hm, ja, also es ist wohl so (mal sehen was die nchste woche sagen):
gut, dass ich den wagen weiterhin zugelassen habe! denn so spare ich mir eine groe vollabnahme (inkl. berprfung wegen h-zulassung, also zeitgenssischer originalzustand blabla.).
es muss lediglich eine normale HU gemacht werden. wie lange die alte abgelaufen ist, spielt dabei keine rolle. sicherlich, es wird zurck datiert. sprich, eigentlich htte ich nen 2-jahres stempel, so allerdings nur ein jahr. weil im dezember der alte tv 1 jahr abgelaufen ist. und im dezember bin ich soweit mit dem wagen. sptestens.
ob das alles so rechtens ist, ist egal. die (tv + zulassung) wollen das so. punkt. keine diskussion.
ist halt eine resto, die eben etwas lnger gedauert hat als geplant. so sehen die das und ich auch.
wer also einen wagen zugelassen mit tv hat und ne resto anfngt und innerhalb dieser zeit luft der tv ab, sollte besser nicht abmelden. sondern den wagen weiterhin zugelassen haben. dann bleibt man im normalen turnus drin. zumindest in hamburg.
fakt ist auch, dass selbst wenn es nur ein wohnortwechsel (gleicher halter, gleiches auto, gleicher erstwohnsitz) ist, man einen gltigen tv mit einer restlaufzeit von 6 monaten haben muss. ansonsten, wie in meinem fall neuer tv.
das alles mit stand von gestern. wenn ich heute dort anrufen wrde, erzhlen die mir wahrscheinlich was anderes. es beibt also spannend. zur not mal ich mir selber nen stempel.