Frage zur Reifengröße

  • Moin moin!


    Ich hätte da mal eine Frage zur reifengröße meines Knudsen von 1973. Im Fahrzeugschein steht noch die alte Bezeichnung "5.60 - 13 / 4 PR". Kann mir jemand sagen welche aktuelle Reifengröße das ist? Ich habe im Internet nichts passendes gefunden. Ich hoffe hier kann mir jemand helfen.


    Außerdem würde mich noch interessieren wie die Strafe bei TÜV-Überschreitung aussieht. Habe mal was von 5 € pro Monat gehört. Kann ich mir aber irgendwie kaum vorstellen. Vielleicht weiß ja jemand genaueres.


    Schon mal einen lieben Dank


    Felix

  • Tüv überzogen :


    2 - 4 Monate 15€


    4 - 8 Monate 25€


    mehr als 8 Monate 40€ und 2 Punkte


    Das alles bei Verkehrskontrollen. Wenn bümms gemacht & Mängel, bestimmt teurer!

  • das mit dem tüff kann nicht sein, bei drei monaten musst ich vierzig euro zahlen und bekam eine frist von 1 woche. wenn dann kein tüff oder abgemeldet kostet minimum tausend. auto stand geparkt an der straße. ich bild mir ein bis drei monate ordnungsgeld, darüber wirds richtig teuer.


    reifen sind beim knud 165/60 13 oder 185/60 13. wobei bei meinem 2er taunus nen 70er querschnitt drinsteht, sprich 185/70 13 sollte auch gehen.

  • sorry, mit den querschnitten vertan, sorum wars. 80 und 70.


    stenz, das ist das reine ordnungsgeld, wird aber noch ans landratsamt, wo dein auto gemeldet ist weiter gegeben, die haben nochma nen eigenes verfahren. ordnungsamt 30, weil au auch noch abgelaufen war, sogenannte tatmehrheit. dann vom landratsamt nochmal 40+fristsetzung und strafandrohung.

  • Dann wird es ja langsam Zeit, dass ich zum TÜV komme. Bin seit einem Monat drüber. Naja...Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten. Werde mal gucken was für reifen ich meinem Knudsen gönne. Meine jetztigen sehen nämlich nen bisschen Panne aus.



    Danke und nen schönen Tag


    Felix

  • das ist das reine ordnungsgeld, wird aber noch ans landratsamt, wo dein auto gemeldet ist weiter gegeben, die haben nochma nen eigenes verfahren. ordnungsamt 30, weil au auch noch abgelaufen war, sogenannte tatmehrheit. dann vom landratsamt nochmal 40+fristsetzung und strafandrohung.

    In unserer demokratischen Bundesrepublik kann man für ein und dasselbe Vergehen nur einmal bestraft werden.
    War das vielleicht einer dieser älteren Beamten, die schon deutlich mehr als zwanzig Dienstjahre auf dem Buckel haben? :gruebel:

  • Solange das Fahrzeug nicht fährt sondern nur angemeldet, versteuert und versichert am Strassenrand steht darf das eigentlich gar nix kosten ...

  • ja nu, is ja öffentlicher Verkehrsraum.


    Stell Dir mal vor, da fährt jemand in die Karre und dann stelln sie fest: Au Weia, der PArker da war verkehrsunsicher weil one TÜV (Teilschuld, is ja klar, is ja quasi reingelaufen die Karre, Crash unabwendbar sozusagen)!
    Und das in der BRD! Das muss verhindert werden!!!!

  • Spielt eigentlich keine Rolle.
    Wenn Dein Fahrzeug (ordnungsgemäß) abgestellt ist bist Du für nix verantwortlich solange das Fahrzeug versteuert und versichert ist.
    Hier in der Nähe steht ein alter Bus, wohl zum Wohnmobil umgebaut.
    Das Ding ist total tot, sieht z.Zt. mehr aus wie ein Lagerraum und hat schon seit Jahren keinen TÜV gesehen.
    Aber es ist angemeldet und darf deshalb auf dem öffentlichen Parkplatz stehen.