestimmt nicht für Schroth zertifiziert sind ;)

  • Zitat

    nicht an Standardsitzen. Also mit Kopfstütze und 2 Streben.

    :la:


    Klar sehen die assi aus... ist ja auch Sinn der Sache.


    Befestigungspunkte sind ja unter der Rückbank vorhanden. Das passt schon alles.



    War eigentlich mehr die Frage:
    Wenn ich die zusätzlich zu den normalen Gurten rein mache, dann ist das doch erstmal egal, weil die Standardgurte vorhanden sind und somit könnte man ja sagen: "Sind nur Zierde", oder?



    Ach egal, ich mach sie eh rein... Assi ole! :se:

  • Ich denke wenn sie verbaut sind, müssen sie auch verwendbar sein. Genau wie zusätzliche Scheinwerfer etc. Aber das würde jetzt zu weit führen.


    Also einbauen und gut. Auf jeden Fall ein enormes Sicherheitsplus. Uns solange die zum Auto passen find ich, die sehen auch gut aus. Im /8 oder so natürlich nicht, aber Prollopelz müssen so. Oder Ratzertaunusse ;( . Müssen ja keine Benettonfarbigen sein. Dezente schwarze H-Gurte gehen immer...