Kein Brief, Zulassung?

  • Habe für meinen Taunus leider keinen Brief mehr, Vollabnahme § 21 liegt vor, ebenfalls vorhanden H-Abnahme § 23 und Au. Würde ich den wagen so zugelassen bekommen :?:

  • Ich vermute mal, daß das SVA noch eine KBA-Auskunft benötigt, um dir einen neuen Brief zu erteilen.


    Zumindest hier ist es so, ob es von Region zu Region verschieden ist, kann ich mir eigentlich aber nicht vorstellen, sonst könnte jeder Mensch mit bösen Gedanken eine Karre klauen, HU machen lassen (obwohl da meist auch nach einem Eigentumsnachweis gefragt wird) und sich dann einen neuen Brief offiziell ausstellen lassen.

  • also, du brauchst definitiv einen Kaufvertrag, der Dich als Eigentümer ausweist. Das erleichtert die geschichte ungemein.
    Dann schnappst du dir den ganzen kram, vergisst deinen ausweis nicht und läufst mit etwa 110 € zur zulassungsstelle.


    hab genau die gleiche geschichte letzte woche selbst gemacht, war an sich kein problem. die machen eine anfrage beim kba und prüfen, ob die karre schon zugelassen oder gestohlen ist und wenn das alles nix bringt, kriegste halt nen neuen brief.


    ein vermerk im kaufvertrag, das das auto ohne brief verkauft wird, bringt dich warscheinlich sogar um die eidesstaatliche versicherung rum. du kannst ja dann nix dafür und jast den selbst nicht verschlampt.


    fragen? pn.


    grüße aus leipzig :se: