2 Fragen zu 07er

  • Hallo,


    hab da mal zwei Fragen bzgl. 07er Kennzeichen:


    1. Wenn ich in nen anderen Landkreis (gleiches Bundesland) ziehen möchte, so muß ich mir das 07er für den LKR holen wo mein neuer Wohnsitz ist !? Ist der Aufwand groß oder ist das abhängig vom LKR?


    2. Das 07er darf ich für bis zu 20 PKW einsetzen - allerdings gibt es ja dann für jeden PKW, der dafür eingetragen is nen rosa Lappen. Wenn ich mir jetz irgendwo nen Oldtimer kaufe, kann ich dann für eine Überführungsfahrt meine 07er ungestraft anschrauben um mir dann im Nachhinein den Fahrzeugschein zu holen?


    Gruß, Hengschd

  • zu2.: Ich kenne das nur, das alle Fahrzeuge in dem einen rosanen Heft aufgeführt sind.


    Gibt es bei Euch ernsthaft für jedes Fahrzeuig einen seperaten Schein??

  • bei uns rosa Schein für jede Karre und vor Zulassung erstmal ab zum Tüv. Überführungsfahrten ohne Schein verboten.

  • ich weiss ja nicht wo ihr eure traumautos so findet, aber in einem rosa heftchen finde ich meine nicht :spitze:

  • Bei mir ist das folgendermaßen:


    Für die 07ner Nr. gibt es 1 Scheinheft, in dem alle Fahrzeuge eingetragen sind.


    Überführungsfahrten beim Kauf eines Fahrzeuges sind NICHT erlaubt.
    Dafür braucht man ein Kurzzeitkennzeichen.
    Das einzige was erlaubt ist, ist die Fahrt von meinem Wohnort zur Zulassungstelle
    um das Fahrzeug auf meine 07ner Nr einzutragen. Diese Fahrt darf ich mit meinem
    07ner Kennzeichen machen, aber auch nur mit einer speziellen Vorführbescheinigung
    die ich mir vorher für diese Fahrt ausstellen lassen muss.


    Klare Regelungen eigentlich.

  • Wie du siehst regelt das jeder Landkreis unterschiedlich. Hier ist ein gemeinsames Fahrtenbuch Pflicht + für jedes Fahrzeug ein rosa Schein.


    Zu 1.: Ja, musst du bei Umzug in einen andern Kreis neu holen und wahrscheinlich auch nochmal die hohe Gebühr für Erstausstellung berappen, das hängt aber von dem Sachverständigen in der Zulassungsstelle ab, ich würd versuchen (freundlich) Terror zu machen bis der Leiter der Zulassungsstelle persönlich sagt, dass du die Gebühren komplett nochmal zahlen musst nur wegen Umzug. Hier in ST werden 07er aber eh nur vom Leiter persönlich ausgegeben, damit is man gleich an der richtigen Stelle.


    Zu 2.: Wenn deine Versicherung sagt du darfst das lass es dir auf alle Fälle schriftlich bestätigen, damit hast du das Problem des Versicherungsschutzes schonmal gelöst. Das mit der Zulassungsstelle (hier ist eine Basisuntersuchung beim TÜV vorgeschrieben, also wird die Zulassungsstelle mindestens sagen TÜV ist Pflicht) bleibt dann noch von dir zu lösen. Wenn du von allen ne schriftliche Bestätigung hast spricht nichts dagegen würd ich sagen, nur die sind rechtlich absolut nicht dazu verpflichtet. Zum Abholen eines abgemeldeten Fahrzeugs gibt es schließlich bereits KKZ oder die rote 06er Nummer.

  • Bei uns werden normal alle Fzg.im rosa Buch eingetragen,abgestempelt und die Restseiten üngültig markiert.
    Hatte letztesmal das Glück,dass die "Ungültigsache"nicht vollzogen wurde.
    Aber bei Umzug in nen anderen Kreis stellt sich doch wohl keine Frage,da musst du doch vom Perso über normalen Schein alles auf deine neue Adresse melden!